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Rund um die Grabpflege

Geschmückte Gräber geben Trost - Friedhofsgärtner sind kompetente Helfer bei der Grabpflege

Rund um die Grabpflege

Grabpflege sollte regelmäßig betrieben werden, damit die Ruhestätte stets ansprechend aussieht. Foto: Ingo Bartussek – stock.adobe.com

18.01.2023

Manche Menschen empfinden Grabpflege als Belastung und lästige Pflicht. Für andere stellt sie ein wichtiges Element des Trauerns und Gedenkens dar. Richtig oder falsch gibt es nicht - entscheidend sind die persönlichen Vorlieben, schreibt Aeternitas e.V., die Verbraucherinitiative Bestattungskultur.

Mit einem gepflegten und geschmückten Grab kann man sich und anderen Hinterbliebenen etwas Gutes tun. Sie bewahren einen schönen Ort des Andenkens und halten die Erinnerung an Verstorbene wach.

Pflicht zur Pflege

Friedhofssatzungen sehen eine Verpflichtung zur Grabpflege vor, um eine Verwahrlosung der Gräber zu verhindern. Kommt man als Nutzungsberechtigter des Grabes dieser Pflicht nicht nach und beauftragt auch keinen Friedhofsgärtner, übernimmt eventuell die Friedhofsverwaltung selbst die Grabpflege und stellt die Kosten in Rechnung. Manche Satzungen sehen in solchen Fällen vor, das Grabnutzungsrecht zu entziehen oder solch ein Versäumnis gar als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.

Was ist erlaubt?

Zu den Pflichten bei der Grabpflege gehört es, die möglichen Vorschriften der Friedhofssatzungen einzuhalten, zum Beispiel zu den Pflanzenarten oder zur Wuchshöhe. So kann es beispielsweise verboten sein, Grabstätten mit Zäunen oder Steinsetzungen einzufassen. Viele Friedhöfe haben auch ein Verbot von Plastikmaterialien oder Bäumen und großwüchsigen Sträuchern. Generell sollte die Grabgestaltung immer ortsangemessen und die Bepflanzung bodendeckend sein, grelle Farben sind zu vermeiden. Auch sollte die Gestaltung hinsichtlich Beschriftung und Symbolik mit dem Grundgesetz in Einklang stehen.

Grabpflege vom Fachmann

Wer ein Grab, für das er verantwortlich ist, nicht selbst pflegen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, einen Pflegevertrag mit einem Friedhofsgärtner abzuschließen. Die Laufzeit kann zum Beispiel ein Jahr (Jahresgrabpflege) oder einen längeren Zeitraum umfassen (Dauergrabpflege). Solche Verträge kann man auch schon zu Lebzeiten im Rahmen der Bestattungsvorsorge abschließen. Manchmal bieten Friedhöfe Grabpflege und -bepflanzung als eigene Leistung an. Häufig sind Gebinde/Gestecke zu Gedenktagen im Vertrag enthalten. Aeternitas empfiehlt hierbei ausdrücklich, darauf zu achten, ob das regelmäßige Gießen des Grabes Teil der Vereinbarung ist oder extra bezahlt werden muss.

Preisvergleich lohnt sich

Ratsam ist es, Leistungen und Preise zu vergleichen und nach Möglichkeit vor Abschluss eines Vertrages Angebote bei mehreren Anbietern einzuholen. ,,Lassen Sie sich ein verbindliches schriftliches Angebot erstellen", empfiehlt die Verbraucherinitiative. Der Jahrespflegepreis setzt sich häufig aus folgenden Leistungen zusammen (man muss dabei nicht alle in Anspruch nehmen):

• Jahresgrabpflege,
• Blumen im Frühjahr,
• Blumen im Sommer,
• Blumen im Herbst,
• Tanne/Fichte im Winter (Abdeckung),
• Gießen im Sommer (evtl. als Sonderleistung),
• Gebinde oder Gesteck zu Gedenktagen.

Ein hilfreicher Tipp, um einen guten Friedhofsgärtner zu finden: Schauen Sie auf dem Friedhof nach Gräbern, die Ihnen gut gefallen und die eine sorgfältige Pflege erkennen lassen. Üblicherweise sind alle Gräber, die von einem Friedhofsgärtner gepflegt werden, mit einem kleinen Schild oder einer Plakette versehen, auf dem der Name des Betriebs vermerkt ist.

Preisspannen

Die üblichen Preise für die jährliche Grabpflege liegen zwischen 60 und 650 Euro je Grabstelle. Die Summe ist im Wesentlichen abhängig von der Grabgröße, der Anzahl der Saisonblumen und davon, wie oft im Jahr das Blumenbeet erneuert wird. Entscheidend ist darüber hinaus auch die Anzahl der Pflegedurchgänge pro Jahr. Zu unterscheiden sind zum Beispiel Pflegedurchgänge jede Woche, alle 14 Tage, monatlich und sechswöchentlich, was sich natürlich auch auf den Preis auswirkt.

Dauergrabpflege

Eine Dauergrabpflege wird üblicherweise für mindestens fünf Jahre oder die gesamte Dauer der Ruhefrist (oft 15 bis 20 Jahre, aber manchmal auch bis zu 30 Jahre und mehr) abgeschlossen. Der Kunde zahlt bei Vertragsbeginn den Gesamtbetrag. Die Friedhofsgärtnerei hinterlegt das Geld in der Regel bei einer Treuhandstelle. Darauf sollte man als Kunde bestehen. Nur dann ist das Geld auch bei einer möglichen Insolvenz des Friedhofsgärtners sicher. Jürgen Scheibe