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Diese neue Regeln bringt das Jahr 2022

Nicht nur Autofahrer erwarten zahlreiche Neuerungen.

Diese neue Regeln bringt das Jahr 2022

Wie zu jedem Jahresbeginn stehen auch 2022 einige Änderungen für Autofahrer an. Foto: ©Adobe Stock / Zerbor

03.01.2022

Der 1. Januar ist ein besonderes Datum. Nicht nur, weil es der erste Tag in jedem neuen Jahr ist. Sondern auch, weil an diesem Tag häufig neue Regelungen in Kraft treten. So auch zum 1. Januar 2022. Ein paar Beispiele gefällig?Höherer Grundfreibetrag: 2022 steht Steuerzahlern etwas mehr Geld steuerfrei zur Verfügung, denn der Grundfreibetrag steigt um 204 Euro. Damit soll das Existenzminimum für Erwachsene steuerfrei gestellt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler. 

Höhere Vorsorgeaufwendungen abziehbar: Vorsorgeaufwendungen für das Alter können 2022 steuerlich besser abgesetzt werden. Für die Berücksichtigung der Sonderausgaben gilt 2022 ein Höchstbetrag von 25 639 Euro. Maximal können davon 94 Prozent abgesetzt werden.

Höherer Steueranteil für Neurentner: Bei der Rentenbesteuerung erhöht sich ab 1. Januar der steuerpflichtige Rentenanteil von 81 auf 82 Prozent. Somit bleiben nur noch 18 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei.

Zuschuss für betriebliche Altersversorgung: Wer seit 2019 eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen hat, bekommt 15 Prozent Zuschuss vom Arbeitgeber. Ab 2022 muss dieser Zuschuss auch für Altverträge gezahlt werden, erklärt die Stiftung Warentest. Den vollen Zuschuss erhält, wessen Verdienst unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegt (58 050 Euro brutto im Jahr 2022).

Garantiezins für Lebensversicherungen sinkt: 0,25 Prozent – das ist der Höchstrechnungszins für neue Lebens- und Rentenversicherungen, der ab dem 1. Januar 2022 gilt. Bis dahin beträgt der Zins nach Angaben der Stiftung Warentest noch 0,9 Prozent. Bestehende Verträge sind nicht betroffen.

Corona-Bonus läuft aus: Arbeitgeber können Mitarbeitern einen Bonus von bis zu 1500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Erfasst werden Sonderleistungen, die Beschäftigte zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. März 2022 erhalten. Voraussetzung ist, dass die Sonderzahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Ist eine Extra-Prämie für Arbeitnehmer geplant, sollte diese also möglichst bald gewährt werden, denn ab April 2022 werden dafür wieder Steuern und Sozialabgaben fällig.

Sachbezugsfreigrenze steigt: Zum 1. Januar 2022wird die Sachbezugsfreigrenze von bisher 44 Euro monatlich auf 50 Euro angehoben. Die Freigrenze gilt für Sachzuwendungen, etwa Gutscheine, die Beschäftigten monatlich überlassen werden. Das Überschreiten um nur 1 Cent führt zu einer Steuerpflicht des gesamten zugewendeten Betrages. Ein Zusammenrechnen der monatlichen Beträge auf einen Jahresbetrag ist nichtzulässig.

Mindestlohn steigt: Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli 2022 soll er dann noch einmal um weitere 63Cent auf 10,45 Euro pro Stunde angehoben werden, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Der neue Mindestlohn gilt auch für Minijobs. Wer zurzeit weniger verdient, dessen Stundenlohn muss angehoben werden. Wichtig: Der Verdienst darf 450 Euro monatlich trotzdem nicht überschreiten.

Beweislastumkehr im Kaufrecht: Für alle Kaufverträge, die ab dem 1. Januar 2022 geschlossen werden, gilt eine neue Beweislastregel. Bisher wurde bei Fehlern oder Defekten innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf angenommen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Diese Frist wird nun auf 12 Monate ausgeweitet.

Kürzere Kündigungsfristen: Bisher stand in vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass Laufzeitverträge drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden müssen. Ansonsten würden sie sich um ein Jahr verlängern. Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt dies nicht mehr, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Diese dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Das heißt, Verbraucher können die Verträge dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Maskenpflicht: Ab nächstem Jahr müssen Autofahrer zwei Mund-Nasen-Bedeckungen als Teil des Verbandskastens im Fahrzeug mitführen – auch nach der Pandemie.

Mautvignetten: In Österreich sind die neuen Vignetten in der Farbe Marille seit Dezember 2021 und bis Januar 2023 gültig. Für die Jahresvignette bezahlen Pkw-Fahrer 93,80 Euro, für das zwei-Monats-Pickerl 28,20 Euro und für zehn Tage 9,60 Euro.

Verpflichtende Assistenzsysteme: Ab 6. Juli 2022 müssen in typgenehmigten Pkw diverse Assistenzsysteme verbaut sein; in neu zugelassenen Pkw müssen diese ab Mitte 2024 vorhanden sein. Dazu zählen z.B. ein Notbremsassistent, ein adaptives Notbremslicht, ein Müdigkeitswarner, ein Rückfahrassistent, ein Notfall-Spurhalteassistent und der Intelligente Geschwindigkeitsassistent ISA. Darüber hinaus wird unter anderem eine Blackbox für Pkw Pflicht, die ereignisbezogen Daten unmittelbar vor, während und nach einem Unfall aufzeichnet und anonymisiert speichert. Außerdem muss künftig eine Vorrichtung für eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre vorhanden sein. dpa