Die Entstehung eines weiteren bayerischen Kulturgutes ist untrennbar mit der Verbreitung untergäriger Lagerbiere verbunden: Die des bayerischen Biergartens. Parallel zum Siegeszug der Linde´schen Kälteanlage wurden natürlich die Sommerbierkeller ihrer ursprünglichen Funktion mit und mit beraubt.
Doch schon damals waren die Keller nicht mehr bloße Lagerstätte. Längst hatten sie sich zu beliebten Ausflugszielen entwickelt. Denn um zu verhindern, dass das Erdreich über den Bierkellern sich unter der Sommersonne zu stark erwärmte und das mühevoll in die Keller geschaffte Eis zu rasch schmolz, hatte man großblättrige Laubbäume darüber gepflanzt, bevorzugt Linden oder Kastanien.
So entstanden oft in Ortsrandlage große schattige Gärten, die sich als sonntägliches Ausflugsziel großer Beliebtheit erfreuten, zu mal die Brauereien hier ihr frisches, kühles Lagerbier ausschenkten. Der Biergarten, bis heute Symbol bayerischer Bierkultur, war geboren. An seine Ursprünge wird man vor allem in Franken erinnert, wo man auch heute noch nicht „in einen Biergarten“, sondern „auf einen Bierkeller“ geht.
Die florierenden Sommerkeller riefen nun die Wirte auf den Plan, denen im Kellerbetrieb unliebsame Konkurrenz erwuchs, zumal die geschäftstüchtigen Brauer es auf ihren kellern nicht beim Bierausschank beließen, sondern mehr und mehr auch dazu übergingen, ihren Gästen stärkende Speisen anzubieten. So verlangten die Wirte von der Obrigkeit, dem Treiben auf den Kellern Einhalt zu gebieten – vergebens, denn auch mit den einflussreichen Brauern wollte man es sich nicht ohne Not verderben. So ersann man schließlich einen Kompromiss: Den Brauern wurde weiterhin gestattet, an ihren Lagerkellern Bier auszuschenken, Speisen jedoch durften sie nicht (mehr) anbieten. Dieses Privileg blieb den Wirten vorbehalten.
Den Sommerkellerbesuchern wurde jedoch gestattet, ihre Brotzeitselbstmitbringen – ein Recht, das bis heute jeden echten bayerischen Biergarten und fränkischen Bierkeller auszeichnet. Quelle: Bayerischer Brauerbund