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Die Entwicklung der Bestattungskultur

Die Bestattungskultur in Deutschland und Mitteleuropa hat im Laufe der Geschichte viele Veränderungen durchlaufen. Dabei hat sich der Sarg als letzte Ruhestätte etabliert und ist auch bei Feuerbestattungen unerlässlich.

Die Entwicklung der Bestattungskultur

Der Sarg als letzte Ruhestätte hat sich erst im Laufe des 19. Jahrhunderts durchgesetzt. FOTO: STOCK.ADOBE.COM

20.09.2023

Im Trauerfall bleiben Hinterbliebene in Deutschland oft nicht viel Zeit, um die Beerdigung zu organisieren. Die Bestattungsfrist, die den Zeitpunkt der Beerdigung regelt, variiert je nach Bundesland.

Die Verwendung eines Sarges als letzte Ruhestätte hat sich erst im Laufe des 19. Jahrhunderts durchgesetzt. Davor wurden Verstorbene oft in Tüchern bestattet. Die Einführung von Leichenhäusern, in denen Tote mindestens 48 Stunden unter Beobachtung aufgebahrt wurden, führte zur Notwendigkeit eines Sarges. Dies ermöglichte es, sofort einzugreifen, falls der vermeintlich Tote doch noch lebte. Aus hygienischen Gründen war es auch nicht gestattet, Tote länger als zwei Tage zu Hause aufzubahren.

Sowohl bei Erdbestattungen als auch bei Feuerbestattungen ist die Verwendung eines Holzsarges unerlässlich. Dies hat mehrere Gründe: Das Holz des Sarges dient zum einen als Brandbeschleuniger, da der menschliche Körper zu etwa 70 Prozent aus Wasser besteht und schwer zu entflammen ist. Zum anderen wird der Sarg aus Respekt und Sensibilität gegenüber dem Verstorbenen und zur Wahrung seiner Intimsphäre verwendet.

Vorschriften und Rituale

Die Wahl der Kleidung, in der der Verstorbene bestattet werden möchte, liegt bei den Angehörigen. Diese können den Verstorbenen direkt nach der ärztlichen Untersuchung umziehen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Nacktheit bei einer Bestattung nicht erlaubt ist, wie es die europäische Bestattungsnorm vorschreibt. Auf Wunsch kann der Bestatter auch bei diesem Schritt behilflich sein.

Ein weiteres Ritual ist das Schließen der Augen des Verstorbenen, das aus der Angst vor „lebenden Toten“ in früheren Zeiten entstand. Zudem symbolisiert es den Tod als ewigen Schlaf. Bei einer Feuerbestattung wird ein Schamottstein, der etwa drei Mal so groß wie ein Eurostück ist, mit in den Sarg gelegt. Dieser trägt den Namen, das Geburts- und Sterbedatum des Verstorbenen.

In einem Krematorium werden Särge einzeln bei bis zu 1500 Grad Hitze verbrannt. Dadurch wird sichergestellt, dass nur die Asche des Verstorbenen in die Aschekapsel gelangt, die dann in einer ausgewählten Schmuckurne versiegelt wird. Die Schmuckurne kann in einer Urnenwand, im Boden oder in einem Kolumbarium aufbewahrt werden. In Deutschland besteht eine Bestattungspflicht, aufgrund derer es nicht erlaubt ist, die Urne mit nach Hause zu nehmen.

Gärtnereien springen ein

Für die Pflege von Grabstätten auf Friedhöfen sind die Angehörigen verantwortlich. In vielen Fällen kann dies jedoch eine Herausforderung darstellen, insbesondere wenn die Familienmitglieder nicht in der Nähe des Grabes wohnen. Daher bieten Gärtnereien oft Grabpflege-Dienstleistungen an. Vernachlässigte Gräber können von der Stadt oder Gemeinde beanstandet werden. Je nach Zustand ist eine Instandsetzung zu veranlassen. Die Ruhezeit eines Verstorbenen beträgt in der Regel 20 bis 30 Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit kann das Grab weiter gepflegt oder aufgelöst werden. Im Falle einer Auflösung wird die Grabstätte eingeebnet und kann für neue Bestattungen genutzt werden. Der Grabstein kann auf Anfrage mit nach Hause genommen werden. red


An alles denken

Wichtige Dokumente: Unmittelbar nach dem Tod muss ein Arzt verständigt werden, der den Totenschein ausfüllt. Bei Menschen, die im Krankenhaus oder bei einem Unfall sterben, übernehmen das die Ärzte vor Ort. Weiterhin gilt es, die nächsten Angehörigen zu informieren und einen Bestatter zu kontaktieren, er kann sich auch um die Meldung beim zuständigen Standesamt kümmern, das die Sterbeurkunde ausstellt. Benötigt werden in jedem Fall die Geburtsurkunde und der Ausweis des Verstorbenen, bei Verheirateten die Heiratsurkunde und bei Geschiedenen die Scheidungsurkunde. red