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Mit Förderung elektrisch durchstarten

Der Staat unterstützt den Kauf von Elektroautos und Plug-in-Hybriden mit Kaufprämien, Steuervergünstigungen und Zuschüssen

Mit Förderung elektrisch durchstarten

FOTO: ZINKEVYCH - STOCK.ADOBE.COM

15.05.2021

Der Umstieg auf ein Elektroauto geht ins Geld: Der Kaufpreis ist vergleichsweise hoch, der Einbau von Stromleitung und Wallbox in die private Garage kann teuer werden. Um die Verbreitung von Elektromobilität trotzdem zu fördern, gibt es von Staat und Herstellern Subventionen. Hierzu gehören Kaufprämien, Steuervergünstigungen und umfassende Zuschüsse zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur.Umweltbonus und InnovationsprämieBereits 2016 hat die Bundesregierung eine Kaufprämie für E-Autos, den sogenannten Umweltbonus, beschlossen. Bis zu 6000 Euro für Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge sowie bis zu 4500 Euro für aufladbare Hybrid-Elektroautos werden gewährt. Darüber hinaus gibt es seit Anfang 2020weitere steuerliche Anreize für Elektrofahrzeuge. Im Rahmen des Konjunktur-Programms aufgrund der Corona-Krise wurde der Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt, die sogenannte Innovationsprämie. Laut ADAC bekommen somit reine E-Autos eine Förderung von bis zu 9000 Euro, Plug-in-Hybride erhalten eine Förderung von bis zu 6750 Euro. Bei den Plug-in-Hybriden gelten für die Innovationsprämie allerdings die gleichen Regularien wie beim Umweltbonus: Sie werden nur gefördert, wenn sie höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren oder bis Ende 2021 eine rein elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern haben, ab 2022 eine Mindestreichweite von 60 Kilometer, ab 2025 von mindestens 80 Kilometer.Junge Gebrauchte oder LeasingAuch der Kauf und das Leasing gebrauchter Elektrofahrzeuge und gebrauchter Plug-in-Hybride werden bezuschusst. Voraussetzung ist allerdings eine Erstzulassung ab dem 5. November 2019. Erfolgt eine Zweitzulassung ab dem4. Juni 2020, bekommen die Fahrzeuge sogar den doppelten Bundesanteil, die Innovationsprämie. Zudem darf das Gebrauchtfahrzeug maximal zwölf Monate erstzugelassen gewesen sein, eine maximale Laufleistung bei Erwerb von 15 000 Kilometern nicht überschreiten und noch keine Förderung beantragt worden sein. Ob der gewünschte Gebrauchtwagen förderfähig ist, erfährt man bei der BAFA(Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).Die SteuervorteileElektroautos werden steuerlich ebenfalls gefördert: Im Zuge des Corona-Konjunkturpakets wurde die bereits geltende zehnjährige Kfz-Steuerbefreiung auf reine Elektrofahrzeuge bis zum 31. Dezember 2030 verlängert. Bei einem Halterwechsel innerhalb dieser zehn Jahre wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den dann noch verbleibenden Zeitraum gewährt. Hybrid-Autos, die zusätzlich von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden, profitieren allerdings nicht von diesem Steuervorteil.Zeitpunkt der AntragstellungOb gekauft oder geleast, wie viel Geld man vom Staat bekommt, ist letztendlich abhängig vom Datum der Zulassung und dem Zeitpunkt der Antragstellung. Der Antrag auf Förderung kann erst nach der Zulassung gestellt werden. Berechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen sowie Körperschaften und Vereine. Nach Zulassung kann der Antrag innerhalb eines Jahres gestellt werden. Wichtig: Wird der Antrag vor der Zulassung gestellt, wird dieser durch das BAFA abgelehnt. Nach der erfolgten Zulassung kann dann auf dasselbe Fahrzeug kein neuer Antrag mehr gestellt werden. Hierfür empfiehlt es sich, Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen. Den Antrag stellt man direkt über eine eigene Online-Seite des BAFA. Dort ist auch ausgewiesen, welche Unterlagen man elektronisch einreichen muss, wenn man das E-Auto gekauft oder geleast hat.Zusätzlich Geld sparenBatterieelektrische Autos sowie Plug-in-Hybride mit elektrischen Reichweiten von mindestens 40 Kilometern oder einemCO2 -Ausstoß von weniger als 50 Gramm pro Kilometer können ein E-Kennzeichen erhalten. In vielen Städten ist damit das Parken im öffentlichen Parkraum gebührenfrei, was sich über die Zeit summiert und finanziell bemerkbar macht. Zudem ist das E-Kennzeichen oftmals Voraussetzung, dass das Fahrzeug überhaupt an einer Ladesäule geparkt werden darf. Pia Nowak