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Lappalie oder ein Fall für den Gutachter?

Bagatellschaden – Wenn Schrammen und Dellen die Karosserie zieren

Lappalie oder ein Fall für den Gutachter?

FOTO: PAIRHANDMADE - STOCK.ADOBE.COM

17.04.2021

Vor Kratzern, Schrammen, Dellen und Beulen bleibt wohl kaum ein Fahrzeug im Straßenverkehr verschont. Meist spricht man dann von einem Bagatellschaden. Doch werden solche kleinen Blessuren in der Karosserie von Lkw, Pkw oder Motorrad nicht rechtzeitig bemerkt setzen sie sich als Makel am blanken Blech fest und stellen insbesondere bei teuren Neufahrzeugen eine erhebliche Wertminderung dar. Nicht jeder Kratzer im Lack ist harmlos. Doch für Laien ist es schwierig zu erkennen, ob nur ein Bagatellschaden vorliegt oder ob der augenscheinlich geringfügige Schaden doch weitaus schwerer wiegt.

Die Schadensgrenze spielt eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, ob die Versicherung die Kosten für einen Gutachter übernimmt. Unterschreitet die Schadenshöhe nämlich die 700 Euro, weigern sich Versicherungen oftmals, die Bezahlung eines Sachverständigen zu übernehmen. Es bietet sich dann als Alternative für ein Schadensgutachten eine Reparaturkosten-Kalkulation an. Liegt jedoch der Verdacht nahe, dass die Beulen und Schrammen doch gravierender sind, ist es ratsam, ein Gutachten anfertigen zu lassen. Hierbei genügt zumeist ein Kurzgutachten, dessen Kosten sich im Schnitt auf 50 bis 100 Euro belaufen und damit überschaubar sind. Wird in dieser Überprüfung ein höherer Schaden festgestellt, sind die Sachverständigenkosten in der Regel von der Versicherung im Rahmen der Schadensregulierung zu übernehmen. Viele Autofahrer verfahren zudem nach dem Credo: Bei einem Crash muss immer die Polizei gerufen werden! Das stimmt so nur bedingt. Bei kleineren Schäden, also auch bei einem Bagatellschaden, sind die Beamten nicht dazu verpflichtet, den Schaden offiziell aufzunehmen. Es ist also nicht erforderlich, die Polizei zu rufen, wenn nur leichte Bagatellschäden vorliegen und die Schuldfrage geklärt wurde. Besteht ein Unfallbeteiligter dennoch auf die Hinzuziehung der Polizei, handelt es sich um eine sogenannte technische Hilfsleistung, die kostenpflichtig ist.

Aufgrund der komplexen Bauweise moderner Fahrzeuge kann der Laie kaum erkennen, wie groß der Schaden nach einem Unfall tatsächlich ist. Vor allem die elastischen Kunststoffaußenteile federn nach einem Aufprall meist in ihre ursprüngliche Form zurück, und von außen ist dadurch kein Schaden erkennbar. Ein Gutachter könnte den Schaden beziffern, doch sollte man vorerst kein vollwertiges Kfz-Gutachten erstellen lassen, denn die Versicherung wird die Kosten hierfür nicht übernehmen. Gleiches gilt meist auch für die Kosten eines Kostenvoranschlages. Die Übernahme der Kosten sollte man mit der Versicherung stets im Vorfeld klären. Eine mögliche Lösung stellt ein sogenanntes Kurzgutachten dar, die Kosten werden von der Versicherung im Regelfall übernommen.

Überschreitet der Schaden die Bagatellgrenze von derzeit circa 750 bis 1000 Euro (Tendenz Richtung 1000 Euro, Stand 2020), so ist es gerechtfertigt und empfehlenswert, im Haftpflichtschadenfall einen Gutachter nach Wahl zu beauftragen. Die Kosten hierfür werden von der Versicherung getragen. Jürgen Scheibe