Das Grab eines geliebten Menschen zu gestalten, ist die letzte und wohl persönlichste Aufgabe für Hinterbliebene. Neben der Kennzeichnung des Grabes, dient der Grabstein nämlich vor allem dem Gedenken an den Verstorbenen. Grabsteine oder Grabplatten sind auf fast allen Gräbern zu finden, egal ob Urnen- oder Sarggräbern. Sie enthalten meistens denNamen und die Lebensdaten des Verstorbenen. Manchmal enthalten sie auch Sinnsprüche oder Bildsymbole wie Blumen, Vögel, Herzen oder betende Hände. Die Schrift ist entweder in den Stein graviert oder aus Metall aufgesetzt. Meistens sind sie aus Naturstein wie Marmor oder Granit gefertigt. Aber auch aus Holz gibt es Modelle. Lediglich auf anonymen Gräbern und bei Naturbestattungen (Baumbestattung) oder Seebestattungen werden keine Grabsteine oder Grabplatten aufgestellt.
Gibt es bestimmte Gestaltungsvorgaben?
Bei der Wahl des Grabsteins müssen in Deutschland die Vorgaben des Friedhofs beziehungsweise der Friedhofsordnung beachtet werden. Diese Verordnung informiert über das Aussehen der Grabsteine. Sie definiert die zulässige Größe der Steine, die Farbe oder die Oberflächenbearbeitung. Jedoch gibt es auch innerhalb der Friedhofsordnung Freiräume für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.
Haben sich die Hinterbliebenen auf einen Gedenkstein geeinigt, wird zunächst ein Entwurf bei der Friedhofsverwaltung eingereicht. Dieser muss von ihr genehmigt werden, bevor er gesetzt werden darf. Der örtliche Steinmetz des Vertrauens ist dafür immer ein guter Ansprechpartner. Er kennt die Gegebenheiten und Vorschriften des kommunalen Friedhofs oder erfährt diese spätestens mit Aushändigen der Satzungsschrift. Entwirft man also gemeinsam mit einem Experten den Grabstein, wird dieser individuell und persönlich und entspricht auch allen erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen.
Zudem wird auch das Instandhalten der einzelnen Gräber vorgeschrieben, welches durch Privatpersonen oder einen Friedhofsgärtner geschehen kann. Dieser kümmert sich zudem um die Anlage, Urnengrabwände oder Grabfelder.
Ziel ist es, dem Friedhof ein harmonisches Gesamtbild zu liefern und sich jede einzelne Grabbepflanzung in dieses Bild integrieren soll.
Welche Arten von Grabsteinen gibt es?
Es gibt eine ganze Reihe unterschiedlicher Grabsteine: Breitsteine, Reihensteine, Stelen, Urnensteine und Kissensteine. Der Breitstein wird meist für eine Doppelgrabstelle eingesetzt. Die Maße dieser Steine ermöglichen das Vermerken mehrerer Namen und Daten. So können Ehepartner zum Beispiel auf einem Grabstein verewigt sein. Der Reihenstein dagegen ist kleiner als der Breitstein und nur für ein Einzelgrab gedacht. Die Stele ist ein hoher, freistehender Pfeiler. Sie trägt ebenfalls die Lebensdaten eines Verstorbenen und ist eher aus der griechischen Antike bekannt. Kissen- oder auch Liegesteine haben oft die Form von einem Herz oder einem Buch. Es sind meist rechteckige bis quadratische Gedenksteine. Wie der Name bereits sagt, stehen sie nicht aufrecht, sondern liegen am Kopfende der Grabstätte. Ein Liegestein für ein Urnengrab kann die gesamte Größe der Grabstätte umfassen. Dann handelt es sich um eine Grabanlage.
Was ist ein anonymes Grab?
Ein anonymes Grab ist eine Grabstätte, bei der nicht ersichtlich ist, wer dort bestattet ist. Das Grab ist also nicht mit einem Grabstein, einer Grabplatte oder anderweitig namentlich gekennzeichnet. Durch die namenlose Beisetzung ohne Kennzeichnung ist beispielsweise für Fremde nicht ersichtlich, wo genau eine Person beigesetzt wurde. Meist handelt es sich bei anonymen Gräbern um Urnengräber.
Auch bei einer Baumbestattung besitzen die Gräber keinen Grabstein - lediglich kleine Plaketten, die direkt am Baumangebracht sind, kennzeichnen die letzte Ruhestätte der Verstorbenen.
Bei halbanonymen Gräbern dagegen sind neben dem Grabfeld die Namen der Verstorbenen beispielsweise auf einer Tafel oder Stele angebracht. Dies findet man auf manchen Rasenfriedhöfen, Themengräbern oder in manchen Bestattungswäldern. Dritte können bei einer halbanonymen Bestattung erkennen, dass in dem halbanonymen Gräberfeld die genannte Person beerdigt wurde, wissen aber nicht genau, wo das Grab liegt.
Wann wird ein Grabstein aufgestellt?
Direkt nach der Bestattung kann auf einem Erdgrab kein Grabstein errichtet werden. Bei Sarggräbern werden mindestens drei Monate gewartet, bis man einem Grabstein aufstellt. So hat die Erde ausreichend Zeit, sich zu setzen. Bei Urnenbestattungen ist dies nicht nötig. Es gibt keine eindeutigen Vorschriften, dass ein Grabstein, eine Grabplatte oder ein festes Kreuz auf dem Grab gesetzt sein müssen. Dennoch finden sich in den Friedhofssatzungen grobe Hinweise, dass nach circa sechs Monaten das Grab „würdevoll hergerichtet sein muss“.
Grabsteine oder Grabkreuze sind jedoch so fest in der Tradition verankert, dass sie zu einem Grab einfach dazugehören. Quelle: bestattungsplanung.de / Pia Nowak