Immer dann, wenn der Heiligabend näher rückt, zerbrechen wir uns den Kopf über Geschenke für die Liebsten. Jedes Jahr stellen wir uns erneut die Frage, was wohl das Beste und Schönste für die Großmutter, die Eltern oder den Partner sei. Besonders in Zeiten, wo viele schon vieles haben, fällt das Schenken schwer. Allerdings werden gerade jetzt die Lebenshaltungskosten immer teurer und Dinge wie etwa der Friseurbesuch, Kosmetikanwendungen oder der Kauf neuer Kleidung für einige zum Luxus. Daher sind Gutscheine gerade 2022 besonders beliebte Geschenke unterm Weihnachtsbaum.
Individuell einsetzbar
Das Tolle am Gutscheineschenken ist doch, dass man nichts falsch machen kann. Der Beschenkte kann das Datum der Einlösung selbst auswählen (außer natürlich bei termingebundenen Veranstaltungen) und sich beim Einlösen genau das aussuchen, was ihm oder ihr gefällt. So bleiben lange Gesichter am Weihnachtsabend aus und der Beschenkte kann sich auf etwas Schönes in der Zukunft freuen.
Regionale Geschäfte unterstützen
Coronavirus, Ukrainekrieg und Energiekrise sind besonders an der Wirtschaft und dem stationären Einzelhandel nicht spurlos vorbeigegangen. Mit dem Kauf eines Gutscheines hat man nicht nur eine schöne Kleinigkeit für seine Liebsten zu Weihnachten, sondern unterstützt auch gleichzeitig die regionalen Geschäfte vor Ort. Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleistungsbetriebe werden sich freuen!
Wie lange sind Gutscheine gültig? Im Normalfall gilt Folgendes: Ist der Gutschein unbefristet, also ohne Ablaufdatum, dann ist der Gutschein für eine Frist von drei Jahren gültig. Die Frist beginnt immer erst am Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Beispiel: Wenn man im Mai 2022 einen unbefristeten Gutschein geschenkt bekommen hat, muss man ihn erst bis spätestens zum 31. Dezember 2025 einlösen.
Hat der Gutschein eine befristete Gültigkeitsdauer? Das ist in der Regel rechtens, außer die Frist ist zu knapp bemessen. Das Oberlandesgericht München zum Beispiel hat festgestellt, dass ein Gutschein für einen Einkauf bei einem Internethändler nicht auf ein Jahr befristet sein darf. Ist die Gültigkeitsdauer zu knapp bemessen, gilt der Gutschein bis zur Verjährung. Anders sieht es zum Beispiel mit Gutscheinen für eine Theaterveranstaltung aus, die an die Spielzeit gebunden sind. Das Gleiche gilt auch bei Dienstleistungen wie Kosmetikbehandlungen oder Stadtrundfahrten. Da darf die Frist kürzer sein. Grund dafür ist, dass die Kosten für den Anbieter steigen könnten, zum Beispiel durch höhere Löhne. Am Besten beim Gutscheinkauf genau hinsehen oder die Gültigkeitsdauer direkt vor Ort erfragen. Dann kann beim Verschenken auch nichts mehr schief gehen! Sina Kemnitz