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Endlich wieder draußen genießen

Die Biergärten in der Region dürfen wieder öffnen

Endlich wieder draußen genießen

Die Sommerterrasse vom „Fichtelgebirgshof“ ist ein Traum! Es ist wirklich herrlich und wie im Urlaub, wenn man am „kleinen Südsee“ mit über 5000 Quadratmetern Wasserflächezum Essen oder am Feierabend hier den Tag ausklingen lässt.

18.06.2021

Die Corona-Pandemie hat die Gastronomie schwer getroffen und es wird einige Zeit dauern, bis sie sich vom harten Lockdown und den Umsatzeinbußen erholt haben wird. Laut Statistischem Bundesamt muss die Gesamtgastronomie einen Umsatzeinbruch von 40 Prozent für das Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr verkraften. Nun heißt es möglichst schnell zurück zur Normalität.Auch die Gaststätten im Kulmbacher Land mit ihren wunderschönen Biergärten freuen sich auf den Neuanfang und werden sicher alles tun, um ihren Gästen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen.

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Für ihren schattigen und romantischen Biergarten bekannt ist die Gaststätte „Zum Paul“ in Buchau.
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Direkt am Wanderweg, dennoch stadtnah, lädt der Panorama-Biergarten vom Restaurant Martinshof in Vorderreuth zum Verweilen ein. Familie Martin verwöhnt ihre Gäste mit fränkischer Küche und zünftigen Brotzeiten.

Nachdem die Infektionszahlen in Deutschland zuletzt stark zurückgegangen sind und die Inzidenz aktuell vielerorts bei unter 50 liegt, wurden die geltenden Corona-Beschränkungen entschärft. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen in weiten Teilen Bayerns Straßencafés und Biergärten wieder Gäste empfangen. Doch welche Regeln gelten im Detail?

Zum 7. Juni 2021 endete der Katastrophenfall in Bayern – laut Staatsregierung befinde man sich auf dem besten Weg zurück zur Normalität. Die bestehenden Regelungen gelten voraussichtlich bis zum 4. Juli 2021. Generell gilt: Gastronomische Betriebe dürfen bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 öffnen.

Die genauen Bedingungen, unter denen die Gastronomien öffnen dürfen, hat der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga Bayern) zusammengefasst. Generell dürfen gastronomische Betriebe nun zwischen 5 und 24 Uhr öffnen. Dies gilt also auch Biergärten und -keller. Dabei ist Folgendes zu beachten: 

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Im Gasthaus „Zur Birke“ kocht der Chef selbst: Fränkisch, deutsche Küche, leckere Schnitzel (z.B. Birkenschnitzel) und jeden Sonntag Braten und Klöße. Sie sitzen im direkt in Grünzug, ruhig, nicht auf der Straße unter Schatten spendenden Birken. Ein kinderfreundlicher großer Spielplatz und eine Wiese befinden sich direkt gegenüber. Hier können Sie die Kinderlaufen lassen! Öffnungszeiten: Dienstag ab 17 Uhr, Mittwoch bis Sonntag ab 11 Uhr durchgehend geöffnet, Montag ist Ruhetag.

● Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen für den gemeinsamen Biergartenbesuch. Das heißt, es dürfen 10 Personen aus maximal drei Haushalten gemeinsam sitzen – bei einer Inzidenz unter 50 dann 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten. Wie bereits bisher zählen Geimpfte und Genesene nach Vorgabe des Bundesrechts bei privater Zusammenkunft oder ähnlichen sozialen Kontakten nicht mit.

● Sitzen Personen aus mehr als einem Haushalt an einem Tisch, müssen sie bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 einen negativen Test vorweisen können. Unter 50 entfällt die Testpflicht.

● Kinder unter 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Außerdem sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Geimpfte und Genesene von der Testpflicht ausgenommen.

Diese Hygiene-Regeln gelten weiterhin  
     

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Von der Sonnenterrasse der „Hagleite“ bietet sich ein herrlicher Blick auf die Plassenburg und die Kulmbacher Altstadt. In dieser wundervollen Atmosphäre kann man unter freiem Himmel regionale oberfränkische Gerichte genießen und sich mit Drinks, sommerlichen Salaten, Steaks und Fisch verwöhnen lassen.

Trotz der Corona-Lockerungen müssen dennoch Hygiene-Regeln eingehalten werden. Für Bayern gilt seit 6. Mai das „Rahmenkonzept Gastronomie“ der Bayerischen Staatsregierung. Für Gäste gelten folgende Maßnahmen:

● Gäste müssen eine FFP2-Maske im Innen- und Außenbereich tragen. Am Tisch darf die FFP2-Maske abgenommen werden.

● Zwischen allen Gästen, für die die Kontaktbeschränkung gilt, ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten.

● Das gemeinsame Sitzen ohne Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, für die im Verhältnis zueinander die Kontaktbeschränkung nicht gilt. red