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Wovon profitieren Bürgerinnen und Bürger?

Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2023 und ihre Auswirkungen

Wovon profitieren Bürgerinnen und Bürger?

Mehr Kindergeld, höhere Freibeträge, weniger Steuern – die Steueränderungen bringen fast allen ein Plus. Foto: ivanko80 – stock.adobe.com

31.03.2023

Am 1. Januar 2023 sind verschiedene gesetzliche Änderungen in Kraft getreten, die sich auf den Alltag von Bürgern und Unternehmen auswirken.

Entlastung für Arbeitnehmer

Der steuerliche Grundfreibetrag wurde 2023 um 561 Euro auf 10 908 Euro angehoben. Für 2024 soll eine weitere Anhebung um 696 Euro folgen. Damit eine Gehaltserhöhung nicht zu einer schleichenden Steuererhöhung führt, wird der Einkommensteuertarif an die Inflation angepasst. Einem ähnlichen Muster unterliegt der Solidaritätszuschlag: Die Freigrenze wurde auf 17 543 Euro angehoben, 2024 steigt sie weiter auf 18 130 Euro.

Homeoffice-Regelung

Wer ohne eigenes Arbeitszimmer im Homeoffice arbeitet, kann ab 2023 an bis zu 210 statt bisher 120 Homeoffice-Tagen einen pauschalen Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer geltend machen. Pro Heimarbeitstag können 6 Euro angesetzt werden. Der Pauschbetrag für Werbungskosten von Arbeitnehmern wurde zum 1. Januar 2023 auf 1230 Euro erhöht.

Seit dem 1. Januar 2023 können Aufwendungen für die Altersvorsorge vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Dadurch erhöhen sich die als Sonderausgaben abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen im Jahr 2023 um 4 Prozentpunkte.

Mehr Geld für Kinder

Das Kindergeld wurde ab dem 1. Januar 2023 einheitlich auf 250 Euro pro Kind erhöht. Der Kinderfreibetrag stieg zeitgleich auf 8952 Euro. 2024 steigt er um weitere 360 Euro auf 9312 Euro.

Viele Eltern unterstützen ihre Kinder während der Berufsausbildung finanziell. Ist der Nachwuchs zum Beispiel volljährig und wohnt nicht mehr zu Hause, so kann ein Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines auswärtig untergebrachten volljährigen Kindes in Berufsausbildung ("Ausbildungsfreibetrag") von 1200 Euro pro Kalenderjahr geltend gemacht werden.

Alleinerziehende werden bei der Lohn- und Einkommensteuer mit einem besonderen Freibetrag entlastet. Dieser Entlastungsbetrag wurde zum 1. Januar 2023 um weitere 252 Euro auf 4260 Euro angehoben.

Sparen und Investieren lohnt sich mehr

Der Sparer-Pauschbetrag bei Einkünften aus Kapitalvermögen wird ab dem Veranlagungszeitraum 2023 von 801 Euro auf 1000 Euro für Alleinstehende und von 1602 Euro auf 2000 Euro für Ehegatten/Lebenspartner erhöht. Quelle: BMF