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Welche Werkstatt darf es denn sein?

Werkstattwahl nach einem Unfall: Manchmal hat die Versicherung ein Wörtchen mitzureden

Welche Werkstatt darf es denn sein?

Die Werkstattwahl nach einem Unfall bleibt Ihnen überlassen, wenn Sie nicht selbst schuld sind. FOTO: MONKEY BUSINESS - STOCK.ADOBE.COM

16.04.2021

Es kann schnell passieren: Auf Parkplätzen, am Stauende oder im dichten Stadtverkehr kommt es besonders häufig zu Auffahrunfällen. Wenn niemand verletzt wurde, ist die Erleichterung erst einmal groß, aber das Fahrzeug hat stark unter dem Auffahrunfall gelitten. Ist die Schuldfrage geklärt, möchte man natürlich, dass das Auto schnellstmöglich wieder so aussieht und fährt wie vor dem Unfall. Dazu muss allerdings erst eine Reparatur in einer Fachwerkstatt erfolgen.Der Geschädigte eines Unfalls hat grundsätzlich das Recht, sich frei eine Werkstatt für die Reparatur des Schadens an seinem Auto zu suchen, wenn der Unfall nicht selbstverschuldet ist. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss dann für die Reparaturkosten aufkommen und die Rechnung für die Schadensbehebung übernehmen. Die Werkstattwahl nach einem Unfall, an dem man nicht selbst die Schuld trägt, steht also jedem frei.

Anders sieht das allerdings aus, wenn man beispielsweise eine Mitschuld trägt oder die Teil- beziehungsweise Vollkaskoversicherung bei den Reparaturkosten auf den Plan treten muss.

Freie Werkstattwahl oder Werkstattbindung?

Wer eine Kfz-Versicherung abschließt, kann sich zwischen einer Werkstattbindung und freier Werkstattwahl für sein Auto entscheiden. Muss die Teilkasko- beziehungsweise Vollkaskoversicherung dann für einen Schaden aufkommen, den man selbst verursacht hat, greift die entsprechende Vereinbarung. Hat man mit seiner Kfz-Versicherung einen Vertrag mit Werkstattbindung abgeschlossen, so muss man sein Auto in der Werkstatt reparieren lassen, die im Vertrag festgelegt ist. Hält man sich nicht an diese Vereinbarung, kann es sein, dass man einen Teil der Reparaturkosten selbst bezahlen muss. In der Regel sind dies die Differenzkosten zur Partnerwerkstatt der Versicherung, da diese meist weit aus günstigere Preise durch die Kooperation mit der Versicherung anbietet.

Vor- und Nachteile der Werkstattbindung

Wer in seinem Versicherungsvertrag keine freie Werkstattwahl nach einem Unfall vereinbart hat, sondern eine Werkstattbindung, trägt sowohl Vor- als auch Nachteile. Ein Vorteil sind die niedrigeren Beiträge, die vom Versicherungsnehmer gezahlt werden müssen. Zudem kann die Abwicklung nach einem Unfall schnell erfolgen, da keine lästige Suche nach einer Fachwerkstatt ansteht.

„Nachteil ist besonders die mangelnde Flexibilität: Vorrangig in ländlichen Gegenden kann eine Partnerwerkstatt der Versicherung oft weit vom Wohnort entfernt sein. In Städten ist dies in der Regel ein selteneres Problem. Zudem können Sie nicht auf eine Markenwerkstatt zurückgreifen, da eine Versicherung oft mit freien Werkstätten kooperiert“, schreibt das Verbraucherportal www.bussgeldkatalog.org.

Welche Werkstätten gibt es?

Auf der Suche nach einer Werkstatt wird man relativ schnell feststellen, dass es zahlreiche Arten von Autowerkstätten gibt. So gibt es Vertragswerkstätten, freie Kfz-Werkstätten oder auch Werkstattketten.

Vertragswerkstätten haben sich auf bestimmte Automarken spezialisiert. Wer seinen Wagen bei einem Fachhändler gekauft hat, muss in der Regel eine Vertragswerkstatt aufsuchen, um nicht die Garantie zu verlieren. Ist die Garantie abgelaufen, kann man sein Auto in jede beliebige Werkstatt bringen und in weiterer Folge reparieren lassen. Freie Kfz-Werkstätten arbeiten typenoffen und unabhängig. Hier werden Fahrzeuge aller Marken reparieren. Werkstattketten sind in der Regel günstiger als freie Kfz-Werkstätten oder Vertragswerkstätten. Werkstattketten arbeiten, wie auch freie Kfz-Werkstätten, typenoffen, sodass jedes Fahrzeug zur Reparatur gebracht werden kann. JS