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Regelmäßige Wartung zahlt sich aus

Als Autobesitzer sollte man regelmäßig zur Inspektion in der Werkstatt des Vertrauens antreten und das Fahrzeug einem Komplett-Check unterziehen.

Regelmäßige Wartung zahlt sich aus

FOTO: KARIN & UWE ANNAS - STOCK.ADOBE.COM

28.03.2022

Moderne Kraftfahrzeuge sind technisch höchst anspruchsvoll konzipiert und müssen im alltäglichen Betrieb hohen Anforderungen gerecht werden. Jedes Fahrzeug unterliegt Verschleiß und Alterung. Um einen einwandfreien Betriebszustand und den Wert eines Fahrzeugszu erhalten, empfehlen Hersteller eine regelmäßige Inspektion und Wartung. Bei Neuwagen ist die Inspektion zudem Voraussetzung für den Garantieanspruch. Im Rahmen der Inspektion werden nicht nur wie vom Hersteller vorgeschrieben Verschleißteile ausgetauscht, sondern auch beginnende Schäden frühzeitig entdeckt, bevor sie teure Folgeschäden verursachen können.Für viele Baugruppen und Betriebsstoffe von Autos ist eine regelmäßige Kontrolle und Erneuerung unverzichtbar, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sicherzustellen. Ihre Abnutzung hängt primär von den Betriebsbedingungen ab und Fahrzeughersteller stimmen die Wartungsvorgaben als Kompromiss auf normale, durchschnittliche Bedingungen ab.

Weiterentwickelte Fahrzeugelektronik – etwa Sensoren und Software – kann die Abnutzung von Verschleißteilen erkennen und ermöglicht damit bedarfsgerechte Wartungsaufrufe. Mit dieser Teil-Flexibilisierung der Wartung sind aber nicht zwangsläufig weniger Werkstattbesuche zu erwarten, da zum Beispiel Bremsflüssigkeit unabhängig von Laufleistung und Betriebsbedingungen altert und in regelmäßigen Zeitintervallen ersetzt werden muss. Für den Kunden können sie sich dennoch auszahlen, weil etwa Bremsbeläge ohne genügende Reserve nicht vorsichtshalber bei einem festen Termin ausgetauscht werden, sondern bis zur Verschleißgrenze aufgebraucht werden können. Erst dann erscheint die Aufforderung, einen Wechsel vornehmen zu lassen. Gleiches gilt auch für das Motorenöl. Bedarfsgerechte Wartungsaufrufe können also helfen, Ressourcen zu sparen.

Die Intervalle für eine Inspektion fallen je nach Autohersteller, Modell und Motorisierung unterschiedlich aus. Die Hersteller geben meist Kilometer- und Zeitintervalle an. Ein Großteil der Hersteller empfiehlt eine Inspektion nach ein biszwei Jahren oder nach 15 000 bis 30 000 gefahrenen Kilometern.

Im Rahmen der Inspektion wird das Fahrzeug auf Herz und Nieren geprüft. Letztlich arbeitet die Werkstatt eine vom Hersteller bereitgestellte Checkliste ab. In dieser ist vorgegeben, welche Fahrzeugbestandteile untersucht und welche routinemäßig ausgetauscht werden müssen. Klassiker dabei sind unter anderem der Ölwechsel oder der Austausch von Filtern wie dem Luftfilter oder dem Pollenfilter der Klimaanlage.

Was genau wann beim eigenen Fahrzeug erledigt wird, verrät auch ein Blick ins Service-Heft. Hier sind die geplanten Inspektionen inklusive empfohlener Maßnahmen fortlaufend aufgezählt. Einige Bauteile überstehen aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht den gesamten Nutzungszeitraum eines Fahrzeugs. Das sind Teile, die an Material verlieren (zum Beispiel Bremsbeläge, Reifen) oder altern und dadurch unbrauchbar werden (zum Beispiel Starterbatterien, Scheibenwischgummis). Wenn erstgenannte Teile nicht durch Verschleiß unbrauchbar werden, kann dies vielfach auch durch Alterung erfolgen – zum Beispiel bei Reifen. Verschlissene Teile werden bei den Wartungsarbeiten erneuert. Tipp: Sprechen Sie vor der Inspektion die Arbeitsschritte mit der Werkstatt ab und füllen Sie gegebenenfalls Flüssigkeiten vorher selbst auf, damit Ihnen dafür nicht etwas extra berechnet wird. Die Inspektion ist für die Fahrzeuggarantie und den Werterhalt des Fahrzeugs essenziell. Daher sehen alle Fahrzeughersteller für Neuwagen eine regelmäßige Inspektion vor. Im Rahmen einer Inspektion können Mängel sowie Defekte erkannt und behoben werden, bevor diese zu einem Folgeschaden führen. Ist ein Schaden auf eine zu spät durchgeführte technische Überprüfung zurückzuführen, können Autohersteller die Garantieleistung unter Umständen ablehnen. Pia Nowak/ADAC/ZDK