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Wissenswertes zur HU und AU

So bekommen Sie die Prüfplakette: Alles, was Sie über Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) wissen müssen

Wissenswertes zur HU und AU

FOTO: FOTON - STOCK.ADOBE.COM

28.03.2022

Wenn umgangssprachlich vom „Tüv“ die Rede ist, weiß jeder, was gemeint ist: In regelmäßigen Abständen müssen Kraftfahrzeuge in Deutschland überprüft werden, ob sie noch verkehrstauglich und umweltverträglich sind. Deshalb muss jedes Fahrzeug mit eigenem amtlichem Kennzeichen in regelmäßigen, gesetzlich festgelegten Zeitabständen zur Hauptuntersuchung (HU) vorgeführt werden.Der Begriff „Tüv“ ist lediglich die umgangssprachliche Bezeichnung für die HU und die AU, da früher der Technische Überwachungsverein Tüv das Monopol für die Abnahme der HU innehatte.

Was ist die Hauptuntersuchung (HU)?

„Die HU ist seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass kein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftgemäßes Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt. Definiert ist sie als eine zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile, bei der das Fahrzeug auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß StVZO beurteilt wird“, so der ADAC.

Bei der HU wird somit überprüft, ob beim Fahrzeug gravierende Mängel vorhanden sind, die die Verkehrstauglichkeit einschränken.

Sind keine gravierenden Mängel feststellbar, bringt eine staatlich anerkannte Prüforganisation eine Prüfplakette am hinteren Kennzeichen an. Angegeben werden außerdem das Namenszeichen und der Prüferstempel sowie Monat und Jahr der nächsten fälligen HU.

Bei gravierenden Mängeln bekommt der Halter die Gelegenheit zur Nachbesserung, das heißt, er darf sich bemühen, die Mängel zu beseitigen.

Werden die Mängel nicht beseitigt, wird die Prüfplakette entfernt und ein Verkehrsverbot ausgesprochen. In den Dokumenten wird dann ein entsprechender Vermerk gemacht.

Teil der HU: die Abgasuntersuchung (AU)

Bei der AU als Teil der HU wird überprüft, ob die Abgaswerte des Fahrzeugs sich im Überprüfungszeitraum im Rahmen der Überwachungsgrenzen bewegen. Die AU kann dabei unabhängig von der HU durchgeführt werden. Bei der HU muss dann lediglich die Bescheinigung für die bestandene AU vorgelegt werden. Allerdings darf die Abgasuntersuchung dann zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung maximal zwei Monate zurückliegen (monatsgenau).

Termin verpasst – was jetzt?

Die HU darf nicht überzogen werden. Sie muss innerhalb des Monats durchgeführt werden, der auf der HU-Plakette steht. Wird der überfällige Zeitpunkt zum Beispiel im Rahmen einer Verkehrskontrolle entdeckt, kann ein Verwarnungsgeld verhängt werden, wenn die Frist um mehr als zwei Monate überschritten ist. Bei der Prüforganisation selbst braucht man keine Angst vor einem Bußgeld zu haben. Allerdings ist diese verpflichtet, ab einer Überschreitung um mehr als zwei Monate eine „erweiterte HU“, auch Ergänzungsuntersuchung genannt, durchzuführen, für die 20 Prozent extra berechnet werden. Was, wenn die HU im Ausland fällig wird? Pia Nowak/ADAC/Dekra

Was, wenn die HU im Ausland fällig wird?

Dafür muss man nicht extra nach Hause fahren. Ein Verwarnungs- oder Bußgeld in Deutschland kann umgangen werden, wenn man nachweisen kann, dass das Fahrzeug bei der Ausreise aus Deutschland noch eine gültige Hauptuntersuchung hatte und danach ständig im Ausland war. Das kommt in der Praxis öfter vor, wenn Wohnmobile oder Wohnwagen für längere Zeit auf Campingplätzen im Ausland abgestellt werden. Als Nachweis kann in diesen Fällen unter Umständen das Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle dienen. Das ersetzt aber nicht die HU in Deutschland. Diese muss dann unmittelbar nach der Rückkehr in die Heimat gemacht werden. Übrigens: Ausländische Behörden dürfen eine abgelaufene HU nicht beanstanden.