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Ausbildungswege im Überblick

Die wichtigesten Informationen darüber, worin sich die verschiedenen Arten der Ausbildung voneinander unterscheiden

Ausbildungswege im Überblick

FOTO: STOCK.ADOBE.COM

21.02.2022

Viele Wege führen ans Ziel – auch bei der Berufsausbildung. In Deutschland gibt eben nicht nur die klassische, duale Ausbildung, sondern mehrere Optionen, die verschiedenen Voraussetzungen und Karrierezielen Rechnung tragen, die die Berufsanfänger mitbringen.

Die duale Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt in einem Betrieb und zugleich in der Berufsschule. Diese vermittelt theoretisches und praktisches Wissen zum gewählten Beruf. Der Abschluss, den der Auszubildende erwirbt, ist staatlich anerkannt. Deswegen heißen diese Berufe auch „anerkannte Ausbildungsberufe“.

Aus rechtlicher Sicht ist kein bestimmter Schulabschluss erforderlich, um eine betriebliche Ausbildung beginnen zu können. Die Ausbildungsbetriebe können selbst festlegen, welchen Schulabschluss sie bei ihren Auszubildenden voraussetzen. In der Regel wird mindestens ein Hauptschulabschluss erwartet. Ein Zugang ohne Schulabschluss ist zwar nicht einfach, aber möglich. Die Ausbildungsdauer liegt zwischen 2 und 3,5 Jahren. Je nach Schulabschluss kann die Dauer auch verkürzt werden. Die Azubis bekommen während deiner Ausbildung ein Gehalt. Das ist vertraglich vereinbart und wird „Ausbildungsvergütung“ genannt. Die Höhe der Zahlung ist je nach Ausbildungsberuf unterschiedlich. In der Regel wird diese auch durch einen Tarifvertrag festgelegt.

Die schulische Ausbildung

Neben den betrieblichen Ausbildungen gibt es zahlreiche Berufe, die man nur an einer Schule erlernen kann. Diese schulischen Ausbildungen finden zum Beispiel in Berufsfachschulen, Berufskollegs, Fachakademien und weiteren beruflichen Schulen statt. Der Azubi hat Vollzeitunterricht und absolviert in den meisten Fällen mehrere Praktika. Die Schulen, an denen die Ausbildung stattfindet, haben – je nach Bundesland und Beruf – unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen. Auch die Schulen selbst können eigene Vorgaben haben. Oft wird durch entsprechende rechtliche Regelungen ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Es gibt aber auch schulische Ausbildungen, die man mit einem Hauptschulabschluss erlernen kann.

Die Ausbildungsdauer beträgt je nach Ausbildungsgang zwischen 1 und 3,5 Jahren und kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. In den meisten Fällen erhalten Azubis hier keine Vergütung. Die Ausbildung an einer staatlichen Berufsfachschule bzw. einem Berufskolleg oder anderen Bildungsstätte ist kostenlos. Allerdings können Kosten für Lehr- und Lernmittel anfallen. Wer eine private Schule besucht, zahlt meistens ein Schulgeld. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es dafür eine BAföG-Förderung.

Wer Beamter oder Beamtin werden möchte, macht seine Ausbildung in einem sogenannten „Vorbereitungsdienst“. Dabei wird grundsätzlich unterschieden zwischen einem technischen Dienst und einem nichttechnischen Dienst. Abhängig vom Schulabschluss kann eine Beamtenlaufbahn im einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst eingeschlagen werden.

Beamte im mittleren nichttechnischen Dienst haben sachbearbeitende und verwaltende Aufgaben, zum Beispiel im Justizdienst, in der Sozialverwaltung oder beim Zoll.

Beamte und Beamtinnen im mittleren technischen Dienst erledigen technisch ausgerichtete Aufgaben. Dazu gehören zum Beispiel Messungs-, Aufsichts- oder Kontrolltätigkeiten sowie deren Dokumentation, etwa im Feuerwehrtechnischen Dienst, bei der Gewerbeaufsicht oder im Vermessungswesen.

Die Ausbildung gleicht in etwa einer betrieblichen Ausbildung. Neben praktischen Einsätzen in der jeweiligen Behörde besucht man sogenannte Verwaltungsschulen. Für die Laufbahnen des mittleren Dienstes wird in der Regel auch ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel zwischen zweieinhalb und drei Jahren.

Doppelt qualifiziert

Wer Abitur hat, aber nicht studieren sondern eine Ausbildung machen möchte, ist hier unter Umständen richtig aufgehoben: Bei Doppelqualifizierungen erwirbt man mindestens zwei Abschlüsse. Manchmal werden diese auch „Sonderausbildungen für Abiturientinnen und Abiturienten“ oder nur kurz „Abiturientenausbildungen“ genannt.

Während einer – meist kaufmännischen – Ausbildung (zum Beispiel Kauffrau im Einzelhandel bzw. Kaufmann im Einzelhandel) erwirbt man gleichzeitig einen weiteren Abschluss (beispielsweise Handelsfachwirt). Auch im handwerklich-technischen Bereich sind solche Ausbildungen möglich.

Die theoretischen Inhalte für die zusätzlichen Abschlüsse bei den doppelt qualifizierenden Bildungsgängen werden dabei in der Regel bei einem Bildungsträger vermittelt, der mit dem Unternehmen zusammenarbeitet. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Quelle: arbeitsagentur.de

Finanzielle Unterstützung

BAföG: Wer eine schulische Berufsausbildung macht, kann unter bestimmten Voraussetzungen BAföG erhalten. Die Abkürzung steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Den Antrag richtet man an das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt oder Kreisverwaltung am Wohnort seiner Eltern. Weitere Informationen zu dieser Fördermöglichkeit gibt es unter www.bafög.de.

Kindergeld wird in der Regel bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Die Eltern eines Auszubildenden können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu dessen 25.Lebensjahr Kindergeld erhalten. Auch eine Auszahlung an den Azubi ist unter bestimmten Bedingungen möglich.