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Schadensregulierung nach einem Unfall

Nach dem Crash ist vor der Wiedergutmachung: Wie korrekte Entschädigung und Schadensbegrenzung für alle Beteiligten gelingt

Schadensregulierung nach einem Unfall

Foto: rh2010 – stock.adobe.com

06.04.2023

Ob kleiner Crash oder richtig schwerer Unfall: Jeglicher Schaden macht Stress. Umso wichtiger ist es, das Nachspiel komplikationsarm und im besten Fall schadensbegrenzend zu gestalten. Damit das für alle Beteiligten möglichst gerecht passiert, ist sogenannte Schadensregulierung angesagt. Die etwas sperrige Worthülse bezeichnet den versicherungsmäßigen Bearbeitungs- und Abwicklungsprozess von Schäden. Genauer: Eine Versicherung regelt und übernimmt die Kosten für einen Schaden, die ihr Versicherter verursacht hat.

Am Ende eines Unfalls und am Anfang einer Schadensregulierung steht immer ein akribischer Check des Ablaufs und der Situation. Und deren exakte Beschreibung, die jederzeit nachvollzogen werden können muss.

Ruhe bewahren und Situation sondieren: Wahrscheinlich ist dieser erste Schritt sogar der schwerste. Kontakt, Klärungsversuch und Datenaustausch mit anderen Beteiligten steht an allererster Stelle. Bei eindeutigem Sachverhalt können sofort betroffene Versicherungen aktiviert werden, nur bei komplexeren Fällen und Unklarheiten wie zum Beispiel auch Fahrerflucht muss die Polizei benachrichtigt und Zeugen bereitgehalten werden.

In jedem Fall ist Dokumentation gefragt: vollständiger Name, Anschrift, Kennzeichen, eigene Versicherung und die des Unfallgegners, Versicherungsnummern und mit kurzen, aber präzisen Notizen die Geschichte des Unfallhergangs. Handyfotos vom Standort mit Verkehrszeichen, Verkehrssituationen, Kennzeichen und Blessuren am Fahrzeug sind ebenfalls hilfreich.

Meldepflicht - möglichst frisch

Polizei alarmieren? Ist keine Pflicht und nur bei großen Unfällen oder Unsicherheiten hinsichtlich Schuldfragen sinnvoll. Werden die Ordnungshüter gerufen, erleichtert das die Beweisaufnahme: Polizisten sind dazu verpflichtet, einen offiziellen Unfallbericht zu erstellen - der wiederum all diese Fakten und Bilder enthält. Für die Beteiligten gilt trotzdem: Weil die Erinnerung direkt danach noch frisch ist, muss der Unfall schnellstmöglich der jeweiligen Versicherung gemeldet werden. Falls die Polizei involviert ist oder der Unfall schon einem Pannen- oder Unfalldienst einer Versicherung gemeldet wurde, gilt das zwar als erstes offizielles Zeichen. Trotzdem gilt die selbstständige Meldepflicht bis spätestens nach Ablauf einer Woche.

Schuldfrage - schnell klären

Warum so schnell die Schuldfrage klären? Weil es oft um viel Geld geht und weil es deswegen Pflicht des Versicherten ist. Ohne Klärung leistet kein Versicherer irgendeine Schadensregulierung. Idealerweise muss schon bei der Meldung der Unfallhergang klar und nachvollziehbar sein. Wenn das nicht der Fall ist, versucht die Polizei zu klären. Mit dem nachfolgenden Schadensgutachten schaut ein Sachverständiger der Versicherung auch noch einmal, ob der beschriebene Vorgang und damit auch eine Schuldzuweisung plausibel ist. Falls es mehrere Varianten eines Unfallhergangs gibt, wird geprüft, wozu das Schadensbild am wahrscheinlichsten passt. Ist die Schuldfrage lange strittig, kann es sogar zum Zivilprozess kommen. Was wiederum noch mehr Zeit und Geld kostet - was ebenfalls eine Versicherung zahlen muss.

Hat die Versicherung alle Informationen, startet der Prüfvorgang. Gecheckt wird, was überhaupt kaputt ist und wie viel. Um welche Art von Schaden es sich handelt und inwieweit das Fahrzeug mit welchem Aufwand und in welcher Zeit mit welchen Konsequenzen wiederhergestellt werden kann. Oder in welchem Ausmaß Ersatz oder eben Entschädigung geleistet werden muss. Zu den Kostenposten gehören je nach Schwere und Umfang des Unfalls wahlweise Sachverständigen- und Werkstattkosten. Dazu gehören auch Ersatzleistungen für Mobilitätsverlust, Abschlepp- und sogenannte Verbringungskosten. Im Zweifelsfall auch Wertminderung beim Unfallwagen.

Haushaltsführungsschaden oder Unterhaltsleistungsschaden: Sind derlei verpflichtete Menschen nachhaltig verletzt oder sogar getötet worden, gibt zwar keine Wiedergutmachung. Allenfalls Schmerzensgeld oder Beerdigungskosten, als auch die Möglichkeit, deren ausfallende Leistungen einzufordern. Dass auch Rechtsanwaltskosten obendrauf kommen, ist bei verzwickteren Fällen logisch. Übernommen wird im Moment auch eine Kostenpauschale von derzeit 25 Euro für entstandenen Aufwand wie zum Beispiel Telefonate. Annette Gropp