Die Finanzierung einer beruflichen Weiterbildung kann eine Herausforderung darstellen, insbesondere wenn die finanziellen Ressourcen begrenzt sind. Doch für Interessenten gibt es eine Fülle von Förderungsmöglichkeiten, die von Bildungsgutscheinen über Aufstiegs-BAföG bis zur steuerlichen Absetzbarkeit reichen. In unserem Artikel erfährt man nicht nur, wie man seine Weiterbildung auf solide finanzielle Beine stellt, sondern auch, wann der Arbeitgeber unter Umständen die Rechnung übernehmen könnte.
Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit ist eine Finanzierungshilfe, die darauf abzielt, Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte bei ihrer beruflichen Weiterbildung zu unterstützen. Beachten Sie, dass die Weiterbildung und Bildungseinrichtung für die Förderung zugelassen sein müssen. Der Gutschein deckt nicht nur die Kosten der Weiterbildung, sondern kann auch Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten abdecken. Zusätzlich wird das Arbeitslosengeld für den Weiterbildungszeitraum weitergezahlt.
Weiterbildung von Beschäftigten
Die Förderung von Weiterbildungen für Beschäftigte orientiert sich an ähnlichen Bedingungen wie der Bildungsgutschein. Hier werden die gesamten Lehrgangskosten übernommen, ebenso wie gegebenenfalls Fahrtkosten oder Kosten für Kinderbetreuung. Im Gegensatz zu Arbeitslosen erhalten Beschäftigte jedoch kein Arbeitslosengeld während der Weiterbildung.
Aktivierungs- und
Vermittlungsgutschein (AVGS)
Der AVGS unterstützt Arbeitslose und diejenigen, die sich beruflich neu orientieren möchten. Dieser Gutschein ermöglicht den Erwerb neuer beruflicher Kenntnisse oder den Einstieg in die Selbstständigkeit. Coaching-Maßnahmen, die auf die Jobsuche und Bewerbung vorbereiten, können durch den AVGS finanziert werden. Zu beachten ist, dass die Förderung eine Ermessensleistung ist und kein rechtlicher Anspruch darauf besteht.
WeGebAU Förderung
Die WeGebAU Förderung steht für „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ und hat es sich zum Ziel gesetzt, dem zunehmenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Finanzierung von beruflicher Weiterbildung zu fördern. Sie zielt darauf ab, geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer durch Fortbildungen zu unterstützen. Die Bundesagentur für Arbeit fördert Maßnahmen, die die Kompetenzen im Unternehmen oder auf dem Arbeitsmarkt verbessern.
Berufsförderungsdienst (BFD)
der Bundeswehr
Der BFD der Bundeswehr fördert (ehemalige) Soldaten bei der Eingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt. Diese Förderung kann auch während des Dienstes in Anspruch genommen werden und umfasst interne und externe Maßnahmen, darunter berufliche Aus- und Weiterbildungen.
Aufstiegs-BAföG
und Meister-BAföG
Auch zur Finanzierung des beruflichen Aufstiegs gibt es Möglichkeiten. Das Aufstiegs-BAföG beispielsweise unterstützt Berufstätige dabei, ihre beruflichen Qualifikationen weiter auszubauen. Die Förderung deckt die Kosten der Fortbildung und Lebenshaltungskosten ab. Es besteht kein Alterslimit und die genaue Fördersumme variiert je nach Antragssteller.
Aufstiegs- und
Weiterbildungsstipendium
Das Aufstiegsstipendium richtet sich an besonders begabte Menschen, die nach ihrer beruflichen Ausbildung ein Studium absolvieren möchten. Es beinhaltet monatliche Stipendienbeiträge, Buchgeld und Betreuungspauschale, ohne Rückzahlungspflicht. Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach ihrer Berufsausbildung, die sich beruflich qualifizieren möchten. Es werden Zuschüsse gewährt, jedoch wird ein Eigenanteil erwartet.
Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung kann Umschulungen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation fördern. Voraussetzungen sind versicherungsrechtliche Kriterien und Bedarf aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen.
Arbeitgeber fragen!
Arbeitnehmer können ihren Arbeitgeber nach finanzieller Unterstützung für ihre Weiterbildung fragen. Dies liegt im Ermessen des Arbeitgebers und hängt von den individuellen Verhandlungen ab. Ob Qualifizierung direkt am Arbeitsplatz oder formal organisierte Maßnahmen mit Zertifikat, viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber stellen ihren Mitarbeitenden verschiedene Instrumente zur Verfügung, um ihr Potenzial noch besser zur Erreichung des Betriebsziels zu nutzen. Aber Achtung: Finanziert der Arbeitgeber eine Fortbildung, kann er vertraglich festlegen, dass Beschäftigte sich an den Kosten dafür beteiligen müssen, sollten sie die Fortbildung nicht beenden.
Weitere Informationen zum Thema findet man unter anderem beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales unter www.kommweiter.bayern.de .
Jürgen Scheibe
Weitere Fördermöglichkeiten
Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu nutzen, um Weiterbildungen zu absolvieren. Der Arbeitgeber gewährt hierfür eine befristete Freistellung, jedoch erfolgt keine direkte finanzielle Unterstützung.
Die Kosten einer beruflichen Weiterbildung können in der Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden, sofern sie einen beruflichen Mehrwert bieten. Ein Pauschalbetrag von 1000 Euro ist vorgesehen.
Zudem gibt es das Qualifizierungschancengesetz, das darauf abzielt, Fortbildungen für Arbeitnehmer finanziell zu unterstützen, insbesondere im digitalen Wandel.
red