Während Sie diesen Text lesen, hat es irgendwo schon wieder gekracht: Alle zwölf Sekunden passiert laut ADAC statistisch gesehen hierzulande ein Unfall. Meist nur Blechschäden, aber ärgerlich für alle Beteiligten. Doch was ist jetzt zu tun? Worauf ist bei der Werkstattwahl zu achten? Darf das Auto in jeder Werkstatt repariert werden oder gibt es Unterschiede zwischen Verursacher und Geschädigtem? Bei der richtigen Werkstattwahl gibt es einige Feinheiten zu beachten.
Verursacher oder Geschädigter?
Ist ein Unfall mit daraus resultierendem Schaden passiert und wurden alle Verletzungen versorgt, dominiert oft eine Fragestellung die Gedanken aller Beteiligten: Wie läuft jetzt die Schadenregulierung ab? Der Geschädigte hat grundsätzlich das Recht, sich frei eine Werkstatt für die Reparatur seines Autos zu suchen, wenn der Unfall nicht selbstverschuldet ist. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss dann für die Reparaturkosten aufkommen und die Rechnung für die Schadensbehebung übernehmen. Die Werkstattwahl nach einem Unfall, an dem man nicht selbst die Schuld trägt, steht also jedem frei.
Anders sieht das allerdings aus, wenn man als Unfallteilnehmer mindestens eine Mitschuld trägt und somit die Teil- oder Vollkaskoversicherung bei den Reparaturkosten auf den Plan treten muss. Für diesen Fall können sich Versicherungsnehmer bei ihrer Versicherung gewöhnlich zwischen einer Werkstattbindung und freier Werkstattwahl entscheiden.
Freie Werkstattwahl oder Werkstattbindung?
Wer eine Kfz-Versicherung abschließt, hat zwei Möglichkeiten: einen Vertrag mit Werkstattbindung oder mit freier Werkstattwahl. Schließt man mit einer Kfz-Versicherung einen Vertrag mit Werkstattbindung ab, so muss das Auto in der Werkstatt repariert werden, die im Vertrag festgelegt ist. Das kann sowohl eine freie Werkstatt als auch eine Markenwerkstatt oder die Werkstatt einer Kette sein. Lässt man sein Auto trotz Werkstattbindung anderswo reparieren, muss man einen Teil der Kosten selbst tragen. Versicherer zahlen nur die Summe, die sie auch bei ihrer Partnerwerkstatt bezahlt hätten. Und das ist oftmals deutlich weniger. Manche Versicherer verhängen auch eine Vertragsstrafe. Das heißt: Die vereinbarte Selbstbeteiligung steigt. Manchmal wird auch der gesamte Rabatt rückgängig gemacht.
Bei freier Wahl: Ab zum Fachbetrieb des Vertrauens
Ob massive Unfallschäden oder kleine Macken - die Instandsetzung ist in jedem Fall Vertrauenssache. Ein typischer Karosserie-Fachbetrieb ist ein Allroundtalent und gleichzeitig ein Hightech-Profi. Er kennt sich mit allen Automarken aus und ist ein freier, markenunabhängiger Betrieb mit Schwerpunkt Karosserieinstandsetzung. Er kann aber auch ein markenabhängiges Autohaus sein - mit eigener Karosserie- oder Lackierabteilung.
Viele Karosserie-Fachbetriebe haben sich auf die Instandsetzung von Fahrzeugen und die Reparatur nach Unfällen spezialisiert. Die Spezialisten schweißen, beulen aus, vermessen, erkennen und beurteilen Schäden am Fahrzeug. Die Ausbesserung kleinerer Kratzer bis zum Aufbringen einer komplett neuen Farbe wird auch vom Spezialisten im freien Fachbetrieb ausgeführt. Zur fachmännischen Unfallreparatur setzt der Betrieb spezielle Betriebsausstattungen und -einrichtungen wie zum Beispiel Richt- und Messsysteme, Diagnose- und Fehlerauslesegeräte sowie branchenspezifische Software ein.
Vor allem bei größeren Lackarbeiten und dem Austausch von Karosserie oder Motorteilen kann es einige Tage dauern, bis sich der Fahrzeugbesitzer wieder hinters Steuer setzen kann. Viele Werkstätten bieten ihren Kunden in solchen Fällen einen Ersatzwagen an, für den man als Geschädigter die gegnerische Versicherung belangen kann. Pia Nowak/red