Anzeige

Plötzlich Pflegefall – was dann?

Wird der Partner, ein Elternteil oder das eigene Kind zum Pflegefall, ist das für Angehörige eine große Herausforderung

Plötzlich Pflegefall – was dann?

FOTO: HALFPOINT - STOCK.ADOBE.COM

01.06.2022

Ein Pflegefall tritt häufig unerwartet ein: Ein Unfall, eine Krankheit, ein Sturz – und plötzlich steht fest, dass der Betroffene seinen Alltag nicht mehr allein bewältigen kann. Pflegebedürftigkeit kann aber auch ein schleichender Prozess sein: Der Alltag wird beschwerlicher, die Bewegungsfähigkeit lässt nach, die zeitliche und räumliche Orientierung ist eingeschränkt, Wohnung und Kleidung wirken zunehmend ungepflegt. All das können Anzeichen sein, dass Hilfe benötigt wird. Angehörigen fällt es oft schwer, sich das einzugestehen. So geht wertvolle Zeit verloren. Daher ist es wichtig, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und sich bei Bedarf Rat zu holen.Der erste SchrittWird jemand pflegebedürftig, sollten die Angehörigen als Erstes bei der Pflegekasse anrufen. Dort stellt man telefonisch einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit. Die Formulare für den Antrag werden zugeschickt. Sind diese ausgefüllt wieder bei der Kasse eingegangen, meldet sich der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), um die Situation zu begutachten. Der MDK schaut, wie selbstständig jemand körperlich noch agieren kann und ob eine Demenzerkrankung vorliegt. Dabei ist es wichtig, nichts zu beschönigen. Denn auf der Grundlage des Gutachtens wird der Pflegegrad festgelegt.Sinnvoll ist dann, zu prüfen, ob eine Pflege zu Hause möglich ist: Ist die Wohnung barrierefrei? Wenn nicht – lässt sie sich entsprechend anpassen? Und natürlich: Wer könnte die Pflege zu Hause übernehmen? In einer Krisensituation kann man eine Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim für höchstens 56 Tage binnen eines Jahres nutzen, um solche Dinge zu klären. Danach können beide Seiten schauen, wie es weitergeht.In jedem Fall sollte sich beraten lassen, wer plötzlich mit Pflegebedürftigkeit konfrontiert ist. Die Pflegekassen bieten selbst Beratung an oder können Stellen vermitteln, die das tun. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) listet kostenlose und unabhängige Beratungsstellen auf. Unter der Nummer 030/ 20179131 erreichen Angehörige von Montag bis Donnerstag zudem das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums.Barrierefreies WohnenWenn es um die Anpassung der Wohnung geht, hilft die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung weiter, ein Zusammenschluss von Wohnberatern. Solche kommen nach Hause und schauen mit den Betroffenen, welche Umbauten möglich sind – und wie sie am besten umgesetzt werden. Es gibt kostenlose und kommerzielle Angebote.Option PflegeheimEntscheidet sich jemand, ins Pflegeheim zu ziehen oder ist eine Pflege zu Hause nicht möglich, sollte das Heim sorgfältig ausgewählt werden. Das Wichtigste ist, sich selbst ein Bild zu machen: Am besten macht man einen Termin mit der Heimleitung aus und lässt sich herumführen. Beim Rundgang unbedingt auch Bewohner ansprechen und möglichst auch einmal mit den anderen essen. Kommt ein Heim infrage, lohnt sich zudem ein Probewohnen, um einschätzen zu können, ob das Heim den Vorstellungen entspricht.Die TagespflegeZudem besteht für Pflegebedürftige die Möglichkeit, eine Tagespflege in Anspruch zu nehmen. Der Vorteil davon ist, dass die Patienten den Tag über professionell betreut werden, jedoch trotzdem nicht komplett das eigene Haus verlassen müssen, während pflegende Angehörige weiter zum Beispiel dem Beruf nachgehen können. Die Option der Tagespflege bietet die optimale Zwischenlösung von ambulanter und stationärer Pflege. So werden die Angehörigen entlastet, da der Pflegebedürftige bereits am Morgen abgeholt wird. PR-Red/dpa-mag