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Updaten mit Ziel, Sinn und Verstand

Bei der beruflichen Weiterbildung ist es wichtig, sorgfältig zu differenzieren und zu analysieren

Updaten mit Ziel, Sinn und Verstand

FOTO: HALFPOINT-STOCK.ADOBE.COM

17.09.2022

Ein Berufsleben lang immer neugierig bleiben und dem Puls der Zeit folgen? Ist ohnehin beste Voraussetzung fürs gemeinsame Glück von Arbeitgeber und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Updaten ist aber nicht gleich updaten: Weil sich Anforderungen von außen oft ebenso rasant entwickeln wie eigene Bedürfnisse, muss sorgfältig differenziert und analysiert werden. Geht's konkret um Fortbildung, Weiterbildung oder sogar Umschulung? Und bei der Fortbildung ums Erhalten, Anpassen, Erweitern oder ums Anreichern von Qualifikationen? Unterschiedliche Definitionen offerieren unterschiedliche Möglichkeiten.

Festigen oder draufsatteln?

Fortbildung und Weiterbildung: Beide Begriffe werden in der Alltagssprache oft wie Synonyme behandelt beinhalten aber zwei völlig unterschiedliche Werkzeuge. Die Fortbildung ist im Berufsbildungsgesetz klar geregelt und setzt einen konkreten Berufsabschluss als auch Berufserfahrung in diesem Beruf voraus. Ziel der Fortbildung ist folglich, die sogenannte berufliche Handlungsfähigkeit im aktuellen Tätigkeitsfeld zu gewährleisten - während die Weiterbildung dazu gedacht ist, zusätzliche Qualifikationen außerhalb dessen zu erwerben. Und beispielsweise von zertifizierten Weiterbildungsträgern wie Industrie- und Handelskammer oder auch (Fach-)Hochschulen und Fernuniversitäten angeboten wird.

Fortbildung: variantenreich

Fortbildung baut immer auf bestehenden beruflichen Qualifikationen auf. Sie offeriert keine berufliche Neuorientierung, sondern Spezialisierung im bisherigen Beruf - und ist gleich in vier unterschiedlichen Variationen zu haben. So geht's bei der Erhaltungsfortbildung primär darum, bereits vorhandenes Wissen wiederzubeleben und aufzufrischen. Grundlegende Ausbildungsinhalte sollen - falls nicht tagtäglich praktiziert - ins Gedächtnis zurückkatapultiert werden. Und: Natürlich können diese bei Bedarf auch dem aktuellen Stand angepasst werden.

Bei dringendem Aktualisierungsbedarf hinsichtlich neuer Gerätschaften, Produkte, Soft- oder auch warelösungen Arbeitsabläufen ist es Zeit für die sogenannte Anpassungsfortbildung. Hier dreht sich alles ums theoretische und praktische Adaptieren an neue Arbeitswirklichkeiten. Und: Wenn plötzlich neue Berufszweige oder Berufsausrichtungen aufpoppen, ist eine Erweiterungsfortbildung angesagt. Der Wunsch nach Wechsel in höhere Positionen mit mehr Verantwortung und besserer Bezahlung wiederum fordert eine Aufstiegsfortbildung. Der Klassiker ist hier der Meister.

Weiterbildung: facettenreich

Im Gegensatz zur Fortbildung muss eine Weiterbildung gar nicht im direkten Bezug zum ausgeübten Beruf stehen: Sie addiert echte Zusatzqualifikationen. Im Prinzip handelt es sich um zeitlich und thematisch klar eingegrenzte Bildungsmaßnahmen, die aber trotzdem berufliche Vorteile verschaffen - wie zum Beispiel Tastaturschreiben oder Computerkurse zu Themen wie Umgang mit Word, Excel oder auch Fremdsprachenkurse, Photoshop.

Weiterbildungen können eventuell vom Arbeitgeber unterstützt werden, müssen aber meistens in Eigenregie besucht und finanziert werden. Geförderte Weiterbildungen gibt's nur dann, wenn die zu erlernende Fertigkeit den Berufsalltag erleichtern oder sogar das Arbeiten beschleunigen - und quasi den Wert des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber erhöhen soll.

Umschulung: radikal

Alles neu, alles anders? Die Umschulung ist eigentlich eine zweite Ausbildung. Maximaler Aufwand und maximale Zeit sind notwendig, münden aber in einen völlig neuen Berufsabschluss und ermöglichen einen jobmäßigen Neustart. Geringer Verdienst, schlechte Aussichten auf einen langfristig gesicherten Arbeitsplatz, Berufsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit: Die radikale Maßnahme richtet sich in erster Linie an Menschen, die im erlernten Job keine Perspektive mehr sehen oder faktisch haben.

Wer zahlt was?

Werden Erhaltungs-, Anpassungs- und Erweiterungsfortbildungen vom Arbeitgeber angeordnet, zählen die investierten Stunden sogar als Arbeitszeit. Auch die anfallenden Kosten plus An- und Abreisezeit sind für Arbeitgeber vergütungspflichtig. Die Förderung von eigeninitiativ angegangenen Aufstiegsfortbildungen regelt wiederum der Staat mit dem Aufstiegsfortbildungförderungsgesetz. Das beinhaltet zum Beispiel das sogenannte Meister-Bafög – eine Mischung aus Zuschuss und zinsgünstigem Darlehen. Auch Weiterbildungen können im Interesse des Arbeitgebers und des Staates sein – es lohnt sich, die Finanzierung anzufragen, wenn das Thema zum Job und zum Betrieb passt und zur effizienteren oder qualitativ hochwertigeren Arbeit beiträgt.

Zudem besteht bei privater Finanzierung die Möglichkeit, staatliche Fördergelder zu nutzen. Das Gesetz sagt dazu: „Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung können zugelassen und gefördert werden, wenn sie unter anderem nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant und durchgeführt werden, insbesondere die Kosten und Dauer angemessen sind.“ Angemessen sei die Maßnahme offiziell dann, wenn sie sich auf den Umfang beschränke, der notwendig sei, um das Maßnahmeziel zu erreichen. Insofern: Fragen und ausdiskutieren lohnt sich. Beste Adresse rund um Bildungsgutscheine, Bildungsprämie und Co. ist das lokale Jobcenter. Aber: Unbedingt persönliche Berufszweige oder neutrale lokale Anbieter checken: Im Netz finden sich gleichermaßen digitale als auch analoge Ratgeberstellen für besseren Durchblick im Dazulern-Dschungel. Annette Gropp

Kostenübernahme

Weiterbildung und Umschulung kosten nicht unerheblich. Bei Interesse an staatlichen Finanzierungshilfen erst mal einen Termin bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter ausmachen. Persönliche Beratung klärt persönliche Umstände und Ansprüche. Wichtig: Unbedingt vor Beginn der Maßnahme wahrnehmen. Eine rückwirkende Erstattung der Kosten ist im Regelfall nicht möglich.