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Vorsorgen statt verdrängen

Wer sich zu Lebzeiten schon um eine angemessene Bestattungsvorsorge kümmert, entlastet seine Nächsten

Vorsorgen statt verdrängen

FOTO: WIROJSID - STOCK.ADOBE.COM

13.08.2021

Dem Tod ins Auge schauen: Die Formulierung klingt nicht nur altmodisch, sie ist auch fast Geschichte. Weil heute immer weniger vor irgendwelchen Augen gestorben wird, ist der Tod dem Alltag entrückt.Entscheidungen treffen ist gutFreiwillig und vorsorglich aufs eigene Ende zu schauen und dessen Umstände zu gestalten, ist nicht leicht und nicht lustig. Aber Eigenmaßnahmen rund um Organisatorisches, Amtliches, Finanzielles und Emotionales tun zumindest indirekt gut: Getragen wahlweise von der Motivation, den Liebsten Ballast zu ersparen, eigene Wünsche über den Tod hinaus zu retten oder im Fall von finanziellen Engpässen Notwendigkeiten korrekt geregelt zu wissen. Kommunikation ist wichtig. Am besten schriftlich.

Den eigenen Willen festhalten

Bei dem allerersten möglichen Regelwerk geht es um die Grundfrage des Seins, um Leben und Tod, um sterben wollen oder sterben dürfen. Wer nicht vorsorgt, muss damit rechnen, dass im Ernstfall andere diese Entscheidung treffen und andere unter dieser Entscheidung eventuell leiden: Zu verhindern nur mit Vollmachten in Form von Vorsorge-, Betreuungs- oder Patientenverfügungen. Die Vorsorgevollmacht beispielsweise berechtigt eine ausgewählte Vertrauensperson, im Ernstfall den eigenen Willen zu erfüllen. In der Patientenverfügung wiederum wird schriftlich festgelegt, wie der Patient im Fall einer schweren Krankheit, eines Unfalls oder einer dauerhaften Bewusstlosigkeit behandelt werden will. Ein frühzeitig verfasstes Testament wird erst nach dem faktischen Tod geöffnet. Hier dreht sich alles um den Nachlass – es kann aber auch schon Wünsche rund ums Vorgehen in Sachen Benachrichtigungen oder Bestattung und Grabpflege enthalten.

Bestattungswünsche festlegen

Das komplexe Thema Bestattung lässt sich auch im Vorfeld detailliert festlegen. Eine offizielle Bestattungsverfügung beispielsweise erklärt, was im Todesfall passieren soll, hinterlegt Wünsche und Vorstellungen für Hinterbliebene.

Nacharbeit übertragen

Amtliche, informative und formelle Nacharbeit festlegen: Auch das können Bestattungsunternehmen nach Absprache und gegen Gebühren. Und dementsprechend auch die Kommunikation mit den finanzierenden Versicherungen übernehmen. Bestatter prüfen Bestattungsvorsorge, beauftragen Sterbeurkunden, beantragen Erbscheine – und informieren Versicherungen plus Arbeitgeber und Bank. Dazu können die Institute außerdem auf Wunsch auch andere Behörden in Kenntnis setzen, Abos und Mitgliedschaften bei Vereinen und Verbänden kündigen und sogar Testamente eröffnen lassen.

Ein Plan rund um den Tod ist nie falsch. Ein persönlicher und detaillierter Mix aus Regularien und bewusst gesetztem Freiraum ist wahrscheinlich das Beste, was Angehörigen passieren kann. Annette Gropp