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Da gehört noch ein Haken dran

Checkliste: Nach dem unterschriebenen Ausbildungsvertrag gibt es noch einige Dinge zu erledigen, bevor Azubis im Beruf richtig durchstarten können.

Da gehört noch ein Haken dran

Bevor sie im Beruf durchstarten können, sollten sich Azubis mit Themen wie Arbeitsweg, Umzug, Versicherungen und Bausparvertrag beschäftigen – vor allem wenn sie minderjährig sind. FOTO: STOCK.ADOBE.COM

23.09.2022

Die Schule hinter sich und den Ausbildungsvertrag bereits in der Tasche, kann es mit dem neuen, spannenden Lebensabschnitt als Azubi losgehen. Nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass viele Nachwuchskräfte zu Beginn ihrer Ausbildung noch minderjährig sind, gibt es einiges rund um die Themen Arbeitsweg, Umzug, Versicherungen und Bausparvertrag zu beachten.

Arbeitsweg

Wer unter 18 ist, für den ist das Fahren mit einem eigenen Auto nur in Ausnahmefällen eine Option, wenn nämlich besonders erschwerende Umstände vorliegen, die eine Pkw-Sondergenehmigung rechtfertigen würden. Dennoch sind das Fahrrad und öffentliche Verkehrsmittel nicht die einzigen Alternativen zum Auto. Bereits mit 15 Jahren darf allein Mofa gefahren werden. Der Mofa-Führerschein ist keine Fahrerlaubnis, sondern eine sogenannte Prüfbescheinigung. Um diese zu erhalten, müssen Theorie- und Praxisstunden absolviert werden, geprüft wird jedoch nur das theoretische Wissen.

Sehr beliebt ist außerdem der Führerschein der Klasse AM. Mit diesem dürfen ab 16 Jahren Roller, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern bedient werden. Den Führerschein der Klasse A1 ist ab 16 Jahren gültig, womit die Erlaubnis einhergeht, Motorräder bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und mit einer Leistung von bis zu 11 kW zu steuern.

Viele Auszubildende bleiben während der Ausbildungszeit in ihrem Elternhaus wohnen. Wen es jedoch in eine andere Region verschlägt oder wer einfach von Anfang an auf eigenen Beinen stehen möchte, kann dies auch bereits mit 16 oder 17 Jahren tun. Grundsätzlich ist es Minderjährigen erlaubt, in eine eigene Wohnung oder WG ziehen, dafür benötigen sie allerdings die Zustimmung ihrer Eltern. Diese haben bis zur Volljährigkeit das Aufenthaltsbestimmungsrecht und müssen alle Verträge für ein minderjähriges Kind unterzeichnen, auch den Mietvertrag.

Wer bereits während der Ausbildung sein Elternhaus verlässt, dem steht in manchen Fällen finanzielle Hilfe zu. Je nach individuellen Lebensumständen sind das zum Beispiel Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), BAföG oder Wohngeld.

Versicherungen

Als Auszubildender ist man nicht mehr über die Eltern krankenversichert, sondern muss dies selbst tun. Die Beitragssätze sind bei den gesetzlichen Krankenkassen gleich, jedoch bieten einige Kassen Zusatz oder Serviceleistungen an. Deshalb lohnt es sich, die Angebote zu vergleichen. Weiterhin kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein. Zum einen, weil gerade junge Menschen die Versicherung zu guten Konditionen erhalten, zum anderen, weil ohne diese eine soziale Absicherung für den Fall fehlt, dass bereits während der Ausbildung eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

Bausparvertrag

Zu Beginn der Ausbildung haben die meisten andere Dinge im Kopf, als für die Zukunft zu sparen, schließlich flattert bald der erste Lohnzettel ins Haus. Dennoch lohnt es sich, bereits in jungen Jahren mit dem Sparen zu beginnen, da es viele Angebote gibt, die sich speziell an junge Menschen richten. Viele Banken wollen den Nachwuchs zum Sparen motivieren, indem sie Bonusbeträge in Aussicht stellen. Außerdem können Geringverdiener im Rahmen eines Bausparvertrages eine Wohnungsbauprämie vom Staat beantragen. Diese beträgt zehn Prozent der Einzahlungen. Die maximale Prämie für Alleinstehende ist jedoch auf rund 50 Euro im Jahr begrenzt. Geld aus Sparverträgen, die mit der Prämie bezuschusst werden, muss für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Aber: Wer einen Bausparvertrag bereits mit unter 25 Jahren abschließt, der kann nach sieben Jahren frei über das Guthaben verfügen. red 

Gut zu wissen

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine staatliche Förderung, die Azubis und Teilnehmer einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme beantragen können. Diese Förderung soll einem Auszubildenden eine finanzielle Grundlage zu gewähren, falls die Ausbildungsstätte zu weit vom Elternhaus entfernt liegt und deshalb ein eigener Haushalt geführt werden muss.