Dem Tod ins Auge schauen: Die Formulierung klingt nicht nur altmodisch, sie ist auch fast Geschichte. Weil heute immer weniger vor irgendwelchen Augen gestorben wird, ist der Tod dem Alltag entrückt und damit auch das eigene Ende gefühlte Lichtjahre entfernt. Eine Änderung im Denken rund ums eigene Ableben und dessen Konsequenzen für die Familie passiert meistens nur spontan und unter Zwang: Wenn ein naher Angehöriger plötzlich stirbt und ebenso plötzlich viele Fragen offen sind. Oder im besseren Fall schon Dinge vom Verstorbenen im Vorfeld geregelt und beantwortet wurden – und Hinterbliebene von der Furcht befreien, das Falsche zu tun.
Entscheidungen treffen ist gut
Freiwillig und vorsorglich aufs eigene Ende zu schauen und dessen Umstände zu gestalten, ist nicht leicht und nicht lustig. Aber Eigenmaßnahmen rund um Organisatorisches, Amtliches, Finanzielles und Emotionales tun zumindest indirekt gut: Getragen wahlweise von der Motivation, den Liebsten Ballast zu ersparen, eigene Wünsche über den Tod hinaus zu retten oder im Fall von finanziellen Engpässen Notwendigkeiten korrekt geregelt zu wissen. Kommunikation ist wichtig. Am besten schriftlich.
Den eigenen Willen festhalten
Im Prinzip endet das aktive Leben schon mit dem Tod des eigenen Willens – oder dem Zeitpunkt, wenn der Wille aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr artikuliert werden kann. Beim ersten möglichen Regelwerk geht es um die Grundfrage des Seins, um Leben und Tod, um sterben wollen oder sterben dürfen. Wer nicht vorsorgt, muss damit rechnen, dass im Ernstfall andere diese Entscheidung treffen und wieder andere darunter eventuell leiden: Zu verhindern nur mit Vollmachten in Form von Vorsorge-, Betreuungs- oder Patientenverfügungen.
Die Vorsorgevollmacht beispielsweise berechtigt eine ausgewählte Vertrauensperson, im Ernstfall den eigenen Willen zu erfüllen. In Kraft tretend, sobald der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, eigene Wünsche zu formulieren. In der Patientenverfügung wiederum wird schriftlich festgelegt, wie der Patient im Fall einer schweren Krankheit, eines Unfalls oder einer dauerhaften Bewusstlosigkeit behandelt werden will. Lebenserhaltende Maßnahmen, ja oder nein? Organspende pro oder contra?
Ein frühzeitig verfasstes Testament ist zwar sehr umfassend, wird aber erst nach dem faktischen Tod geöffnet. Hier dreht sich alles um den Nachlass – es kann aber auch schon Wünsche rund ums Vorgehen in Sachen Benachrichtigungen oder Bestattung und Grabpflege enthalten.
Das komplexe Thema Bestattung lässt sich auch im Vorfeld detailliert festlegen. Sarg oder Urne? Friedhof oder ganz woanders? Trauerfeier nach welchem Gusto? Ob privat und mündlich kommuniziert, handschriftlich in der Schublade verwahrt, hinterlegt beim gewünschten Beerdigungsinstitut und/oder in Kombi mit Finanzen vorab geklärt mit einer Versicherung – Varianten gibt es viele. Eine offizielle Bestattungsverfügung beispielsweise erklärt, was im Todesfall passieren soll, hinterlegt Wünsche und Vorstellungen für Hinterbliebene und kann jederzeit aktualisiert oder wieder aufgehoben werden.
Gleichzeitig kann sie als Grundlage zur Abschätzung der voraussichtlichen Bestattungskosten und damit verbundenen finanziellen Vorsorge dienen. Versicherungen bieten da ebenso einen Bestattungsvorsorgevertrag an, der wiederum zu Lebzeiten die eigene Bestattung plant – und auch gleich bezahlt. Zur finanziellen Rücklage sind gleichermaßen Sterbegeldversicherungen, Treuhandkonten oder Sterbegeld-Treuhandlösungen machbar. Ein Abschluss ist mit oder ohne Gesundheitsfragen und bis 90 Jahre möglich.
Je nach Anbieter und Tarif kann die betroffene Person sich selbst, Dritte oder Angehörige wie Partner, Kinder oder die eigenen Eltern absichern, sogar ohne deren Wissen und Unterschrift. Auch betreute Personen, Pflegebedürftige und Kranke können versichert werden.
Nacharbeit übertragen
Amtliche, informative und formelle Nacharbeit festlegen: Auch das können Bestattungsunternehmen nach Absprache und gegen Gebühren. Und dementsprechend auch die Kommunikation mit den Versicherungen übernehmen. Bestatter prüfen Bestattungsvorsorge, beauftragen Sterbeurkunden, beantragen Erbscheine – und informieren Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen plus Arbeitgeber und Bank. Dazu können die Institute auf Wunsch auch andere Behörden in Kenntnis setzen, Abos und Mitgliedschaften bei Vereinen und Verbänden kündigen und Testamente eröffnen lassen.
Natürlich lässt sich alles im Vorfeld organisieren – ebenso wie den Angehörigen schon im Voraus die Erlaubnis zu geben, jede erdenkliche Hilfe diesbezüglich anzunehmen. Hilfreich ist es da auch, schonmal Listen abzulegen, wie viel Geld monatlich wohin geht, welche Vereine frequentiert werden oder wann welche Spenden abgebucht werden. Besonders weit denkende Planer hinterlassen auch Listen, wer benachrichtigt werden soll.
Erbe oder Altlasten?
Wenn testamentarisch nicht geklärt ist, was mit dem Ex-Wohnraum geschieht oder wenn es sich um gemieteten Wohnraum handelt, der irgendwann ausgeräumt werden muss – auch da helfen klare Ansagen im Voraus. Ob detaillierte Verteilung per Liste oder Testament oder ganz offizielle Entrümpelungsfreigabe: Auch jede Freiheit muss festgelegt und kommuniziert werden.
Ein Plan rund um den Tod ist nie falsch. Ein persönlicher und detaillierter Mix aus Regularien und bewusst gesetztem Freiraum ist wahrscheinlich das Beste, was Angehörigen passieren kann. Annette Gropp