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Pflege leichter machen

Hilfsmittel für den Pflegealltag: Wer hat Anspruch auf welche Versorgung?

Pflege leichter machen
01.06.2022

Teilweise oder komplett? Schleichend oder plötzlich? Ein Pflegefall bedeutet für Betroffene und Angehörige immer Erdrutsch und anstrengend zu erkundendes Neuland. Damit das Zusammenleben für alle Beteiligten trotz Einschränkungen lebenswert bleibt, ist Hilfe suchen angesagt. Und da geht es nicht nur um Dienstleistungen, sondern auch um notwendiges Werkzeug für einen funktionierenden Pflegealltag.HilfsmittelWas ist was? Gesetzgeber und Versicherungen unterscheiden unterschiedliches Rüstzeug. Als pure Hilfsmittel gelten Produkte, die Menschen mit Erkrankung, Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen imAlltag in ihrem selbstständigen Leben unterstützen. Solche Hilfsmittel, die von der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich bewilligt, bezahlt bzw. verliehen werden, sind in einem Hilfsmittelverzeichnis zu finden. Zusätzlich gibt es dieMöglichkeit, nicht gelistete Dinge im Rahmen einer gut begründeten Einzelfallentscheidung zu bekommen. Auch Energie zählt zu faktischen Hilfsmitteln: Strom für ärztlich verordnete Utensilien muss die Krankenkasse erstatten. Je nach Kasse wird entweder eine Pauschale gezahlt oder nach Verbrauch abgerechnet. Versicherte haben außerdem Anspruch auf eine rückwirkende Kostenerstattung – und das bis zu vier Jahre.

Pflegehilfsmittel

Wenn ein Pflegegrad vorliegt, zahlt die Pflegekasse: Pflegehilfsmittel sind anders definiert als reine Hilfsmittel. Und dienen dazu, Beschwerden des zu pflegenden Menschen zu lindern, so viel Selbstständigkeit wie noch möglich zu unterstützen und dabei die Versorgung für die Pflegepersonen zu erleichtern. Die Pflegehilfsmittel sind ebenfalls imHilfsmittelregister eingetragen und werden in zwei verschiedene Sparten unterteilt: Zu technischen Pflegehilfsmitteln gehören zum Beispiel Pflegebett, Patientenlifter oder Pflegerollstuhl, zu den zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beispielsweise Bettschutzeinlagen, Hygieneartikel oder Einmalhandschuhe.

Wer genehmigt was?

Die gesetzlichen und auch privaten Krankenkassen übernehmen Hilfsmittel, die bei der Bewältigung des Alltags helfen und elementare Grundbedürfnisse erfüllen. Diese Artikel muss ein Arzt per Rezept verordnen. Pflegehilfsmittel wiederum gibt es für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad – ohne Arztverordnung. Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch allerdings haben nur Menschen, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden oder in einer speziellen Wohngemeinschaft wohnen. Und: Der Pflegedienst muss seine eigenen Produkte mitbringen. Annette Gropp
   

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sollen die Hygienebedingungen bei der häuslichen Pflege verbessern und das Infektionsrisiko aller Beteiligten minimieren. Dazu gehören Einmal-Produkte zur Hände- und Flächendesinfektion, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen oder auch Bettschutzeinlagen. All das übernimmt die Pflegekasse einzeln oder im Paket bis zu einem Betrag von bis zu 40 Euro im Monat.