Krank oder pflegebedürftig zu sein, wird seit Jahren immer teurer. Aber jetzt gibt es auch einmal gute Nachrichten: Pflegebedürftige erhalten ab 2025 mehr Geld: „Während im vergangenen Jahr nur das Pflegegeld und die Pflegesachleistung angehoben wurden, sind diesmal alle Leistungen der Pflegekassen einheitlich um 4,5 Prozent heraufgesetzt worden. Das wurde schon 2023 im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) so festgelegt“, erläutert Frank Herold von der Pflegeberatung compass. „Die Erhöhung soll der erste Schritt einer turnusmäßigen Anpassung der Leistungen alle drei Jahre gemäß der Inflation sein.“
So viel Pflegegeld gibt es jetzt
Und was bedeutet das in Zahlen? Zum Beispiel beträgt ab Jahresanfang die wichtigste Leistung, das Pflegegeld, 347 statt bisher 332 Euro für Pflegegrad 2, 599 statt 573 Euro für Pflegegrad 3, 800 statt 765 Euro für Pflegegrad 4 und 990 statt 947 Euro für Pflegegrad 5. Auch bei der Pflegesachleistung gibt es ein deutliches Plus: Für die Unterstützung eines Pflegedienstes können Pflegebedürftige jetzt zwischen 796 (bisher 761) Euro bei Pflegegrad 2 und 2.299 (bisher 2.200) Euro bei Pflegegrad 5 ausgeben. Die Leistungen beim Aufenthalt im Pflegeheim betragen nun zwischen 805 und 2.096 Euro, ab Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag, der von 125 auf 131 Euro angehoben wurde.
Für die Planung der Pflege beraten lassen
„Neben diesen bekanntesten Leistungen sind auch die Tages- und Nachtpflege, die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, der Wohngruppenzuschlag, die Zuschüsse zu Pflegehilfs- und -verbrauchsmitteln und digitale Pflegeanwendungen sowie für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen entsprechend erhöht worden“, zählt Herold auf. Der Experte empfiehlt, sich bei der Planung der Pflege fachkundig beraten zu lassen: „Gerade um die Weihnachtszeit, wenn die Familie zusammenkommt, fällt ja ein Pflegebedarf oft erstmals auf. Wer sich dann im neuen Jahr darum kümmert, steht oft vor vielen Fragen.“ Die compass private Pflegeberatung berät alle Anrufenden kostenfrei unter der Service-Nummer 0800/1018800, die Terminvereinbarung ist auch online möglich. Privatversicherte können die Beratung auch zuhause oder per Videogespräch wahrnehmen.

Änderungen bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Erhöhter Beratungsbedarf könnte sich auch zur Jahresmitte noch einmal ergeben, denn ab dem 1. Juli 2025 werden die Leistungsbeträge der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst – mehr dazu auch unter www.pflegeberatung.de.
„Hier werden sicher Fragen zur Verrechnung und Übertragung der Ansprüche aufkommen“, meint Herold. „Kompetente Pflegeberaterinnen und -berater können dann helfen.“ djd
Sonnige Tage im März
Braucht es nun schon UV-Schutz?
Es liegt Frühling in der Luft! Auch wenn die sonnigen Tage der Seele guttun: Die UV-Strahlung kann der Haut jetzt schon schaden. Die ist nach den dunklen Wintermonaten nämlich besonders empfindlich gegenüber der UV-Strahlung der Sonne, wie die Kölner Dermatologin Uta Schlossberger warnt.
Wer ungeschützt die Nase in die Sonne hält, bekommt womöglich die Quittung in Form eines Sonnenbrandes. Ganz zu schweigen davon, dass die UV-Strahlung für Zellschäden sorgt, aus denen sich eines Tages Hautkrebs entwickeln kann.


Sollte ich mich im März schon vor der Sonne schützen? Ein Blick in die Wetter-App bringt Klarheit: In vielen von ihnen ist nämlich der UV-Index zu finden. Auf einer Skala von 1 bis 11+ ist angegeben, wie hoch die Gefährdung durch UV-Strahlung in der jeweiligen Region ausfällt. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) rät, Augen und Haut ab einem Wert von 3 vor der Sonne zu schützen. Der kann der Behörde zufolge schon ab März in Deutschland erreicht werden. In Bayern und Baden-Württemberg kann es auch zu einem Wert von 4 kommen.
Wie sieht guter Sonnenschutz im Frühjahr aus? „Was manche Menschen nur im Sommer anwenden, kann schon im Frühjahr wichtig sein“, so Inge Paulini, Präsidentin des BfS. Wer die pralle Sonne meidet und in den Schatten umzieht, macht schon einmal vieles richtig. „Das Wichtigste ist, intensive Sonnenstrahlung möglichst zu vermeiden. Der zweite Schritt ist, die Hautzu bedecken“, so Paulini. Der dritte Schritt: Sonnencreme für die unbedeckte Haut.
Kann ich die Sonnencreme aus dem Vorjahr noch nutzen? Laut Dermatologin Uta Schlossberger ist das kein Problem. „Sie müssen allerdings ein paar Tests machen, z.B. daran riechen. Riecht sie komisch, muss sie weg.“ Auch wenn sich die Sonnencreme in eine Wasser- und in eine Fettschicht getrennt hat, sollte man sie nicht mehr verwenden.
Übrigens: Das Symbol auf der Verpackung, das Aufschluss über die Haltbarkeit der Sonnencreme gibt, ist ein geöffneter Tiegel mit einer Zahlenangabe, zum Beispiel „18 M“. In diesem Fall ist die Sonnencreme 18 Monate haltbar, erklärt der Industrieverband für Körperpflege- und Waschmittel (IKW). Wichtig: Die Zeit läuft erst ab dem Öffnen der Sonnencreme. Wer etwa eine mit „12 M“ oder „18 M“ gekennzeichnete Sonnencreme findet, die im letzten Sommerurlaub geöffnet wurde, kann sie noch verwenden. In einigen Fällen gibt es auch ein konkretes Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Verpackung – oft in Verbindung mit einem Sanduhr-Symbol. dpa/tmn