Anzeige

In guten Händen

Woran man hochwertige und professionelle Pflegedienste und -einrichtungen erkennt

In guten Händen

FOTO: PHOTOGRAPHEE.EU – STOCK.ADOBE.COM

28.01.2025

Aktiv im Alter

Viele Menschen benötigen Pflege. Nicht nur allein auf Grund des Alters, auch nach einem Unfall oder einer Krankheit kann man langfristig auf professionelle Hilfe angewiesen sein. Sei es man selbst, die Eltern oder der Partner – in jedem Fall möchte man die besten Fachkräfte an seiner Seite wissen. Dabei fällt die Auswahl oft schwer, da es verschiedene Modelle gibt – von der Pflegeeinrichtung mit 24-Stunden-Betreuung über die Kurzzeitpflege bis hin zum ambulanten Pflegedienst, der einmal täglich oder öfter vorbeikommt.

Gerade wenn durch plötzliche Pflegebedürftigkeit das Leben Betroffener und Angehöriger radikal verändert wird, muss man sich schnell orientieren können, welcher Pflegedienst die benötigten Leistungen übernimmt und ob diese auch wirklich gut erbracht werden. Ein Vergleich lohnt sich, denn neben den konkreten Leistungen muss auch das Bauchgefühl stimmen, da Pflege immer Einblicke in private Bereiche gewährt.

Was Pflege kann

Welche Leistungen ein Pflegedienstleister anbietet, ist in Deutschland gesetzlich verankert. Zu den gängigsten und bekanntesten gehören jene Pflegemaßnahmen, die sich direkt auf den Körper beziehen, wie Körperpflege, Ernährung und Förderung der Bewegungsfähigkeit. Darüber hinaus gibt es die pflegerische Betreuung, die beispielsweise dabei unterstützt, sich zu orientieren, alltägliche Aufgaben zu regeln, den Haushalt zu führen oder soziale Kontakte aufrechtzuerhalten. Auch die Beratung bei pflegerischen Fragestellungen zählt zu den Leistungen. Obendrauf organisiert eine professionelle Pflege Hilfsangebote, wie Essenslieferungen, Fahrdienste oder Krankentransporte.

Entscheidend ist die Qualität

Leistung allein genügt jedoch nicht, denn Pflege ist eine Arbeit am und mit dem Menschen, die gut und würdevoll sein soll. Für die wichtigsten Fragen zu Wohlbefinden, Gesundheit und Sicherheit pflegebedürftiger Menschen erstellen fachliche Institutionen regelmäßig Standards und Merkmale, die bei der Suche eines geeigneten Anbieters helfen. Die daraus resultierenden Checklisten kann man dann einfach abarbeiten. Stellvertretend seien hier einige der leistungsübergreifenden Qualitätsmerkmale genannt: ein fester Ansprechpartner, die Umsetzung allgemeiner Pflegestandards, die Vorgehensweise bei Notfällen, Art des Beschwerdemanagements oder die transparente Information über Grundsätze, Arbeitsweisen und Grenzen des Angebots.

Entsprechend der erforderlichen Leistungen sollte auch die eingesetzte Pflegekraft qualifiziert sein. Das gilt für die Gabe von wichtigen Medikamenten ebenso wie für die Versorgung von Wunden und andere medizinische Aufgaben, wie Injektionen geben. Zudem müssen alle Pflegenden für die optimale Versorgung von Patienten auf dem aktuellen Fachwissensstand sein, indem sie regelmäßig Schulungen und Weiterbildungen erhalten. Nicht zuletzt spielt die persönliche Komponente eine tragende Rolle, denn Pfleger und pflegebedürftige Person verbindet eine enge Beziehung. Gutes Pflegepersonal achtet folglich auf die liebgewonnenen Gewohnheiten der Patienten, denn schon Kleinigkeiten können das Wohlbefinden im Alter oder bei einer Erkrankung immens steigern. Das fängt bereits beim Frühstück an, ob sie Kaffee oder Tee bevorzugen, bis hin zur Raumtemperatur und besonderen Wünschen der Tagesgestaltung.

Qualität auf dem Prüfstand

Doch wie prüft man eine gute Pflege, die rechtliche und praktische Möglichkeiten und die Lebenssituation der Betroffenen und Angehörigen mit medizinischem Personal sowie Mitarbeitern von Pflegediensten zu koordinieren hat? An dieser Stelle tritt der jährliche Prüfbericht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen zutage. Er prüft stationäre und ambulante Pflegedienste nach den bundesweiten Richtlinien für die Pflegequalität. Auch versorgte Menschen werden hierfür befragt und untersucht. So lassen sich mögliche Missstände frühzeitig erkennen und beheben. Neben den bereits dargestellten Leistungen wird auch die Begleitung sterbender Heimbewohner und ihrer Angehörigen in den Prüfbericht miteinbezogen.

Die Qualitätsberichte mit allen Informationen über die Pflegeeinrichtung sowie dem Datum der Bewertung und der Art der Prüfung sind für jedermann frei einsehbar. Transparenz und Nachvollziehbarkeit als allererstes Qualitätskriterium sind Pflicht, das gilt auch und vor allem für die Kosten.

Freier Blick auf die Kosten

Der obligatorische Pflegevertrag listet alle gebuchten Leistungen und deren Kosten genau auf. Am besten lässt man sich zu Beginn aufzeigen, welche Beträge durch einen gesetzlichen Pflegegrad abgefangen werden können und welche Leistungen privat zu zahlen sind. Bei einem Pflegegrad von mindestens 2 übernimmt die Pflegeversicherung beispielsweise ambulante Pflegesachleistungen wie körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung und eine Haushaltshilfe fürs Kochen und den Wohnungsputz. Vertiefende Informationen, unter anderem zu Höchst und Entlastungsbeträgen, bieten die Verbraucherzentralen. Durch die Transparenz im Pflegevertrag können Betroffene ihr gewünschtes Leistungsangebot individuell auswählen und zusammenstellen. Dieses muss dann der Pflegedienst verbindlich umsetzen, dokumentieren und nachvollziehbar abrechnen.

Vorgespräch vereinbaren

Insgesamt ist es wichtig, ein Vorgespräch mit dem Dienstleister zu führen, nicht nur um den Umfang der Pflegeleistungen abzuklären, sondern auch um zu prüfen, ob die Chemie stimmt. Als Ergebnis sollten alle Tätigkeiten detailliert gelistet sein, bei denen der Patient Hilfe benötigt. Natürlich wird so eine Vereinbarung regelmäßig an die gesundheitliche Entwicklung des Patienten angepasst. Besonderen Wert sollte man darauf legen, dass die Pflege immer vom gleichen Personal übernommen wird. So fällt es dem Pflegebedürftigen leichter, private und intime Aufgaben von vertrauten Personen erledigen zu lassen. Ebenso sollte ein Wechsel möglich sein, sollte es zu einer Disharmonie zwischen Pflegebedürftigem und Pfleger kommen.
Daniela Modlinger