Seit dem 1. Januar ist das E-Rezept in Deutschland landesweit verpflichtend. Der Start allerdings verlief holprig, denn technische Probleme mit Software und Servern sowie Komplikationen beim Ausstellen sorg(t)en für erhebliche Schwierigkeiten. „Viele Ärzte wissen beispielsweise nicht, dass sie jedes E-Rezept elektronisch mit einem Pin signieren müssen – sonst können wir es in der Apotheke nicht sehen“, erklärt Linda Apotheker Gerd Berlin aus Haßloch. Und auch bei vielen Patienten herrscht große Verunsicherung. Umso wichtiger ist es, über die Fakten aufzuklären. „Das E-Rezept wird in der ärztlichen Praxis digital erstellt und dort in der Cloud abgelegt“, so Berlin.
Einlösbar per Gesundheitskarte, App oder Ausdruck
Für die Patientinnen und Patienten gibt es dann drei Möglichkeiten, das Rezept einzulösen: Erstens über die elektronische Gesundheitskarte, die im Lesegerät der Apotheke eingelesen wird. Zweitens digital mittels der E-Rezept-App, für die man einen Pin der Krankenkasse benötigt, und drittens über einen auf Papier ausgedruckten QR-Code, den der Apotheker oder die Apothekerin dann vor Ort einscannen kann.
Gut informieren
„Diese drei Wege sind jeweils der Schlüssel zum Lesen der in der Cloud abgelegten ärztlichen Verordnung“, erläutert der Experte. Fachkundige Beratung für einen reibungslosen Ablauf erhält man beispielsweise in qualifizierten Apotheken. Patientinnen und Patienten empfiehlt Gerd Berlin: „Solange es noch Startschwierigkeiten und technische Probleme in den praktischen Prozessen gibt, sollte man sich zur Sicherheit beim Arzt in der Praxis den QR-Code auf Papier ausdrucken lassen – darauf hat jeder einen Rechtsanspruch.“ Es ist auch wichtig, sich sagen zu lassen, welche Medikamente verschrieben wurden, da dies auf der Gesundheitskarte nicht zu sehen ist.
Langfristig gibt es viele Vorteile
Langfristig allerdings soll die Zettelwirtschaft Schritt für Schritt abgeschafft werden, was schon aus Gründen der Nachhaltigkeit sinnvoll ist. Und das E-Rezept birgt für die Versicherten für die Zukunft auch Vorteile. „So entfallen für sie etwa Wege in die Praxis, wenn sie ein Folgerezept benötigen“, sagt der Apotheker. Über die E-Rezept-App lässt sich das Rezept auch an die Wunschapotheke senden, um zu erfahren, ob das Medikament vorrätig ist.
Und per Gesundheitskarte können zudem Verwandte oder andere nahestehende Personen das Rezept beispielsweise für Kranke oder Pflegebedürftige einlösen. Nicht zuletzt ist für Datensicherheit gesorgt, da alle übermittelten Daten sorgfältig verschlüsselt sind. djd