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Was tun, wenn es gekracht hat? 

Schnelles und umsichtiges Handeln ist wichtig – so verhält man sich nach einem Autounfall richtig

Was tun, wenn es gekracht hat? 

FOTO: RH2010 - STOCK.ADOBE.COM

13.11.2024

Unfall – was tun?

Nach dem Crash Ruhe bewahren? Ist leichter gesagt als getan. Aber: Ein vorhandener Notfallplan, der idealerweise als grober Ablauf im Kopf verankert ist oder aus irgendeinem Fach gezogen werden kann, hilft im Falle eines Unfalls. Inzwischen offerieren Polizei, Automobilclubs und auch Versicherer Checklisten, die sich aufs Handy laden lassen oder ausgedruckt und mit notwendigen Formularen ergänzt im Auto bereitliegen.

Unfallstelle absichern

Unfälle passieren meistens an neuralgischen Punkten im Verkehr. Damit nicht noch mehr passiert: Sofort Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und dann Warndreieck aufstellen. Bei Dunkelheit den Unfallort so hell wie möglich machen: Versicherer empfehlen, zusätzlich zur maximalen Fahrzeugbeleuchtung eine gelbe Rundumleuchte oder eine Blinkleuchte fürs Fahrzeugdach im Auto zu haben.

Falls jemand verletzt ist oder der Verdacht einer Verletzung besteht: Zustand der Person checken und mit den notwendigen Infos einen Notruf absetzen – oder von Helfern absetzen lassen. Und bis der Rettungswagen eintrifft, Erste Hilfe leisten.

Personalien austauschen

Die Daten aller Unfallbeteiligten zu klären und festzuhalten ist nach Erstsicherung und Erstversorgung unerlässlich. Laut Polizei und Gesetz sind alle Unfallbeteiligten verpflichtet, am Unfallort zu bleiben, bis alle Daten untereinander ausgetauscht sind. Jeder muss in der Lage sein, Name, Anschrift, Führerschein, Fahrzeugschein und Versicherung zu kommunizieren. Falls das aus unterschiedlichsten Gründen nicht möglich oder schwierig ist, kommt die Polizei ins Spiel.

Polizei rufen?

Wann die Polizei gerufen wird: Da gibt es klare Regeln. Bei Verletzten, bei hohem Sachschaden, bei ausbleibender Einigung, falls sich Unfallgegner unerlaubt von der Unfallstelle entfernen oder ein Fahrzeug mit Kennzeichen außerhalb der EU ohne Versicherungsnachweis beteiligt ist, sollten die Ordnungshüter auf den Plan gerufen werden. Ohne Polizei funktioniert es bei eindeutigen Bagatellschäden ohne Verletzte, bei klarer Versicherungssituation und bei Einigkeit zwischen den Unfallbeteiligten.

Eigene Beweissicherung

Ebenfalls wichtig ist es, die Unfallstelle zu fotografieren mit Übersichtsaufnahmen aus allen Richtungen – einschließlich aus Richtung der jeweiligen Fahrzeuge. Bilder von Bremsspuren, Messpunkten und auch von Schäden an den Fahrzeugen können immer zum Vergleich herangezogen werden.

Gerade bei Unklarheiten im Nachgang ist es gut, Anschriften von Zeugen notiert zu haben, um eventuell auch später noch mal nachzufragen.

Unfallbericht erstellen

Je frischer, desto besser: Unfallbericht erstellen. Entsprechende Formulare sollten im Auto bereitliegen. Tipp von Automobilclubs, Versicherungen und Polizei: Geforderte Angaben zu Unfall, Fahrzeug und Person machen – aber keine Schuld anerkennen. Und niemals irgendetwas vom Unfallgegner unterschreiben.

Unfallstelle räumen

Wenn alles geklärt und in die Wege geleitet ist, hat Aufräumen und Säubern oberste Priorität. Falls Fahrzeuge nicht mehr fahrbar sind, ist Abtransport angesagt. Unfallgeschädigte müssen gegebenenfalls einen Abschleppdienst beauftragen, den im Zweifelsfall der Unfallverursacher bezahlen muss. Auch das Säubern der Unfallstelle ist ohnehin Sache der Unfallbeteiligten. Nur bei schweren Zusammenstößen und schwierigen Straßenverunreinigungen übernehmen Externe wie Feuerwehr oder THW.

Schaden melden

Wenn alle Fakten feststehen, muss der Unfallverursacher zeitnah aktiv werden und seiner Versicherung am besten noch am Unfallort den Schaden melden. Und selbst wenn die Haftungsfrage klar ist, sollte der Geschädigte sicherheitshalber so schnell wie möglich Kontakt mit der Versicherung des Verursachers aufnehmen – falls die sich nicht schon selbst gemeldet hat. Dieser Austausch sollte spätestens eine Woche nach dem Unfall stattfinden.

Regulierung des Schadens

Was und wie viel kaputt ist und was wie wiederhergestellt werden kann oder auch welchen Ersatz es für Irreparables gibt, das ist der letzte Akt. Für jede Leistung bezahlt wird gemäß der Schuldfrage. Bei immer noch nicht ausgeräumten Unklarheiten können beteiligte Parteien außerdem einen Rechtsanwalt beauftragen, der wiederum von der gegnerischen Kfz-Versicherung entsprechend der Haftungsquote finanziert werden muss.
A. Gropp