Elektromobilität buchstäblich ist ein heißes Thema. Mit der Änderung der Förderungsrichtlinien im Januar kochten die Emotionen kurz richtig hoch. Katastrophen-Szenarien, Panik und Panik vor der Panik - auch das relativ weitgehende Verbot von Verbrennungsmotoren vom März sorgt immer noch für Wallung. Autofahrer argwöhnen, dass Autofahren kompliziert und unbezahlbar wird; Hersteller und Händler befürchten schlechte Kaufstimmung. Was sagt der Markt? Und wie sind die Voraussetzungen fürs mobile Happy End oder zumindest freundlichen Fortschritt? Zeit für Fakten zum Runterkühlen.
Status Quo: Aktuelle Zulassungs-Statistik
Allen Diskussionen zum Trotz geht was: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat kürzlich seine monatliche Statistik veröffentlicht - und bildet gleichzeitig das aktuelle Verhältnis von E-Fahrzeugen und Verbrennern ab. So wurden demnach im März 281 361 Fahrzeuge zugelassen. Das sind 16, 6 Prozent mehr als im März 2022 und 36,4 Prozent mehr als im Februar 2023.
Der Anteil der E-Autos lag demnach im aktuellen März bei 15,7 Prozent. Mit 44 125 Neuwagen lag diese Antriebsart um 28 Prozent über dem Ergebnis des Vorjahresmonats. Der Anteil der Plug-in-Hybride betrug mit 16 776 Neuzulassungen nur sechs Prozent. Im Vergleich zum März 2022 ging der Absatz um fast 39 Prozent zurück. Als Hauptgrund sieht der Automobilclub ADAC das Ende der Förderung dieses Fahrzeugtyps und die aktuelle Gesetzeslage.
Hintergrund: Verbrenner-Verbot
Basis und Voraussetzung für alle Anschaffungs- und Zulassungsaktivitäten: Ende März 2023 wurde der Streit ums Verbrenner-Verbot beigelegt. Ab 2035 dürfen keine neuen mit fossilem Diesel oder Benzin betankbaren Pkw mehr zugelassen werden - mit Ausnahme von sogenannten E-Fuels. Hier dreht es sich um eine neu zu schaffende Fahrzeugkategorie, die mit synthetischen und mit neuer Energie hergestellten Kraftstoffen betankt werden können. Also alternative Verbrenner-Autos, die neu zugelassen werden dürfen.
Weitere offene Fragen werden von Experten im Vorfeld beantwortet: Ersatzteile für konventionelle Verbrenner sollen demnach trotzdem verfügbar bleiben - gebrauchte Diesel und Benziner plus Bestandsfahrzeuge mit konventionellen Motoren sind aktuell nicht vom Verbot betroffen.
Seit dem 1. Januar 2023 wird anders gefördert. Aktuell gibt es nur noch für den Erwerb eines rein elektrischen Fahrzeugs mit Batterie oder Brennstoffzelle finanziellen Zuschuss vom Bund und von Herstellern. Sogenannte Plug-in-Hybride sind aus dem Förderszenario gestrichen.
Der aktuelle Bundesanteil für batterieelektrische und Brennstoffzellen-Fahrzeuge mit Netto-Listenpreis des Basismodells bis zu 40 000 Euro liegt jetzt bei 6000 Euro statt vorher 4500 Euro; mit Netto-Listenpreis zwischen 40 000 Euro bis 65 000 Euro statt 5000 nur noch 3000 Euro. Der Herstelleranteil beträgt jeweils die Hälfte. Ab einem Kaufpreis von mehr als 65 000 Euro gibt's weiterhin keine Förderung. Ab dem 1. Januar 2024 werden nur noch E-Fahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis des Basismodells bis 45 000 Euro unterstützt. Das Leasing neuer Fahrzeuge und junger Gebrauchter wird erst ab einer Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Monaten gefördert.
Wichtig: An den Sonderregelungen der Kfz-Steuer für E-Fahrzeuge hat sich nichts geändert. Ebenfalls relevant: Über die Höhe der Förderung entscheidet das Datum der Zulassung. Der Antrag auf Förderung kann erst danach gestellt werden. Weitere Fakten: Das Fahrzeug muss mindestens zwölf Monate auf den Antragsteller zugelassen sein. Die Mindesthaltedauer bei Leasingverträgen über 23 Monate beträgt 24 Monate. Und: Ab dem 1. September 2023 dürfen nur noch Privatpersonen Anträge stellen.
Immer mehr Ladestationen
Laut ADAC waren Anfang 2023 in Deutschland über eine Million reine Elektroautos zugelassen, zur selben Zeit gab es parallel dazu 75 000 Ladepunkte im öffentlichen Raum mit steigender Tendenz. Um den wachsenden Bedarf zu decken, hat die Bundesregierung ein Ziel gesetzt. Bis 2030 soll es eine Million Ladepunkte geben, die nach Berliner Plänen bis dahin 15 Millionen E-Autos zur Verfügung stehen. Das Verhältnis zwischen Elektroautos und Ladepunkten würde sich nach Meinung des Automobilclubs damit nur geringfügig verschlechtern und würde nach dessen Einschätzung als Angebot für diesen Fall ausreichen. Wichtig für den ADAC außerdem: ein gutes Angebot an Ladesäulen nicht nur in den Städten. Nur so sei Elektromobilität auch in ländlichen Regionen möglich.
Das Installieren von Ladestationen kontrolliert der Bund: Öffentlich zugängliche Ladepunkte müssen technische Mindestanforderungen einhalten. Um die Einhaltung der Kriterien gemäß Ladesäulenverordnung überprüfen zu können, sind Betreiber zur Anzeige bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Mit Einwilligung des Betreibers werden sie dann auf der Ladesäulenkarte veröffentlicht.
Geld sparen im Alltag mit E-Autos
Batterieelektrische Autos sowie Plug-in-Hybride mit Reichweiten von mindestens 40 Kilometern oder einem CO2-Ausstoß mit weniger als 50g/km können ein E-Kennzeichen bekommen. In vielen Städten ist das ein fixer Freibrief fürs kostenlose Parken im öffentlichen Raum. Und natürlich eine Voraussetzung dafür, an einer Ladesäule parken zu dürfen.
Neben öffentlichen Förderungen starten jetzt auch Lobby-Angebote: Weil es angesichts langer Lieferfristen Schwierigkeiten mit der Nach-Zulassungs-Antragsstellung gibt, fordert der ADAC zum Beispiel, die Modalitäten fürs Erlangen der Innovations- und Umweltprämie zu verändern. Und zwar so, dass bei Abschluss eines Kauf- oder Leasingvertrags eine Reservierung der Fördersumme für mindesten zwölf Monate eingeräumt wird".
Fazit für Verbraucher und Fahrer: Entspannt bleiben und Infos sammeln. Welche Modelle gerade entwickelt werden, wann und zu welchen Bedingungen sie direkt zu haben oder zumindest zu bestellen sind, das lässt sich nicht nur allgemein im Netz, sondern ganz konkret beim Händler der Wahl erfahren. Es bewegt sich eine Menge bei der E-Mobilität. Und ganz viel in die richtige Richtung. Annette Gropp
Gut zu wissen
Für Leasing-Modelle gilt generell dasselbe wie für Neufahrzeuge, allerdings erhalten nur Verträge mit einer Laufzeit ab 24 Monaten die volle Förderung. Bei einer Vertragslaufzeit ab zwölf und bis zu 23 Monate wird die Förderung reduziert. Der junge Gebrauchte wiederum darf mehrmals den Besitzer gewechselt haben, aber das Erstzulassungsdatum soll nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Außerdem darf das gebrauchte E-Fahrzeug nicht bereits durch den BAFA-Umweltbonus gefördert gewesen sein.