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Wintergärten sind förderfähig

Transparenter Anbau kann mit bis zu 9.000 Euro vom Staat bezuschusst werden

Wintergärten sind förderfähig
19.09.2024

Ob als Vergrößerung des Wohnzimmers, des Esszimmers, als neue Wohnküche oder gar als Arbeitszimmer oder Wellness-Tempel: Ein Wintergarten ist eine vollwertige Wohnraumerweiterung und kann ein Haus so auf viele Arten bereichern – und das das ganze Jahr über. Denn der transparente Anbau hinterlässt auch aus energetischer Sicht einen positiven Effekt und ist darüber hinaus sogar mit bis zu 9.000 Euro staatlich förderbar, so Günther Denzlein, Geschäftsführer der Denzlein GmbH in Mistendorf. 

In einem Wintergarten lassen sich der Garten und die Natur jederzeit hautnah und vor allem warm genießen – auch, wenn es draußen wieder kühler wird oder die lästigen Regenschauer im Herbst Einzug halten. Dabei bietet der Wintergarten viel Raum für die ganze Familie und zahlreiche entspannende wie auch unvergessliche Momente. 

Um sich dieses neue und freie Lebensgefühl nach Hause zu holen, erhalten Bauherren sogar einen Zuschuss vom Staat – und das ist auf zwei Arten möglich: Einerseits besteht die Möglichkeit, den Wintergarten mit einem finanziellen Zuschuss der BAFA zu fördern. Eine weitere Option ist die Förderung als Einkommenssteuerbonus. Hierbei sind im Sinne des §35c EstG bis zu 20 Prozent Steuerbonus möglich, der über drei Jahre aufgeteilt wird. 

Egal welche Variante der Förderung relevant ist: Es gilt, besondere bauliche Gegebenheiten und energetische Anforderungen zu berücksichtigen. Die Firma Denzlein ist ein Quality-Partner von So larlux und seht Ihnen in Sachen Wintergarten mit Rat und Tat bei allen Schritten von der Planung bis zur Ausführung zur Seite, damit der Traum eines Wintergartens kein Traum bleiben muss.