Anzeige

Wissenswertes zur HU und AU

So bekommen Sie die Prüfplakette: Alles, was Sie über Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) wissen müssen

Wissenswertes zur HU und AU

FOTO: FOTON - STOCK.ADOBE.COM

28.03.2022

Wenn umgangssprachlich vom „Tüv“ die Rede ist, weiß jeder, was gemeint ist: In regelmäßigen Abständen müssen Kraftfahrzeuge in Deutschland überprüft werden, ob sie noch verkehrstauglich und umweltverträglich sind.Deshalbmussjedes Fahrzeug mit eigenem amtlichem Kennzeichen in regelmäßigen, gesetzlich festgelegten Zeitabständen zur Hauptuntersuchung (HU) vorgeführt werden. Der Begriff „Tüv“ ist lediglich die umgangssprachliche Bezeichnung für die HU und die AU, da früher der Technische Überwachungsverein Tüv das Monopol für die Abnahme der HU innehatte. Inzwischen dürfen auch andere technische Prüfstellen und amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen die HU durchführen.

Was ist die Hauptuntersuchung (HU)?

„Die HU ist seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass kein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftgemäßes Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt. Definiert ist sie als eine zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile, bei der das Fahrzeug auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß StVZO beurteilt wird“, so der ADAC.

Bei der HU wird somit überprüft, ob beim Fahrzeug gravierende Mängel vorhanden sind, die die Verkehrstauglichkeit einschränken. Sind keine gravierenden Mängel feststellbar, bringt eine staatlich anerkannte Prüforganisation eine Prüfplakette am hinteren Kennzeichen an. Angegeben werden außerdem das Namenszeichen und der Prüferstempel sowie Monat und Jahr der nächsten fälligen HU.

Bei gravierenden Mängeln bekommt der Halter die Gelegenheit zur Nachbesserung, das heißt, er darf sich bemühen, die Mängel zu beseitigen. Werden die Mängel nicht beseitigt, wird die Prüfplakette entfernt und ein Verkehrsverbot ausgesprochen. In den Dokumenten wird dann ein entsprechender Vermerk gemacht.

Teil der HU: die Abgasuntersuchung (AU)

Bei der AU als Teil der HU wird überprüft, ob die Abgaswerte des Fahrzeugs sich im Überprüfungszeitraum im Rahmen der Überwachungsgrenzen bewegen. Die AU kann dabei unabhängig von der HU durchgeführt werden. Bei der HU muss dann lediglich die Bescheinigung für die bestandene AU vorgelegt werden. Allerdings darf die Abgasuntersuchung dann zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung maximal zwei Monate zurückliegen (monatsgenau).

Termin verpasst – was jetzt?

Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Sie muss innerhalb des Monats durchgeführt werden, der auf der HU-Plakette steht. Wird der überfällige Zeitpunkt zum Beispiel im Rahmen einer Verkehrskontrolle entdeckt, kann ein Verwarnungsgeld verhängt werden, wenn die Frist um mehr als zwei Monate überschritten ist.

Bei der Prüforganisation selbst braucht man keine Angst vor einem Bußgeld zu haben. Allerdings ist diese verpflichtet, ab einer Überschreitung um mehr als zwei Monate eine „erweiterte HU“, auch Ergänzungsuntersuchung genannt, durchzuführen, für die 20 Prozent extra berechnet werden.

Die Mängelklassen

Die HU-Richtlinie definiert den Rahmen für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und gibt die Mängelklassen vor, in die das untersuchte Fahrzeug einzustufen ist. Grundsätzlich lassen sich laut ADAC die Ergebnisse der Hauptuntersuchung in fünf Mängelklassen einteilen.

HW – Hinweise: Hinweise sind selbst keine Mängel, sondern weisen auf zukünftige Mängel wie Verschleiß, Korrosion oder andere Umstände hin, die sich schon abzeichnen. Die Prüfplakette wird zugeteilt.

GM – Geringe Mängel: Hierbei ist zum Zeitpunkt der Feststellung eine Verkehrsgefährdung oder unzulässige Umweltbelastung nicht zu erwarten. Die Prüfplakette kann zugeteilt werden, wenn mit unverzüglicher Beseitigung dieser Mängel zu rechnen ist.

EM – Erhebliche Mängel: Mängel, die zu einer Verkehrsgefährdung oder unzulässigen Umweltbelastung führen. Eine Nachprüfung ist erforderlich. Die Prüfplakette wird nicht zugeteilt.

VM – Gefährliche Mängel: Erhebliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen und kein unmittelbares Verbot zum Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen nach sich ziehen. Alle Mängel sind unverzüglich zu beheben. Keine Zuteilung einer Prüfplakette. Eine Nachprüfung ist erforderlich.Keine Benachrichtigung der Zulassungsbehörde.

VU – Verkehrsunsicher: Gefährliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen und zum unmittelbaren Verbot des Fahrzeugbetriebs auf öffentlichen Straßen führen. Die vorhandene Prüfplakette ist zu entfernen, die Zulassungsbehörde wird informiert. Keine Zuteilung einer Prüfplakette. Eine Nachprüfung ist erforderlich. Pia Nowak/ADAC/Dekra