Bierbrauen gilt als das zweitälteste Gewerbe der Welt. Das älteste - Überraschung - ist das Brotbacken. Wobei beide Gewerbe eng zusammenhängen. Vergorener Brotteig war vermutlich der Ausgangspunkt für die Herstellung eines Getränks, das man als erstes Bier bezeichnen könnte.
Überliefert ist diese Geschichte in Bildern und Keilschriften der alten Sumerer, die um 4000 vor Christus im Gebiet zwischen Euphrat und Tigris siedelten. Als die Sumerer, das älteste Kulturvolk dieser Erde, an stehengelassenem Brotteig den Gärvorgang wahrnahmen und ihn zu wiederholen verstanden und damit "brauten", hatten sie das Bier entdeckt.
In Hierakonpolis, Oberägypten, wurden Überbleibsel einer ganzen Brauerei gefunden, die auf die Zeit zwischen 3500 bis 3000 v. Chr. datiert werden konnten. Tontafeln von Uruk (Irak) aus der Zeit um 3000 v. Chr. zeigen die Berechnung von Getreidemengen für die Herstellung von neun verschiedenen Getreideerzeugnissen und acht verschiedenen Biersorten. Eine sehr wichtige Quelle für Bier-Historiker ist der Codex Hammurapi (1728 bis 1686 v. Chr.). Diese älteste Gesetzessammlung der Welt enthält auch Anordnungen über Herstellung und Verkauf sowie über Höchstpreise von Bier und Umrechnungsbestimmungen von Getreide zu Bier.
Erste Spuren in Deutschland
Auf 800 v. Chr. werden die ersten Funde (Bieramphoren) über die Bierbereitung auf deutschem Boden in Kasendorf bei Kulmbach datiert. Ein Bierverlegerstein in der Nähe von Trier (300 n. Chr.) belegt, dass Bier bereits in den ersten Jahrhunderten n. Chr. eine gängige Handelsware war.
Im Jahre 768 wurde erstmals die Verwendung von Hopfen als Würz- und Haltbarkeitsmittel erwähnt. Die Griechen kannten den Hopfen nur in der unkultivierten Form und unter anderem Namen, und die Römer benutzten Hopfen als Gemüse zur Geschmacksabrundung von Salaten.
Brauerstern und Reinheitsgebot
Um 1400 dürfte die älteste Darstellung eines Bierbrauers in Deutschland entstanden sein. Sie befindet sich im Handbuch der Mendelschen Zwölfbruder-Stiftung zu Nürnberg. Zur selben Zeit taucht das Brauerzeichen, ein sechseckiger Stern, auf. Der sechszackige Zoiglstern, der zwei ausineinandergesteckten gleichseitigen Dreiecken gebildet wird, symbolisiert die drei am Brauen beteiligten Elemente Feuer, Wasser und Luft und andererseits die im späten Mittelalter üblichen Zutaten Wasser, Malz und Hopfen.
Am 23. April 1516 erließ Wilhelm IV., Herzog in Bayern, auf dem Landständetag zu Ingolstadt die Vorschrift, dass zur Herstellung von Bier "allain Gersten, Hopfen und Wasser genommen und gepraucht sölle werden". Es ist die älteste bis heute gültige lebensmittelrechtliche Bestimmung der Welt. Das Reinheitsgebot besagt: „Zur Bereitung von untergärigem Bier dürfen nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden. Die Bereitung von obergärigem Bier unterliegt derselben Vorschrift; es ist hierbei jedoch auch die Verwendung von anderem Malz zulässig."
Das Bayerische Reinheitsgebot fand 1871 Eingang in die Reichsgesetzgebung. Und 1918 sicherte der Freistaat Bayern beim Eintritt Bayerns in die Weimarer Republik den Fortbestand dieser ihm aus dem Reichsbeitritt zustehenden "Reservatrechte" für die künftige Bierherstellung auf Grundlage des strengen "Bayerischen Reinheitsgebotes".
Mit Volldampf in die Neuzeit
Mit der industriellen Revolution im 19. Jahrhundert machten auch die Brauereien einen gewaltigen Sprung nach vorne. So wurde 1821 die erste Dampfmaschine in einer Brauerei installiert. Bei der Eröffnung der ersten Eisenbahnlinie zwischen Nürnberg und Fürth wurden als Frachtgut zwei Fässer Bier transportiert.
Viele Entdeckungen und Erfindungen wie Filtrieranlagen, Darrapparat und ein Instrument zur Bestimmung der Stammwürze halfen, das Bier immer weiter zu verbessern und ein sehr hohes Qualitätsniveau zu erreichen und zu halten. JS