In der Dämmerung kommen Wildschwein, Reh und Co. aus ihren Verstecken und durchstreifen die Flur. Besonders häufig passieren Wildunfälle im April. Nicht selten kommt es zu einem Zusammenstoß mit einem Fahrzeug oder zu riskanten Ausweich- oder Bremsmanövern. Kommt man in diese unschöne Situation, ist man schnell überfordert, weiß nicht, was zu tun ist, steht unter Schock und macht sich Sorgen um das betroffene Tier, sein Fahrzeug und sich selbst.Richtiges Verhalten nach einem WildunfallDie ersten Verhaltensregeln nach einem Wildunfall unterscheiden sich kaum von einem Unfall ohne die Beteiligung eines Tieres. Besonders wichtig ist es, Ruhe zu bewahren und die Warnblinkanlage einzuschalten. Danach sollte, auch wenn sich das Tier nicht mehr am Unfallort befindet, das Fahrzeug vorsichtig verlassen, die Warnweste angezogen und die Unfallstelle abgesichert werden. Zusätzlich sollte die Polizei benachrichtigt werden.
Befindet sich ein totes Tier am Ort des Unfalls, sollte es von der Fahrbahn entfernt oder entsprechend offensichtlich gekennzeichnet werden, um weitere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Wurde das Tier verletzt, gilt: nicht anfassen. Hier ist Obacht geboten, da verletzte Tiere manchmal nochmals aufstehen und unvorhersehbar reagieren.
Wurden beim Unfall Personen verletzt, muss schnellstmöglich der Notruf gewählt und der oder die Verletzte/n mit ersten Hilfsmaßnahmen versorgt werden. Je nach Bundesland muss darüber hinaus der für den Bereich zuständige Jäger informiert werden. Dieser kann eine sogenannte Wildschadenbescheinigung ausstellen, die später für die eigene Versicherung wichtig ist. Der Jäger notiert darin alle wichtigen Details des Unfalls.
Wer zahlt den Schaden?
Die Schäden, die in Folge eines Wildunfalls am Fahrzeug entstehen, zahlt die Teil- oder Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung greift, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Unfall durch sogenanntes Haarwild verursacht wurde. Unter Haarwild fallen beispielsweise Rehe, Wildschweine, Hirsche, Hasen oder Füchse. Nicht von der Teilkasko abgedeckt sind dagegen Pferde und Kühe, Klein- bzw. Haustiere wie Hunde und Katzen oder Vögel. Möchte man auch diese Tiere einschließen, muss eine Versicherung gewählt werden, die Zusammenstöße mit „Tieren aller Art“ abdeckt. Für den Unfallnachweis ist die Wildschadenbescheinigung des Jägers wichtig. Ohne einen Beweis ist die Vollkaskoversicherung für die Schadensregulierung zuständig.
Ein Aufwandsersatz von sogenannten Rettungskosten zum Nachteil des Unfallverursachers kann dann geltend gemacht werden, wenn es zu keinem direkten Zusammenstoß mit einem Tier, sondern zu einem Ausweich- oder Bremsmanöver kam, ohne das Tier berührt zu haben. In solchen Fällen sind Zeugen essenziell, da es ohne deren Aussagen schwierig wird, zu beweisen, dass der Unfall tatsächlich aufgrund eines Tieres geschehen ist.
Vermeidung von Wildunfällen
Vorausschauendes Fahren hilft, Wildunfällen vorzubeugen. Gerade in den Morgen- und Abendstunden, in der Nacht und in nebligen Abschnitten sollte man sich bewusst machen, dass die Tiere unterwegs sind und sich auf ein eventuelles Aufeinandertreffen einstellen. Besondere Vorsicht ist in Wäldern und neben Feldern geboten. Die Geschwindigkeit sollte dementsprechend angepasst werden, zusätzlich sollte man sich ständig bremsbereit halten. Tamara Keller
Schon gewusst?
Wildunfälle machen etwa fünf Prozent aller Straßenverkehrsunfälle aus. Jedes Jahr passieren etwa 300 000 Wildunfälle. Im Jahr 2020 kamen dabei über 2600 Menschen zu Schaden, sieben verunglückten tödlich. Mehr als eine Million Wildtiere, am meisten Rehe, kommen bei Unfällen ums Leben.
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