Anzeige

Eine elementare Entscheidung

Mögliche Bestattungsarten in Deutschland – und was nicht zulässig ist

Eine elementare Entscheidung

FOTO: MARIO VENDER, ADOBE STOCK

19.10.2021

Die Konfrontation mit dem Tod ist schwer – vor allem mit dem eigenen. Dennoch sollte man sich bereits zu Lebzeiten um die Planung der eigenen Bestattung kümmern. So kann man nicht nur den Hinterbliebenen zusätzlichen Kummer ersparen, sondern auch gewährleisten, dass keine Zweifel an der gewünschten Bestattungsform entstehen. Es erleichtert den Hinterbliebenen außerdem, eine Entscheidung im Sinne des Verstorbenen zu treffen. Wenn nicht über dieses Thema gesprochen wird, kann dies nämlich oft nicht leicht sein. Insbesondere, da es in Deutschland viele Möglichkeiten einer Bestattung gibt.Die BestattungsartenGrundsätzlich gibt es zwei Bestattungsarten: die Erdbestattung und die Feuerbestattung, wobei es von letzterer wiederum zahlreiche Varianten gibt.Die traditionelle Bestattungsart in Deutschland ist die Erdbestattung. Hier wird der Körper in einem Sarg der Erde übergeben. Je nach Wunsch des Verstorbenen kann der Sarg individuell ausgestattet sein. Voraussetzung ist, dass das verwendete Material zersetzbar ist. Zudem sind in Deutschland Erdbestattungen nur auf einem Friedhof möglich.   

Aber auch der Anteil der Einäscherungen hat im Laufe der Jahre zugenommen. Der Begriff „Feuerbestattung“ bezeichnet die Kremation und eine darauffolgende Beisetzung der Asche. Nach der Einäscherung wählt man aus vielen weiteren Bestattungsarten. Dabei muss die Urne nicht zwingend in der Erde auf einem Friedhof bestattet werden, wenngleich diese Form in Deutschland eher die Regel ist. Viele Menschen wünschen sich die Beisetzung der Asche aber zum Beispiel auch auf See oder im Wald.

69 Prozent aller Bestattungen basieren auf der Feuerbestattung.

(Quelle: Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. – BDB)

Varianten der Feuerbestattung

In den letzten Jahren haben sich zunehmend alternative Bestattungsformen etabliert: so genannte Naturbestattungen, die wie bereits erwähnt eine Kremation voraussetzen. Diese bezeichnen unterschiedliche Bestattungsarten in der freien Natur. So zählt neben der See- auch die Waldbestattung zu den Naturbestattungen. Außerhalb von Deutschland sind zudem noch die Wiesen- oder Felsenbestattungen möglich.

Seebestattung

Bei der Seebestattung wird die Asche in einer biologisch abbaubaren Spezialurne, die sich im Wasser vollständig auflöst, von einem Schiff aus ins Meer gelassen. Die Angehörigen, die diese Zeremonie auf See begleiten können, erhalten eine Seekarte mit den genauen Koordinaten der Stelle, an der die Urne der See übergeben wurde. Es gibt mehrere Beisetzungsgebiete in der Ost- und Nordsee, aber auch im Pazifik, Atlantik oder Mittelmeer.

Waldbestattung

Eine noch relativ neue Bestattungsform in Deutschland ist die Baumbestattung – oder auch Waldbestattung genannt. Dabei wird die Urne des Verstorbenen im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt, der bereits zu Lebzeiten ausgesucht werden kann. Aufgrund der Beliebtheit dieser Bestattungsvariante gibt es bereits zahlreiche genehmigte Bestattungswälder, auf denen Angehörige ihre Geliebten beisetzen dürfen. Zudem gibt es einige Friedhöfe, die Baumfelder angelegt haben, um Baumbestattungen zu ermöglichen.

Anonyme Bestattung

Bei der anonymen Bestattung gibt es ebenfalls unterschiedliche Formen – allerdings findet auch hier im Vorfeld normalerweise eine Einäscherung des Verstorbenen statt. Für die Beisetzung der Asche gibt es dann unterschiedlichen Möglichkeiten. Es stehen beinahe alle regulären Bestattungsarten zur Verfügung, wie die Beisetzung auf dem Friedhof und die Formen der Naturbestattung. Der Unterschied allerdings: Bei der anonymen Bestattung kann auf Wunsch zwar eine Trauerfeier abgehalten werden, bei der Beisetzung dürfen die Trauergäste jedoch meistens nicht anwesend sein. Auch erfahren die Angehörigen nicht den genauen Ort der Grabstätte. Das heißt: Ihnen fehlt ein konkreter Ort zum Trauern.

Manchmal wird als Alternative zur anonymen auch eine halbanonyme Bestattung angeboten. Hier dürfen die Trauernden bei der Beisetzung anwesend sein und wissen, wo der Verstorbene beerdigt wurde. Das Grab darf jedoch auch bei dieser Bestattungsart nicht gestaltet werden.

Nicht zulässige Bestattungsarten

Aufgrund des in Deutschland herrschenden Friedhofszwangs sind einige Bestattungsarten nicht gestattet. Dazu gehört beispielsweise die Aufbewahrung der Asche des Toten in den eigenen vier Wänden oder auch die Beisetzung im eigenen Garten. Aber auch Luft-, Fluss-, Fels- und Almwiesenbestattungen sowie die Kryonik (Leichenkonservierung) gehen mit den Vorgaben des deutschen Friedhofsrechts nicht konform und sind somit innerhalb Deutschlands nicht erlaubt. Ebenso verboten ist eine spezielle Form der Feuerbestattung: die Diamantbestattung. Hier wird nach der Kremierung die Asche des Verstorbenen in einen Diamanten verwandelt. Gewöhnlich wird dabei jedoch nur ein Teil der Asche veredelt, der Rest wird gewöhnlich beigesetzt. Pia Nowak