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Plötzlich Pflegefall

So findet man Hilfe, wenn es schnell gehen muss

Plötzlich Pflegefall

FOTO: HALFPOINT - STOCK.ADOBE.COM

27.04.2021

Gerade scheint das Leben noch in Ordnung zu sein, kurz darauf ist alles anders: Jeder kann durch einen Unfall, eine Erkrankung oder schlicht durchs Alter zum Pflegefall werden. Gut, wenn sich ad hoc jemand findet, der sich mit dem Thema beschäftigt hat und weiß, was zu tun ist. Tritt der Pflegefall plötzlich auf, kann der Hausarzt oder der Facharzt in der behandelnden Klinik Ansprechpartner für erste Fragen sein.         

Antrag stellen

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden und dieser geht – das funktioniert auch telefonisch – an die Pflegekasse, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist. Mit einer Vollmacht ausgestattet, können Familienangehörige, Freunde oder auch Nachbarn den Antrag stellen. Professionelle Auskunft gibt auch jede Krankenkasse, sie bietet zudem eine kostenlose Pflegeberatung an.

Nach der Definition des Gesetzes gelten Personen als pflegebedürftig, „die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen“ (Bundesministerium für Gesundheit, Ratgeber Pflege, Seite 36, 1.4.a). Die Beeinträchtigungen können körperlich, geistig oder psychischer Art sein, die Pflegebedürftigkeit muss für mindestens sechs Monate oder länger und mit mindestens der in Paragraf 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen. Wenn bei einem nahen Verwandten kurzfristig eine Pflegesituation eintritt, können Beschäftigte sich von ihrem Arbeitgeber bis zu zehn Arbeitstage freistellen lassen, um die Pflege zu organisieren.

Menschen, die sich nicht mehr selbst um sich kümmern können, die nicht mehr von allein aufstehen oder sich waschen können, die sich insgesamt oder teilweise nicht versorgen können, haben Anspruch auf Hilfe. Inwieweit Leistungen von der Pflegeversicherung übernommen werden, hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. An insgesamt fünf Pflegegraden bemessen Mitarbeiter vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) oder andere unabhängige Gutachter den Pflegebedarf.

Treffen mit dem Gutachter

Wer privat versichert ist, stellt seinen Antrag bei seinem privaten Versicherungsunternehmen, hier kümmern sich die Gutachter des medizinischen Dienstes „Medicproof“. Das Treffen mit dem Gutachter erfolgt nach Terminvereinbarung zuhause oder in der Pflegeeinrichtung, Angehörige oder Bevollmächtigte dürfen an dem Gespräch teilnehmen. Geklärt wird, wie viel Hilfe die zu pflegende Person braucht, dementsprechend erhält sie einen Pflegegrad.

Um ihn individuell zu bestimmen, prüft der Gutachter die Pflegeperson nach Richtlinien: Kann sie Treppen steigen und sich in der Wohnung oder draußen bewegen? Wie steht es um geistige Fähigkeiten? Hat die Person ein Zeitgefühl? Leidet sie unter Vergesslichkeit? Wie verhält sie sich insgesamt? Besteht nächtliche Unruhe? Neigt die Person zu aggressivem oder depressivem Verhalten? Kann die Person sich selbst versorgen, einkaufen, kochen, Hygiene betreiben? Je nach Antwort teilt der Gutachter die Pflegegrade ein: Menschen mit Pflegegrad 1 haben eine geringe, bei Pflegegrad 2 besteht eine erhebliche, bei Pflegegrad 3 eine schwere, bei Pflegegrad 4 eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.

Pflegegrad 5 erhalten Menschen mit schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Anja Vorndran/www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege