Wie verhält man sich im Trauerfall richtig? Die ersten Schritte sind oft die schwersten. Noch gefangen im Schock der ersten Stunden nach dem Tod eines Angehörigen, gilt es, verschiedene Formalitäten zu erledigen.
Die ersten Schritte
Verstirbt ein Mensch zuhause und wird von Angehörigen tot aufgefunden, ist das natürlich eine emotionale Ausnahmesituation. Auch wenn der Tod eines geliebten Menschen ein Schock ist und es schwerfällt, klare Gedanken zu fassen, muss unmittelbar nach dem Todesfall ein Arzt kontaktiert werden. Dieser muss den Tod des oder der Verstorbenen offiziell feststellen und den Totenschein an die Angehörigen ausstellen. Ohne dieses Dokument darf nichts weiter unternommen werden. Tritt der Tod im Krankenhaus oder einem Pflegeheim ein, wird dies automatisch veranlasst. Dann sollte man mögliche Verfügungen des Verstorbenen zusammenstellen (Körperspende, Organspende, Willenserklärung zur Bestattung, Vorsorgevertrag mit Bestattungsunternehmen und Ähnliches).
Nachdem nahe Angehörige benachrichtigt wurden, um die weitere Vorgehensweise abzusprechen, sollte man sich an den Bestatter wenden, dem man alle weiteren Schritte anvertrauen möchte. Er kümmert sich in der Regel um die Überführung des Verstorbenen, Sterbeurkunden, Abmeldungen von Versicherungen, Krankenkassen etc. und geht mit den Angehörigen den weiteren Ablauf durch, um eine würdevolle Bestattung sowie alles rund um die Trauerfeier zu organisieren.
Unterlagen und Dokumente
Wenn ein Trauerfall eintritt, werden zahlreiche Dokumente benötigt: Personalausweis der verstorbenen Person, Todesbescheinigung vom Arzt, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch, wenn der oder die Verstorbene verheiratet war, zusätzlich ein gegebenenfalls rechtskräftiges Scheidungsurteil, wenn der Verstorbene geschieden war, die Sterbeurkunde des Ehepartners bei Verwitweten, Rentenbescheide, Versicherungspolicen und ein Grabdokument, falls es ein bereits vorhandenes Familiengrab gibt. Wenn man eines der genannten Dokumente nicht findet, kann der Bestatter in der Regel bei notwendigen Behördengängen behilflich sein.
Bestattungsunternehmen hilft
Mit dem Bestattungsunternehmen bespricht man die Auswahl des Sarges und der Totenbekleidung, die Abholung des Verstorbenen und die Überführung zur Leichenhalle/Kühlzelle.
Drei Werktage hat man Zeit, um die verstorbene Person beim Standesamt abzumelden und die Sterbeurkunden ausstellen zu lassen. Entscheidet man sich für eine Feuerbestattung, muss man die Genehmigung für die Einäscherung einholen (nur in wenigen Bundesländern noch erforderlich) und eine amtsärztliche Untersuchung beantragen (zweite Leichenschau).
Dann gilt es, den Tag der Beisetzung mit der Friedhofsverwaltung abzustimmen (bei Feuerbestattung: Einäscherungstermin beachten). Soll eine Trauerhalle genutzt werden, spricht man das mit dem Bestattungsunternehmen, der Friedhofsverwaltung oder dem Krematorium ab. Natürlich muss man sich auch um den Erwerb der Nutzungsrechte an einer Grabstelle beziehungsweise um die Verlängerung bestehender Rechte kümmern. Doch auch hierbei hilft das Bestattungsinstitut gerne weiter. Je nach Bedarf steht nun die Terminabsprache mit einem Geistlichen oder Trauerredner für die Trauerfeier an.
Wenn der Beisetzungstermin steht, kann man eine Liste zu benachrichtigender Personen zusammenstellen und diese nach Bedarf informieren. Gegebenenfalls kann man auch den Arbeitgeber des Verstorbenen informieren und zu guter Letzt die Lebensversicherung.
Bis zur Trauerfeier und Beisetzung
Sobald Ort und Termin für die Trauerfeier und Beisetzung feststehen, kann man in Ruhe von dem Verstorbenen Abschied nehmen und mit dem Bestattungsunternehmen sowie dem Geistlichen oder Trauerredner Inhalte und Gestaltung der Trauerfeier festlegen.
Will man der Beisetzung in klassischem Schwarz beiwohnen, muss man sich natürlich entsprechende Trauerkleidung besorgen. Falls eine anschließende Zusammenkunft gewünscht ist, sollte man eine Gaststätte für Trauerkaffee oder -mahl reservieren. Nun ist auch die Zeit, um Trauerkarten und -anzeige aufzusetzen, zu erstellen und zu versenden.
Als direkter Angehöriger wählt man in der Regel den Blumenschmuck für den Sarg oder die Schmuckurne, die Trauerhalle und das offene Grab aus. Bestatter empfehlen, den Blumenschmuck einige Tage vor der Bestattung in Auftrag zu geben. Andernfalls hat der Florist eventuell nicht genügend Zeit, diesen zu fertigen. Häufig bietet dieser an, den Blumenschmuck am Tag der Trauerfeier zur Trauerhalle zu bringen, so dass man sich nicht selbst darum kümmern muss. Häufig wählen Hinterbliebene die Lieblingsblume des Verstorbenen für das Bukett oder den Kranz. Nun kann man auch einen Steinmetzbetrieb für die eventuell nötige Entfernung vorhandener Grabmale oder Einfassungen beauftragen.
Der Papierkrieg danach
Nach der Trauerfeier oder Beisetzung gilt es, die Unterlagen für zu regelnden Zahlungsverkehr des oder der Verstorbenen zusammenstellen. Zudem sollte man zeitig daran denken, Daueraufträge zu ändern, Gas und Wasser abzubestellen sowie Mitgliedschaften, Mietverträge und Abos zu beenden. Nicht vergessen: Online-Accounts verwalten oder kündigen. Versicherungen, Ämter etc., bei denen Leistungsanspruch besteht, sollten informiert und Zahlungen eingefordert werden. Dann ist Zeit für Danksagungen für Beileidsbekundungen.
In den Wochen nach der Beisetzung
Auch der Tod ist nicht umsonst, daher heißt es in den Wochen nach der Beisetzung: Rechnungen begleichen. Zum Beispiel für Bestattungsunternehmen, Friedhofsgärtner, Steinmetz, Gebührenbescheid der Friedhofsverwaltung, Krematorium oder Arzt für Leichenschau.
Wer sich nicht selbst um Dinge wie Grab abräumen, Grabgestaltung und die weitere Grabpflege kümmern möchte, kann diese Aufgaben beispielsweise bei einer Friedhofsgärtnerei in Auftrag geben. Für die Einfassung des Grabes und die Aufstellung und Beschriftung eines Grabmals kontaktiert man nun einen Steinmetzbetrieb.
Abschließend empfiehlt es sich, einen Ordner mit wichtigen Dokumenten zum Todesfall anzulegen. Darin sollten Sterbeurkunde, Urkunde über das Name des Grabnutzungsrecht, Nutzungsrechtsinhabers, Erklärung über den Nachfolger der Nutzungsberechtigung, mögliche Verträge über Grabgestaltung/-pflege, Rechnungen und Gebührenbescheide abgelegt werden. Jürgen Scheibe