Für eine berufliche Weiterbildung gibt es unterschiedliche Gründe: die Karrierechancen verbessern, die fachliche Kompetenz ausbauen, als Arbeitssuchender oder Berufsrückkehrer in die Arbeitswelt zurückkehren, in einem neuen Job durchstarten und vieles mehr. Doch wie finanziert man eine Weiterbildung? Die gute Nachricht: Bei dem Thema Finanzierung wird man nicht allein gelassen. Es gibt unterschiedliche Arten an Zuschüssen und Unterstützungen – ein großes Feld an Fördermöglichkeiten also.
Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG unterstützt bei einer Weiterbildung, die einen beruflichen Aufstieg auf einen der über 700 rechtlich geregelten Abschlüsse wie zum Beispiel zum Meister, Betriebswirt oder Erzieher ermöglicht. Die Voraussetzung ist eine abgeschlossene erste Berufsausbildung mit anschließender Berufspraxis. Aber auch Studierende, Studienabbrechende oder Abiturientinnen bzw. Abiturienten können unter bestimmten Voraussetzungen diese Förderung erhalten.
Die Förderung besteht aus einem Mix aus zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Ebenso können Materialkosten oder für Alleinerziehende die Kosten für die Kinderbetreuung gefördert werden. Weitere Infos dazu gibt es unter www.aufstiegs-bafoeg.de.
Aufstiegs-Stipendium
Mit einem Aufstiegs-Stipendium bekommen besonders begabte Fachkräfte ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert. Die Voraussetzungen für das Aufstiegs-Stipendium sind eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung, eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren, ein Nachweis über die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf und kein bereits vorhandener Hochschulabschluss (Studierende können sich bis zur Beendigung des zweiten Studiensemesters bewerben). Geförderte erhalten monatliche Stipendienbeträge und Büchergeld – Alleinerziehende mit Kindern unter zehn Jahren bekommen auch eine Betreuungspauschale. Die Förderung ist unabhängig vom Einkommen und muss nicht zurückgezahlt werden.
Bildungsgutschein
Um eine Arbeitslosigkeit zu beenden, einer drohenden Arbeitslosigkeit zu entgehen oder einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen, bietet die Agentur für Arbeit den sogenannten Bildungsgutschein an. Bei notwendiger Förderung gibt es einen Gutschein, auf dem das jeweilige Bildungsziel, die Dauer der Weiterbildung, der regionale Geltungsbereich, die übernommenen Kosten sowie die Gültigkeitsdauer des Gutscheins vermerkt sind. Für diese Förderung benötigt man eine Beratung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
Bildungsprämie
Das Förderprogramm „Bildungsprämie“ unterstützt Arbeitnehmer und Selbstständige mit einem Jahreseinkommen von 20 000 Euro (bei gemeinsam Veranlagten bis 40 000 Euro) und Arbeitnehmende in Mutterschutz, Eltern- oder Pflegezeit in ihrer beruflichen Weiterbildung. Förderfähig sind berufsbezogene Weiterbildungen und solche in den Bereichen Grundbildung, Sprachen oder IT. Die Prämie deckt die Hälfte der Kurskosten ab (maximal 500 Euro), den Rest zahlt man aus eigener Tasche. Weitere Informationen und Ansprechpartner erhält man auf www.bildungspraemie.info.
Weiterbildungsstipendium
Engagierten Fachkräften bis 24 Jahren hilft ein Weiterbildungsstipendium nach ihrer Berufsausbildung bei einer weiteren beruflichen Qualifizierung. Voraussetzungen für eine Bewerbung sind eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen, eine besondere Qualifikation für das Stipendium und eine zum Zeitpunkt der Bewerbung wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden oder einer Meldung als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS
Diese Förderung unterstützt mit Coaching und anderen Qualifizierungen, die persönlichen Chancen im Job aktiv zu verbessern. Für weitere Infos zum AVGS steht die Agentur für Arbeit zur Verfügung.
Der Arbeitgeber finanziert mit
Nicht nur vom Staat kann man Fördermittel erhalten, auch der Arbeitgeber kann individuell Weiterbildungen unterstützen – entweder finanziell oder durch reduzierte Arbeitszeiten. Die meisten Arbeitgeber verbinden diese Unterstützung mit der Bedingung, sich für eine gewisse Zeit vertraglich an das Unternehmen zu binden. Kündigt der Arbeitnehmer trotzdem vor der vereinbarten Zeit, muss er die Kosten des Kurses zurückzahlen.
Geld vom Finanzamt zurückholen
Bleibt man selbst auf den Kosten der Weiterbildung sitzen und bekommt keine Unterstützung vom Staat oder Arbeitgeber, so bleibt einem zumindest die Möglichkeit, die Kosten der Weiterbildung bei der Steuererklärung einzureichen. Abrechnen lassen sich die Teilnahmegebühr, Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, Fachliteratur, Internetnutzung, Kreditzinsen und -gebühren, falls die Weiterbildung über Kredit finanziert wird. Lukas Pitule
Gute Argumente
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Weiterbildung zu bezahlen, doch man kann diesen durch gute Argumente überzeugen. Sinnvoll ist es, auf folgende Fragen die Antworten parat zu haben: Warum möchten Sie sich weiterbilden? Haben sich Berufe oder Branche verändert? Wie profitiert die Firma vom neuen Wissen?