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Traditionelle und moderne Grabarten

Die Urnenbestattung wird immer beliebter und kann auch in normalen Gräbern erfolgen

Traditionelle und moderne Grabarten

FOTO: MARIO_VENDER - STOCK.ADOBE.COM

13.01.2022

Nach einem Todesfall in der Familie ist die Beerdigung ein würdiger Rahmen, um Abschied von dem oder der Verstorbenen zu nehmen. Heutzutage stehen bei einer Bestattung verschiedenste Grabarten zur Verfügung. Ein Überblick kann bei der Entscheidung hilfreich sein.Als erstes sollte man sich der Frage stellen, ob es sich um eine Feuerbestattung oder um eine Erdbestattung handeln soll. Hierbei sollte man sich in erster Linie nach den Wünschen des Toten richten – vorausgesetzt, diese sind bekannt. Oft wird vor dem Tod bereits über die Vorstellung der Bestattung gesprochen oder der Verstorbene hinterlässt sogar eine Bestattungsverfügung oder einen Bestattungsvorsorgevertrag.

Erdbestattung

Die traditionelle Bestattungsart in Deutschland ist die Erdbestattung, wobei der Anteil der Einäscherungen im Laufe der Jahre zugenommen hat und mittlerweile über dem der Beerdigung im Sarg liegt. Der Begriff Erdbestattung bezeichnet auf jeden Fall die Beisetzung eines Verstorbenen in einem Sarg im Erdreich – in Deutschland nur auf einem Friedhof möglich. Der Sarg besteht meist aus Holz, in jedem Fall aber aus einem zersetzbaren Material.

Einzeltiefgrab und Mehrfachwahlgrab

Bei einem Wahlgrab kann eine bestimmte Grabstätte ausgewählt werden, die den eigenen Vorstellungen entspricht. Wahlgrabstätten werden in zwei Klassen eingeordnet: Ein Einzeltiefgrab bietet Platz für zwei Särge, die übereinander begraben werden können. Es können aber auch bis zu vier Urnen darin beigesetzt werden. Sogenannte Mehrfachwahlgräber bieten Raum für vier Särge und bis zu acht Urnen – man spricht bei diesen Wahlgrabarten auch von Familiengräbern. Das Nutzungsrecht an der Grabstätte hat in den meisten Fällen die Person, die die Grabstätte erworben bzw. die Nutzung für die Dauer der Ruhezeit beantragt hat. In der Regel beträgt die Ruhezeit bzw. Ruhefrist für Gräber auf Friedhöfen 20 Jahre. In Absprache mit der Friedhofsverwaltung kann die Ruhezeit für Wahlgräber meist verlängert werden, manchmal bis auf 30 Jahre.

Reihengrab

Bei der Wahl eines Reihengrabes erfolgt die Belegung der Reihe nach, ohne Auswahl des genauen Platzes. Da es sich hier um ein Einzelgrab handelt, ist die Bestattung mehrerer Verstorbener in einem Reihengrab nicht gestattet. Zudem ist die Verlängerung der Ruhezeit nicht möglich.

Sowohl Wahl- als auch Reihengräber können mit einem Grabstein versehen werden. Bei einer anonymen Bestattung hingegen wird die genaue Grabstelle nicht gekennzeichnet. Den Angehörigen ist es auch nicht gestattet, bei der Grablege anwesend zu sein.

Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Krematorium eingeäschert und anschließend in einer Urne beigesetzt. Diese kann auf einem Friedhof dann ebenso beerdigt werden wie ein Sarg, indem dazu eine ganz normale Grabstelle hergenommen wird. Viele Friedhöfe haben jedoch zwischenzeitlich auf den Trend zur Urne reagiert und schon spezielle Urnenwände, Urnenstelen oder Friedwiesen angelegt, in denen die sterblichen Überreste dann bestattet werden. Natürlich besteht die Möglichkeit, die Grabstelle mit einem Grabstein oder einer Gedenkplakette zu markieren. Auch hier gibt es eine anonyme Variante, bei der die Beisetzung der Urne ohne Kennzeichnung der Grabstelle und ohne das Beisein der Angehörigen erfolgt.

Naturbestattung

Bei der Naturbestattung erfolgt die Beisetzung des Toten in der Regel nicht auf einem Friedhof. Eine Ausnahme bildet die Baumbestattung, die teilweise auch von Friedhöfen angeboten wird. Üblicherweise erfolgt diese Art der Beisetzung in einem Wald, der als Friedhofsfläche genehmigt wird, wie beispielsweise die Gebiete von „Friedwald“ und „RuheForst“.

Eine weitere beliebte Art ist die Seebestattung in der Nord- oder Ostsee. Weitere Naturbestattungen wie die Almwiesenbestattung und die Felsbestattung sind beispielsweise in der Schweiz möglich. Die Luftbestattung ist, anders als in Frankreich, aufgrund des Friedhofszwangs in Deutschland nicht gestattet.

Bei der Wahl der Grabart ist der Bestatter ein kompetenter und einfühlsamer Ansprechpartner. Er kennt die Gegebenheiten auf den Friedhöfen vor Ort und kann mit reichlich Informationen dienen. Nina Grötsch