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Auf zu neuen Ufern

Mit Umschulung oder Weiterbildung erfolgreich in einen neuen Beruf wechseln

Auf zu neuen Ufern

Foto: Philip Steury – stock.adobe.com

09.09.2023

Manchmal steckt man beruflich in einer Sackgasse. Sei es, weil man in seinem erlernten Beruf am Ende der Karriereleiter angekommen ist, Arbeitsmarkt oder Interessen sich verändert haben, aus gesundheitlichen Gründen oder weil man eine längere Auszeit vom Beruf genommen hat – zum Beispiel im Rahmen der Elternzeit. Dann entsteht oft der Wunsch oder die Notwendigkeit nach dem Wechsel in ein neues Berufsfeld. Die Wege, die zu einem neuen Job führen, sind dabei genauso vielfältig wie die Gründe für den Wechsel.

Ganz grob lassen sich privat finanzierte Weiterbildungen und staatlich geförderte Umschulungen unterscheiden. Die meisten Umschulungen werden dabei von Rentenversicherung, Jobcenter oder Arbeitsagentur finanziert. Sie haben die berufliche (Wieder-)Eingliederung zum Ziel. Es handelt sich dabei um eine verkürzte Ausbildung, die je nach beruflicher Vorbildung bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen kann.

Mit Förderung zum Ziel

Droht oder besteht eine Arbeitslosigkeit, können Arbeitnehmer je nach Grund für die Weiterbildungsmaßnahme bei der entsprechenden Stelle einen Antrag auf Umschulung stellen. Erster Ansprechpartner hierfür ist in der Regel die Bundesagentur für Arbeit. In einem persönlichen Beratungsgespräch wird geklärt, ob der Bewerber die Voraussetzungen für eine Finanzierung erfüllt. So erhält man einen sogenannten Bildungsgutschein unter anderem dann, wenn die Weiterbildung Arbeitslosigkeit beenden oder abwenden kann, ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden soll oder die Weiterbildung zu einer Kompetenzerweiterung und damit einer Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten führt.

Weitere Fördermöglichkeiten verschiedener Träger richten sich besonders an Berufstätige, die beruflich aufsteigen wollen. Dazu gehört das„Aufstiegs-BAföG“, das sich ohne Altersbeschränkung in erster Linie an Menschen richtet, die eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und anschließende Berufspraxis vorweisen können. Unter bestimmten Umständen können auch Abiturienten, Studienabbrecher und Absolventen eines Bachelor-Studiums die Förderung erhalten und sich mit Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf einen von über 700 rechtlich geregelten Abschlüssen vorbereiten. Ein Teil der Zuschüsse muss nicht zurückgezahlt werden, ein anderer Teil besteht aus einem zinsgünstigen Darlehen.

Stipendien für besonders Begabte

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet außerdem noch zwei Stipendien für besonders begabte Menschen an: das Aufstiegs- und das Weiterbildungsstipendium. Das Aufstiegsstipendium unterstützt besonders begabte Fachkräfte dabei, in Vollzeit oder berufsbegleitend einen ersten akademischen Hochschulabschluss zu erwerben. Voraussetzung für die Bewerbung auf das Stipendium sind eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung, mindesten zwei Jahre Berufserfahrung und ein Nachweis über die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf.

Das Weiterbildungsstipendium wiederum unterstützt begabte junge Menschen bis 24 Jahre (in Ausnahmefällen bis 27 Jahre), die sich im Anschluss an die Ausbildung beruflich weiter qualifizieren wollen. Mit einem finanziellen Zuschuss gefördert werden anspruchsvolle, meist berufsbegleitende Qualifizierungen, Weiterbildungen und unter Umständen auch ein berufsbegleitendes Studium. Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf oder einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen sowie eine besondere Qualifikation des Bewerbers.

Eine weitere Möglichkeit, eine berufliche Weiterbildung bezuschusst zu bekommen, sind sogenannte Weiterbildungsschecks, die einige Bundesländer anbieten. Höhe und Art der Förderung ist je nach Bundesland verschieden, zudem ist eine Eigenbeteiligung des Antragsstellers vorgesehen. Einen Überblick über die unterschiedlichen Programme gibt es unter www.iwwb.de/foerdersuche.

Angestellte, die eine Umschulung in einem für ihren Arbeitgeber relevanten Bereich machen wollen, können über die staatlichen Förderungen hinaus bei ihrem Chef nach einer finanziellen Beteiligung fragen. Einige Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeiter bei Weiterbildungsmaßnahmen, die für das Unternehmen von Vorteil sind.

Zu guter Letzt bleibt einem aber immer auch die Möglichkeit, die Weiterbildung bzw. Umschulung selbst zu finanzieren. Auch eine nebenberufliche Weiterbildung, die verschiedene anerkannte Lehrinstitute in Deutschland anbieten, kann eine Option sein. Jessica Rohrbach