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Gute Pflege erkennen

Wer einen Pflegedienst in Anspruch nimmt, ist auf eine gute Qualität der Leistungen angewiesen

Gute Pflege erkennen

FOTO: HALFPOINT - STOCK.ADOBE.COM

25.01.2022

Ganz langsam alt werden und für die mittelfristige Zukunft selbstständig und entspannt ambulante Pflegedienste checken? Die Realität sieht oft anders aus. Spontane Krankheiten oder Unfälle verändern das Leben Betroffener und Angehöriger manchmal radikal und von einer Sekunde auf die andere – vor allem, wenn nach Klinik- oder Reha-Aufenthalten nichts mehr ist, wie es war und ein Verbleib in den vertrauten vier Wänden ohne konkrete Hilfe von außen nicht mehr funktioniert. Wenn es schnell gehen muss, braucht es rasche Orientierung, was welcher Pflegedienst überhaupt leisten kann und ob diese Leistungen auch wirklich gut erbracht werden.

Gesetz als Basis

Leistungen von ambulanten Pflegediensten sind in Deutschland gesetzlich verankert. „Der ambulante Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Er bietet Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige zum Beispiel Beruf und Pflege sowie Betreuung besser organisieren können“ – sagt der Staat. Zum Leistungsangebot gehören folglich sogenannte körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Körperpflege, Ernährung und Förderung der Bewegungsfähigkeit. Dazu kommen pflegerische Betreuungsmaßnahmen wie Hilfe bei der Orientierung, bei der Gestaltung des Alltags oder auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte. Und eben häusliche Krankenpflege als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wie zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel oder Injektionen. Obendrauf kommen dann noch die Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten. Und auch Hilfe bei der Haushaltsführung – zum Beispiel Kochen und Reinigen der Wohnung.

Übrigens: Pflegebedürftige und Angehörige haben Wahlmöglichkeiten bei der Gestaltung und Zusammenstellung des gewünschten Leistungsangebotes. Auch hier offeriert das Gesetz klare Vorgaben: So muss der Pflegedienst „vor Vertragsschluss und zeitnah nach jeder wesentlichen Veränderung durch einen Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Kosten ihrer konkret beabsichtigten Leistungsinanspruchnahme informieren“. Das heißt: Transparenz und Nachvollziehbarkeit als allererstes Qualitätskriterium sind Pflicht.

Qualität: Definitionssache?

Gute und würdevolle Pflege: Ist ebenso gutes Recht. Weil das eben nicht nur subjektiv und Ansichtssache ist, gibt es inzwischen Netzwerke und Qualitätszentren, die Ziele definieren und bei der Orientierung helfen. Im Fokus stehen da in erster Linie Wohlbefinden, Gesundheit und Sicherheit pflegebedürftiger Menschen.

Gute Pflege hat laut Experten viele Ebenen: technisch, organisatorisch und zwischenmenschlich. Und: Gute Pflege heißt in Fachkreisen, aktuelles Fachwissen optimal mit den subjektiven Erwartungen der betroffenen Person abzustimmen – und auf einen Nenner zu bringen. Koordiniert werden sollen rechtliche und praktische Möglichkeiten und Lebenssituation der Betroffenen mit den Kompetenzen von Angehörigen, medizinischem Personal sowie Mitarbeitern von Pflegediensten.

Merkmale guter Pflegedienste

Print-Broschüren und Infoseiten im Netz versuchen inzwischen, brennende Fragen und wichtige Kriterien zu katalogisieren und Standards zu entwickeln. Bei der Auswahl lassen sich Checklisten abarbeiten – und alle Merkmale gelten unabhängig davon, welche Leistungen vereinbart werden. So informieren gute Pflegedienste als Erstes offen über Grundsätze, Arbeitsweisen und Grenzen ihres Angebots. Vereinbarte Leistungen werden verbindlich umgesetzt, dokumentiert und nachvollziehbar abgerechnet. Die Pflege entspricht dem aktuellen Fachwissen und die Pflegenden sind für die jeweiligen Aufgaben qualifiziert, bekommen regelmäßig Schulungen, Fort- oder Weiterbildungen. Und: Allgemeine Pflegestandards werden angewendet. Im besten Fall verfügt der Pflegedienst außerdem über sogenannte betriebsinterne Verfahrensregeln. Diese legen Zuständigkeiten und Vorgehensweisen bei Problemen fest – wie zum Beispiel bei Notfällen.

Ebenfalls als Qualitätskriterium gilt die Sache mit dem festen Ansprechpartner. Zuständige Mitarbeiter arbeiten demnach fachlich und menschlich kompetent, verhalten sich respektvoll in der Privatsphäre und berücksichtigen das Lebensumfeld und die Gewohnheiten der pflegebedürftigen Person. Auch die Beratung bei Pflegefragen und die Kooperation mit Angehörigen sind wichtig: Ein guter Pflegedienst unterstützt beim Umgang mit der Situation, hilft bei Selbsthilfe und berät neutral und kompetent hinsichtlich notwendiger Dienste. Auch wichtig: das Beschwerdemanagement. Falls etwas schiefläuft, reagieren gute Pflegedienste schnell und effizient auf Fehler oder Versäumnisse.

Alles Hellseherei?

Weil nicht alles vorhersehbar und am Anfang kontrollierbar ist, gibt es Prüfungen, die öffentlich dokumentiert sind. Die Pflegequalität wird einerseits vom internen Qualitätsmanagement der Pflegedienste selbst kontrolliert. Von außen prüfen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) und der Prüfdienst des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV-Prüfdienst) nach bundesweiten Richtlinien für die Pflegequalität. Bei den jährlichen Qualitätsprüfungen werden unter anderem einige versorgte Menschen befragt und untersucht. Prüfungen aus speziellem Anlass sind auch möglich: Örtliche Ordnungsbehörden dürfen Pflegedienste ebenfalls auf Einhaltung von Landesgesetzen zur Pflege- und Betreuungsqualität untersuchen.

Die Ergebnisse aus den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen werden aktuell noch im Internet auf den Seiten der Pflegekassen als sogenannte Transparenzberichte nach einem einheitlichen Schema veröffentlicht. Weil aber die vor einigen Jahren eingeführte Pflegebewertung nach Schulnoten nicht unumstritten ist, wird gerade überarbeitet. Pandemiebedingt verzögert sich das allerdings noch.

Die Kosten

Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 ambulante Pflegesachleistungen. Das heißt Pflegedienst für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Haushaltshilfe bis zu einem vorgeschriebenen Höchstbetrag – der sich wiederum nach dem Pflegegrad richtet. Darüber hinaus gibt es auch einen sogenannten Entlastungsbeitrag von bis zu 125 Euro im Monat für Leistungen ambulanter Pflegedienste. Aber Vorsicht: In den Pflegegraden 2 bis 5 darf der Entlastungsbeitrag nicht für Leistungen im Bereich körperbezogener Selbstversorgung genutzt werden. Dafür gibt es dann die sogenannten Sachleistungen.

Draufzahlen lässt sich meistens nicht vermeiden, aber: Gute Pflegedienste werben damit, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt. Was auch heißt, dass ihre Pflegekräfte adäquat bezahlt werden. Annette Gropp

Gut zu wissen

Surfen im Netz lohnt sich sowohl für Betroffene als auch für Angehörige. Konkrete Checklisten und Tipps gibt’s zum Beispiel beim Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) unter www.dnqp.de, beim Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) www.zqp.de und bei der Verbraucherzentrale www.verbraucherzentrale.de. Regeln, wie Pflege sein sollte, finden sich im ICN-Ethikkodex für Pflegende beim Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), www.dbfk.de, in der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen beim Bundesministerium für Gesundheit und im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und im Sozialgesetzbuch www.bmfsfi.de. Pflegedienst vor Ort gesucht? Ein Ranking mit Bewertung findet sich bei www.pflegedienste.org.