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Ausbildung und Gehalt

Ohne Moos nix los: Wissenswertes rund um die Lohnentwicklung, Brutto und Netto

Ausbildung und Gehalt
30.09.2023

Die Wahl einer Ausbildung ist einer der ersten wichtigen Entscheidungen im Berufsleben. Neben Aspekten wie den persönlichen Interessen, der Qualität der Ausbildung und dem Standort des Unternehmens ist das Thema Gehalt für viele junge Menschen von entscheidender Bedeutung. Hier erfährst du, welche Faktoren das Gehalt während der Ausbildung beeinflussen und was du in Bezug auf Brutto- und Nettogehalt wissen solltest.

Wichtige Einflussfaktoren

Die Höhe der Ausbildungsvergütung variiert je nach Beruf und wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Dazu zählen:
• Unternehmensgröße: Große Unternehmen haben oft standardisierte Gehaltsstrukturen und zahlen in der Regel höhere Gehälter als kleinere Betriebe.
• Branche: Je nach Industriezweig können die Gehälter erheblich variieren. Berufe im IT-Bereich oder im Maschinenbau sind meist besser bezahlt als beispielsweise im Einzelhandel oder der Gastronomie.
• Standort: In Städten und Industriezentren sind die Lebenshaltungskosten oft höher, was sich in der Regel auch in einem höheren Gehalt niederschlägt.
• Tarifverträge: Wenn ein Unternehmen tariflich gebunden ist, folgt die Vergütung oft noch festen Tariftabellen, was für den Auszubildenden finanzielle Sicherheit bringt.

Gehälter können aber auch regional unterschiedlich sein. In manchen Fällen kann der Auszubildende Sachleistungen wie Verpflegung oder Unterkunft erhalten, was das monetäre Gehalt reduzieren kann. Dabei müssen jedoch mindestens 25 Prozent der Ausbildungsvergütung in Geld ausgezahlt werden.

Mindestlohn und Gehaltssteigerungen

In Deutschland ist ein Azubi-Mindestlohn festgelegt, der regelmäßig angepasst wird. Für das Jahr 2023 ist eine Erhöhung auf 620 Euro im ersten Ausbildungsjahr geplant. Mit jedem weiteren Ausbildungsjahr steigt dieser Betrag prozentual an: Im zweiten Jahr um 18 Prozent, im dritten Jahr um 35 Prozent und im vierten Jahr um 40 Prozent.
Berufe, die landesrechtlich geregelt werden, sind von dieser Regelung ausgenommen. Darunter fallen zum Beispiel Auszubildende in den Bereichen Logopädie oder Physio- und Ergotherapie. Das Gehalt muss dabei grundsätzlich vor Ablauf des aktuellen Monats gezahlt werden.

Brutto- und Nettogehalt: Was bleibt übrig?

Der im Ausbildungsvertrag festgelegte Betrag ist das Bruttogehalt. Davon werden jedoch noch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Was dann übrig bleibt, ist das Nettogehalt. Daher ist es sinnvoll, sich vorab darüber zu informieren, wie viel von dem Bruttogehalt letztlich als Nettogehalt ausgezahlt wird. Bis zu einem jährlichen Einkommen von 9.984 Euro müssen Alleinstehende in Deutschland keine Einkommensteuer zahlen. In der Regel bleiben nach Abzügen etwa 79 Prozent des Bruttogehalts als Nettogehalt.

Hier erhältst du Hilfe, wenn das Geld knapp wird

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Diese kann bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die gewählte duale Ausbildung staatlich anerkannt ist und es dem Auszubildenden nicht ermöglicht, bei seinen Eltern wohnen zu bleiben. Die Höhe des BAB ist variabel und kann ganz einfach online mit dem BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit berechnet werden.

Wohngeld: Sollte kein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe bestehen, so kannst du bei der zuständigen Gemeinde Wohngeld beantragen. Das ist meist dann der Fall, wenn es sich entweder bereits um die zweite Ausbildung handelt oder du einen staatlich nicht anerkannten Beruf erlernst. Außerdem musst du über 18 Jahre alt sein und darfst nicht mehr bei deinen Eltern wohnen.

Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög): Während einer schulischen Ausbildung haben auch Azubis die Möglichkeit, Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zu beziehen. Denn bei einer schulischen Ausbildung besteht kein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Bei der Prüfung des Anspruchs wird das eigene und auch das Einkommen der Eltern mit angerechnet. Der entsprechende Antrag kann beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden.

Kindergeld: Bis zum 25. Lebensjahr steht jungen Erwachsenen das Kindergeld zu, vorausgesetzt sie befinden sich noch in einer Ausbildung. Die staatliche Unterstützung kann von den Eltern eingefordert werden, sollte es noch auf deren Konto eingezahlt werden. Darüber hinaus gibt noch weitere Möglichkeiten, sich während der Ausbildung finanzielle Unterstützung zu suchen. Diese findest du unter www.arbeirstsagentur.de. Sing Kemnitz