Anzeige

Die große Freiheit und ihre Grenzen

Mobiles Arbeiten wird immer beliebter: Welche Regelungen gelten dafür?

Die große Freiheit und ihre Grenzen

FOTO:DJD/ROLAND-RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG/PRZEMEK KLOS-STOCKADOBE.COM

20.03.2023

Homeoffice, hybrides und mobiles Arbeiten: Die Varianten zum H klassischen Fünf-Tage-Bürojob gibt es schon länger, während der Pandemie sind sie aber immer mehr Menschen geläufig geworden. Bei jüngeren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit hoher digitaler Affinität hat vor allem das mobile Arbeiten stark an Beliebtheit gewonnen. Welche rechtlichen Aspekte sind hier zu beachten? Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wie unterscheiden sich mobiles Arbeiten und Homeoffice?

„Mobiles Arbeiten ist im Gegensatz zum klassischen Homeoffice ortsunabhängig. Das bedeutet konkret, dass Angestellte ihren Arbeitsplatz theoretisch jeden Tag aufs Neue frei wählen können", erklärt Roland-Partneranwalt Frank Preidel aus der Hannoveraner Kanzlei Preidel-Burmester. Die Menschen könnten im Park, im Café um die Ecke oder sogar in einer anderen Stadt arbeiten.

Dienstvereinbarungen dieser Art ermöglichen in erster Linie eine selbstbestimmte Arbeitsgestaltung. Zusätzlich können Freiräume für die Angestellten geschaffen werden, indem etwa lange Wege zur Arbeitsstätte entfallen oder die Vereinbarung von Familie und Beruf positiv gefördert wird. Arbeitgeber wiederum erhöhen durch das Angebot flexibler Modelle ihre Attraktivität gegenüber den Beschäftigten und deren Bindung zum Unternehmen", erläutert Frank Preidel. Dazu kämen wirtschaftliche Aspekte wie die Einsparung von Büroflächen.

Die Bedingungen meisten Unternehmen sind in den in sogenannten Zusatzvereinbarungen einvernehmlich zwischen Firmal und Mitarbeitern festgeschrieben und verbindlich geregelt. 

Beispiel 1: Die Arbeit darf nur an bestimmten Wochentagen mobil erledigt werden.
Beispiel 2: Der Angestellte muss während der Arbeitszeit immer über die zur Verfügung gestellten Kommunikationsmittel erreichbar sein.

Bin ich verpflichtet, mobil zu arbeiten?

Im Infektionsschutzgesetz ist festgelegt, dass Beschäftigte im Regelfall das Angebot des Arbeitgebers annehmen und zu Hause bleiben müssen", berichtet Frank Preidel. Diese gesetzlichen Regelungen beträfen aber nur das Homeoffice beim mobilen Arbeiten seien weiterhin individuelle Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer notwendig.

Auch im mobilen Office muss ein gewisser Gesundheitsstandard eingehalten werden. Der Arbeitnehmer darf auch hier weder physischen noch psychischen Gefahren ausgesetzt werden", so Frank Preidel. Doch dies zu gewährleisten sei nicht immer leicht - etwa wenn das Office auf in den Park verlegt wurde. djd