Die Zeit deiner beruflichen Ausbildung ist aufregend und voller Veränderungen. Dein Alltag sieht plötzlich ganz anders aus - du musst mehr Verantwortung übernehmen, lernst neue Leute kennen und stellst die Weichen für deine berufliche Zukunft. Es ist völlig normal, dass nicht alles reibungslos läuft und du auf Probleme stoßen kannst. Wichtig ist jedoch, wie du mit solchen Herausforderungen umgehst.
Konflikte in der Ausbildung
Viele von euch, die unzufrieden in ihrem Ausbildungsbetrieb sind und über einen Wechsel nachdenken, haben wahrscheinlich Probleme mit dem Arbeitsumfeld, den Arbeitszeiten oder den Vorgesetzten. Bevor du jedoch die Kündigung in Erwägung ziehst, gibt es einige Fragen, die du dir stellen solltest: Warum ist das Arbeitsklima so schlecht? Kannst du selbst etwas dazu beitragen, es zu verbessern? Sind die Arbeitsbedingungen in einem anderen Betrieb wirklich besser? Wenn es Schwierigkeiten mit deinem Vorgesetzten gibt, kann ein offenes Gespräch vielleicht helfen. Die Ausbilder haben oft Erfahrung und Lösungen für solche Situationen. Falls keine Lösung in Sicht ist, gibt es einiges zu beachten, wenn du deine Ausbildung beenden möchtest.
Einen neuen Ausbildungsplatz finden
Eine berufliche Ausbildung kann nicht einfach abgebrochen und in einem anderen Betrieb fortgesetzt werden - das ist gesetzlich geregelt, sowohl für Auszubildende als auch für Ausbildungsbetriebe. Nur in der Probezeit kannst du ohne Einhaltung einer Frist kündigen, die in der Regel zwischen einem und vier Monaten dauert. Wenn du deinen Ausbildungsplatz nach der Probezeit wechseln möchtest, gibt es einiges zu beachten. Das Berufsbildungsgesetz erlaubt dies nur aus wichtigen Gründen, die zum Zeitpunkt der Kündigung nicht länger als zwei Wochen bekannt sein dürfen. Ein wichtiger Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn die Fortsetzung der Ausbildung unzumutbar ist. Es reicht jedoch nicht aus, einfach zu behaupten, dass es Mängel in der Ausbildung gibt - diese müssen nachweisbar sein. Der Betrieb muss außerdem aufgefordert werden, die Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben. Wenn die Mängel nicht behoben werden, kannst du das Ausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wichtige Gründe können schlechte Ausbildung im Betrieb, wiederholte verspätete Zahlung der Ausbildungsvergütung, Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder sogar Beleidigungen und sexuelle Belästigung sein.
Ausbildungswechsel und Aufhebungsvertrag
Wenn du die Ausbildung komplett aufgeben möchtest, beispielsweise um zu studieren oder einen anderen Beruf zu erlernen, kannst du schriftlich mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Gründe dafür könnten sein, dass die Ausbildung nicht das Richtige für dich ist und du dich anders orientieren möchtest. Egal, ob du nur den Betrieb oder die gesamte Ausbildung wechseln möchtest - der beste Weg, das Ausbildungsverhältnis zu beenden, ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Dieser wird von dir und dem Betrieb im gegenseitigen Einvernehmen geschlossen, ohne Angabe von Gründen oder Einhaltung einer Frist. Danach kannst du direkt in einem anderen Betrieb weitermachen.
Einen neuen Ausbildungsplatz finden
Bevor du deine Ausbildung kündigst oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, solltest du nach einem neuen Ausbildungsplatz suchen, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten. Offene Stellen werden oft an der Berufsschule ausgeschrieben oder über Berufsschulkollegen, Lehrkräfte, die Webseiten der Kammern und bei der Agentur für Arbeit bekanntgegeben. Du kannst auch direkt bei Betrieben in deiner Nähe nachfragen.
Deine aktualisierten Bewerbungsunterlagen sollten erklären, warum du nach einer neuen Ausbildungsstelle suchst. Vermeide jedoch, schlecht über deinen aktuellen Betrieb zu sprechen! Ein Probearbeitstag ermöglicht es dir, den neuen Betrieb und die Mitarbeiter vorab kennenzulernen. Wenn du eine Zusage erhältst, vereinbare einen Starttermin. Mit dem neuen Betrieb musst du dann einen neuen Ausbildungsvertrag abschließen. Die bereits absolvierte Ausbildungszeit wird in der Regel angerechnet, aber in jedem Fall musst du eine neue Probezeit durchlaufen. Sina Kemnitz
INFO!
BEI KÜNDIGUNG DER BISHERIGEN AUSBILDUNG SOLLTEST DU...
• ...deine Urlaubsansprüche sowie die Auszahlung des Restgehalts und der Überstunden klären.
• ...alle Arbeitsmittel zurückgeben und alle Unterschriften für das Berichtsheft einholen.
• ...dir ein Ausbildungszeugnis ausstellen lassen.
• ...die zuständige Kammer, die Berufsschule, die Krankenkasse und die Agentur für Arbeit (nur bei Arbeitslosigkeit) informieren.
• Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland ist ein Wechsel unter Anerkennung der bisherigen Ausbildungszeit schwieriger - bitte informiere dich vorher!