Dem Tod ins Auge schauen: Die Formulierung klingt nicht nur altmodisch, sie ist auch fast Geschichte. Weil heute immer weniger vor irgendwelchen Augen gestorben wird, ist der Tod dem Alltag entrückt. Eine Änderung im Denken rund ums eigene Ableben und dessen Konsequenzen für die Familie passiert meistens nur spontan: Wenn ein naher Angehöriger stirbt und plötzlich viele Fragen offen sind. Gut, wenn Dinge vom Verstorbenen im Vorfeld geregelt und beantwortet wurden – und Hinterbliebene nicht fürchten müssen, das Falsche zu tun. Freiwillig und vorsorglich aufs eigene Ende zu schauen und dessen Umstände zu gestalten, ist nicht leicht und nicht lustig. Aber Eigenmaßnahmen rund um Organisatorisches, Amtliches, Finanzielles und Emotionales tun zumindest indirekt gut: Getragen wahlweise von der Motivation, den Liebsten Ballast zu ersparen, eigene Wünsche über den Tod hinaus zu retten oder im Fall von finanziellen Engpässen Notwendigkeiten korrekt geregelt zu wissen.
Den eigenen Willen festhalten
Im Prinzip endet das aktive Leben schon mit dem Tod des eigenen Willens – oder dem Zeitpunkt, wenn der Wille aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr artikuliert werden kann. Beim ersten möglichen Regelwerk geht es um die Grundfrage des Seins, um Leben und Tod, um sterben wollen oder sterben dürfen. Wer nicht vorsorgt, muss damit rechnen, dass im Ernstfall andere diese Entscheidung treffen und wieder andere darunter eventuell leiden: Zu verhindern nur mit Vollmachten in Form von Vorsorge-, Betreuungs- oder Patientenverfügungen.
Die Vorsorgevollmacht beispielsweise berechtigt eine ausgewählte Vertrauensperson, im Ernstfall den eigenen Willen zu erfüllen. In Kraft tretend, sobald der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, eigene Wünsche zu formulieren. In der Patientenverfügung wiederum wird schriftlich festgelegt, wie der Patient im Fall einer schweren Krankheit, eines Unfalls oder einer dauerhaften Bewusstlosigkeit behandelt werden will.
Ein frühzeitig verfasstes Testament ist zwar umfassend, wird aber erst nach dem faktischen Tod geöffnet. Hier dreht sich alles um den Nachlass – es kann aber auch schon Wünsche rund ums Vorgehen in Sachen Benachrichtigungen oder Bestattung und Grabpflege enthalten.
Bestattungswünsche festlegen
Das komplexe Thema Bestattung lässt sich auch im Vorfeld detailliert festlegen. Sarg oder Urne? Friedhof oder ganz woanders? Trauerfeier nach welchem Gusto? Ob privat und mündlich kommuniziert, handschriftlich in der Schublade verwahrt, hinterlegt beim gewünschten Beerdigungsinstitut und/oder in Kombi mit Finanzen vorab geklärt mit einer Versicherung – Varianten gibt es viele.
Eine offizielle Bestattungsverfügung erklärt, was im Todesfall passieren soll, hinterlegt Wünsche und Vorstellungen für Hinterbliebene, kann jederzeit aktualisiert oder aufgehoben werden. Gleichzeitig kann sie als Grundlage zur Abschätzung der voraussichtlichen Bestattungskosten und damit verbundenen finanziellen Vorsorge dienen.
Versicherungen bieten da ebenso einen Bestattungsvorsorgevertrag an, der wiederum zu Lebzeiten die eigene Bestattung plant – und auch gleich bezahlt. Zur finanziellen Rücklage sind gleichermaßen Sterbegeldversicherungen, Treuhandkonten oder Sterbegeld-Treuhandlösungen machbar. Ein Abschluss ist mit oder ohne Gesundheitsfragen und bis 90 Jahre möglich.
Amtliche, informative und formelle Nacharbeit festlegen: Auch das können Bestattungsunternehmen nach Absprache und gegen Gebühren. Und dementsprechend auch die Kommunikation mit den Versicherungen übernehmen. Wenn testamentarisch nicht geklärt ist, was mit dem Wohnraum geschieht, helfen auch klare Ansagen im Voraus. Ein Plan rund um den Tod ist nie falsch. Ein persönlicher und detaillierter Mix aus Regeln und bewusst gesetztem Freiraum ist wahrscheinlich das Beste, was Angehörigen passieren kann. Annette Gropp