Verstirbt ein Mensch zuhause und wird von Angehörigen tot aufgefunden, ist das natürlich eine emotionale Ausnahmesituation. Auch wenn der Tod eines geliebten Menschen ein Schock ist und es schwerfällt, klare Gedanken zu fassen, muss unmittelbar nach dem Todesfall ein Arzt kontaktiert werden. Dieser muss den Tod des oder der Verstorbenen offiziell feststellen und den Totenschein an die Angehörigen ausstellen. Ohne dieses Dokument darf nichts weiter unternommen werden. Tritt der Tod im Krankenhaus oder einem Pflegeheim ein, wird dies automatisch veranlasst. Dann sollte man mögliche Verfügungen und Dokumente des Verstorbenen zusammenstellen.
Nachdem nahe Angehörige benachrichtigt wurden, um die weitere Vorgehensweise abzusprechen, sollte man sich an den Bestatter wenden, dem man alle weiteren Schritte anvertrauen möchte. Er kümmert sich in der Regel um die Überführung des Verstorbenen, Sterbeurkunden, Abmeldungen von Versicherungen, Krankenkassen etc. und geht mit den Angehörigen den weiteren Ablauf durch, um eine würdevolle Bestattung sowie alles rund um die Trauerfeier zu organisieren.
Mit dem Bestattungsunternehmen bespricht man die Auswahl des Sarges und der Totenbekleidung, die Abholung des Verstorbenen und die Überführung zur Leichenhalle/Kühlzelle.
Drei Werktage hat man Zeit, um die verstorbene Person beim Standesamt abzumelden und die Sterbeurkunden ausstellen zu lassen. Entscheidet man sich für eine Feuerbestattung, muss man die Genehmigung für die Einäscherung einholen (nur in wenigen Bundesländern noch erforderlich) und eine amtsärztliche Untersuchung beantragen (zweite Leichenschau). Dann gilt es, den Tag der Beisetzung mit der Friedhofsverwaltung abzustimmen. Soll eine Trauerhalle genutzt werden, spricht man das mit dem Bestattungsunternehmen, der Friedhofsverwaltung oder dem Krematorium ab. Natürlich muss man sich auch um den Erwerb der Nutzungsrechte an einer Grabstelle beziehungsweise um die Verlängerung bestehender Rechte kümmern. Doch auch hierbei hilft das Bestattungsinstitut gerne weiter. Je nach Bedarf steht nun die Terminabsprache mit einem Geistlichen oder Trauerredner für die Trauerfeier an.
Wenn der Beisetzungstermin steht, kann man eine Liste zu benachrichtigender Personen zusammenstellen. Gegebenenfalls kann man auch den Arbeitgeber des Verstorbenen informieren und zu guter Letzt die Lebensversicherung.
Bis zur Trauerfeier und Beisetzung
Sobald Ort und Termin für die Trauerfeier und Beisetzung feststehen, kann man in Ruhe von dem Verstorbenen Abschied nehmen und mit dem Bestattungsunternehmen sowie dem Geistlichen oder Trauerredner Inhalte und Gestaltung der Trauerfeier festlegen. Will man der Beisetzung in klassischem Schwarz beiwohnen, muss man sich natürlich entsprechende Trauerkleidung besorgen. Falls eine anschließende Zusammenkunft gewünscht ist, sollte man eine Gaststätte für Trauerkaffee oder -mahl reservieren. Nun ist auch die Zeit, um Trauerkarten und -anzeige aufzusetzen, zu erstellen und zu versenden.
Als direkter Angehöriger wählt man in der Regel den Blumenschmuck für den Sarg oder die Schmuckurne, die Trauerhalle und das offene Grab aus. Bestatter empfehlen, den Blumenschmuck einige Tage vor der Bestattung in Auftrag zu geben.
Nun kann man auch einen Steinmetzbetrieb für die eventuell nötige Entfernung vorhandener Grabmale oder Einfassungen beauftragen.
Nach der Trauerfeier oder Beisetzung gilt es, die Unterlagen für zu regelnden Zahlungsverkehr des oder der Verstorbenen zusammenstellen. Zudem sollte man zeitig daran denken, Daueraufträge zu ändern, Gas und Wasser abzubestellen sowie Mitgliedschaften, Mietverträge und Abos zu beenden. Nicht vergessen: Online-Accounts verwalten oder kündigen. Versicherungen, Ämter etc., bei denen Leistungsanspruch besteht, sollten informiert und Zahlungen eingefordert werden. Dann ist Zeit für Danksagungen für Beileidsbekundungen. Jürgen Scheibe