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Gut versorgt

Von der ambulanten Pflege bis zur vollstationären Unterbringung: Es gibt verschiedene Versorgungsformen für Pflegebedürftige

Gut versorgt

Bei einer Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung ist fachkundiges Pflegepersonal 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche für die Bewohnerinnen und Bewohner da. FOTO: NEW AFRICA - STOCK.ADOBE.COM

28.01.2023

In Deutschland gibt es verschiedene Versorgungsformen für Pflegebedürftige. Welche Möglichkeit für wen in Frage kommt, hängt zum einen mit dem Pflegegrad zusammen, also wie viel der oder die Betroffene noch im Stande ist, selbstständig zu erledigen. Andererseits auch mit den Fähigkeiten und Kenntnissen der Angehörigen bzw. ob überhaupt Angehörige vorhanden sind, und den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen der zu pflegenden Person.

Ambulante Pflege

Bei der ambulanten Pflege werden Pflegebedürftige zuhause versorgt. Dies geschieht oft durch Familienmitglieder. Gibt es keine Angehörigen, die die Pflege übernehmen können oder wollen oder benötigen diese Unterstützung, kann ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden, der die Pflege komplett oder Teile davon, wie beispielsweise die Versorgung im Haushalt, Medikamentenversorgung oder Körperpflege des Patienten, übernimmt. Das Modell ist verschieden variierbar und könnte auch mit einem Hausnotruf oder dem Angebot "Essen auf Rädern" kombiniert werden. Für pflegende Angehörige gibt es zudem Kurse von Krankenhäusern, Pflegediensten oder Hilfsorganisationen, um die Personen optimal vorzubereiten. Die Pflegebedürftigen erhalten von der Pflegekasse ein Pflegegeld, über das sie frei verfügen können.

Teilstationäre Pflege

Die teilstationäre Pflege, oder auch Tages- und Nachtpflege, ist eine Versorgungsform, bei der sowohl Angehörige als auch Pflegekräfte die Pflege übernehmen. Hier können die pflegenden Angehörigen die Versorgung zeitweise abgeben und beispielsweise ihren Beruf ausüben, Hobbys nachgehen oder sich um weitere Familienmitglieder kümmern. Die Pflegebedürftigen werden vom Pflegedienst abgeholt und in einer Pflegeeinrichtung versorgt. Eine gute Möglichkeit, um zum einen in der gewohnten Umgebung leben zu können und andererseits, um rauszukommen, mit anderen Kontakte zu zu haknüpfen und Gesellschaft ben. Gleichzeitig werden die Angehörigen entlastet, können durchschnaufen und neue Kräfte sammeln.

Vollstationäre Pflege

Hier erfolgt die Versorgung komplett in einem Senioren- oder Pflegeheim. Rund um die Uhr wird eine Verpflegung durch ständig anwesendes Personal gewährleistet - so auch die sofortige Hilfe bei einem Notfall. Die Leistungen sind dabei abhängig vom Pflegebedarf und -grad, aber umfassen sowohl die Pflege als auch die Versorgung des Pflegebedürftigen. Die perfekte Versorgung der Patienten wird sichergestellt, indem die Pflegeeinrichtungen mit Ärztinnen und Ärzten und Therapeutinnen und Therapeuten zusammenarbeiten.

Betreutes Wohnen

Beim betreuten Wohnen werden Pflegebedürftige in Wohnungen oder Appartements innerhalb eines Wohnkomplexes untergebracht. So leben die Betroffenen weitgehend selbstständig in einer eigenen Wohnung und können das, was sie selbst noch tun können, erledigen und für alles Weitere Hilfe und Unterstützung in Anspruch nehmen. Diese Versorgungsform ist vor allem für Menschen geeignet, die keine Angehörigen haben. Ebenso steht hier der Kontakt und die Gesellschaft mit anderen Pflegebedürftigen im Vordergrund.

Pflege in Wohngemeinschaften

Eine weitere Möglichkeit, bei dem der Kontakt zu Gleichgesinnten im Vordergrund steht, sind Wohngemeinschaften für Senioren. Hier leben meist vier bis acht Senioren gemeinsam in einer Wohngemeinschaft. Dort können sie von Angehörigen besucht und gepflegt oder unterstützt oder es können ambulante Pflegedienste engagiert werden.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege kann dann in Anspruch genommen wenn die Versorgung werden, zuhause kurzzeitig nicht möglich ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn es etwaige Krisen in der Familie gibt oder der Pflegebedürftige spontan aus dem Krankenhaus entlassen wird, ohne dass die Vorbereitungen schon fertig umgesetzt werden konnten. In solchen Fällen erfolgt die Pflege vorübergehend vollstationär.

Bei der Verhinderungspflege handelt es sich um eine Urlaubsund Krankheitsvertretung. Sie kommt dann in Frage, wenn die Pflegekraft aus der Familie selbst durch Verletzung, Krankheit oder einen Krankenhausaufenthalt verhindert ist, Urlaub machen möchte oder aus anderweitigen Gründen verhindert ist. Tamara Keller

Die Pflegegrade

• Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
• Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
• Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
• Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
• Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung