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Mehr Wohnkomfort durch Schallschutz

So verbannen Sie den Alltagslärm mit guten Fenstern

Mehr Wohnkomfort durch Schallschutz

Lärmbelastung von Außen kann - muss aber keine Problem sein. Schallschutzverglasungen helfen. FOTO: KRAKENIMAGES.COM/STOCK.ADOBE.COM

07.03.2024

Lärm ist heutzutage ein weit verbreitetes Problem, das nicht nur auf Schnellstraßen, in Einflugschneisen oder entlang von Eisenbahnschienen auftritt, sondern nahezu überall. In städtischen Gebieten wird er hauptsächlich durch die zunehmende Anzahl von Autos und Lastwagen verursacht, deren Geräusche sich mit denen anderer Verkehrsmittel vermischen. Aber auch Veranstaltungen und Gastronomie können sowohl in städtischen als auch ländlichen Gebieten lästigen Lärm verursachen.

Selbst in dünn besiedelten Regionen ist die Lärmbelastung oft hoch, bedingt durch den zunehmenden Lieferverkehr und landwirtschaftliche Aktivitäten. Das Umweltbundesamt bestätigt eine Zunahme der Lärmquellen, darunter Laubbläser und Großevents. Moderne Schallschutzfenster bieten hier effektiven Schutz und tragen zu Gesundheit und Wohlbefinden bei, indem sie eine dauerhafte Ruhe und Erholung ermöglichen.

Scheibendicke und Co.

Je nach Bedarf bieten sich unterschiedliche Fenstertypen und Glasaufbauten an. Während die Standard-Doppel- oder Dreifach-Verglasung mit 4-millimeter-starken Scheiben arbeitet, sorgt schon eine Scheibendicke von sechs Millimetern für einen merklich schalldämpfenden Effekt. Die Verglasung wird für den Schallschutz dann asymmetrisch durchgeführt, das heißt die Scheiben haben unterschiedliche Dicken. Bereits mit relativ geringem Aufwand lässt sich auf diese Weise viel bewirken, erklären die Experten vom "Verband Fenster + Fassade“ (VFF). Für besonders hohe Schalldämmung sind allerdings deutlich dickere und auch asymmetrisch aufgebaute Scheiben oder andere Lösungen notwendig.

Die Schallschutzklassen

Moderne Fenster werden in sechs nach Schalldämmmaß gegliederte Schallschutzklassen eingeteilt, wobei höhere Klassen eine bessere Schalldämmung bieten.
• Klasse 1: 25 bis 29 dB
Klasse 2: 30 bis 34 dB,
Klasse 3: 35 bis 39 dB,
Klasse 4: 40 bis 44 dB,
Klasse 5: 45 bis 49 dB
Klasse 6: mehr als 50 dB.
Die Wahl der passenden Schallschutzklasse hängt einerseits von der Geräuschkulisse des Wohnumfelds und andererseits dem subjektiven Empfinden ab. Denn eine zu hohe Schalldämmung kann auch Nachteile haben, zum Beispiel ein schwierigeres Raumklima, unnötig hohe Kosten und ein Gefühl der Isolation. Für ordentliche Schallschutzfenster muss man natürlich etwas tiefer in die Tasche greifen. In der Regel kann man innerhalb der Schallschutzklasse 3 mit einem Aufpreis von circa 40 bis 50 Euro pro Quadratmeter Fensterfläche rechnen, für Fenster der Klasse 5 liegt der Preis schon bei etwa 150 bis 200 Euro pro Quadratmeter. Wie bei energieeffizienten Fenstern gilt jedoch auch hier: Die Qualität der Schallschutzverglasung sollte im Vordergrund stehen.

So sieht ein Schallschutzfenster aus

Schallschutz wird erreicht durch deutlich dickere und auch asymmetrisch aufgebaute Isolierverglasungen. „Asymmetrie“ bedeutet, dass die herkömmliche Isolierverglasung asymmetrisch ausgeführt wird, nämlich so, dass die Fensterscheiben unterschiedlich dick sind. Besonders effektiv gegen Lärm sind ergänzend auch Schallschutzfolien, die im Glas verarbeitet werden. Die Dichtungen im Fensterrahmen schlucken förmlich den Lärm, sind nämlich schallabsorbierend. Der Rahmen des Fensters ist insgesamt so ausgelegt, dass der Lärm durch den Rahmen kaum in die eigenen vier Wände eindringen kann. 

Neue Förder-Regel beim Sanieren: Erst Vertrag abschließen, dann zum Amt!

Frank Lange, Geschäftsführer „Verband Fenster + Fassade“. FOTO: VFF
Frank Lange, Geschäftsführer „Verband Fenster + Fassade“. FOTO: VFF

Eine wichtige Nachricht für Eigenheimbesitzer, die Haus oder Wohnung sanieren möchten: Seit dem 1. Januar 2024 hat sich eine zentrale Spielregel bei der staatlichen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geändert. Seit diesem Jahr gilt im Programm Einzelmaßnahmen (BEG EM): Wer saniert, muss schon mit einem ausführenden Unternehmen, z.B. einem Fensterbauer, über einen Vorvertrag ins Geschäft gekommen sein. Erst dann kann der Förderantrag gestellt werden, so beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
„Bislang bemühten sich Bauherren zunächst um den Förderbescheid, dann wurde es konkret. Jetzt ist es umgekehrt. Vor Antragstellung muss bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag geschlossen sein“, erläutert der Geschäftsführer des „Verband Fenster + Fassade“ (VFF) Frank Lange und betont: „Bauherren müssen sich also vorab konkret für ein Sanierungsangebot verbindlich entschieden haben, und zwar im Umfang und mit Blick auf den Termin. Erst dann kann die Förderung beantragt werden. Der Vertrag muss zudem eine Vereinbarung zu einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung in Bezug auf die Förderzusage haben.“

Förderservice für Angebote aus einer Hand
Wer mit den neuen Spielregeln die Abläufe für eine gelingende Sanierung der eigenen vier Wände optimieren möchte, kann auf Betriebe, die den VFF-Förderservice nutzen, zurückgreifen. Das vereinfachte Antragsverfahren unter dem Dach des VFF bindet die Prüfung durch den Energieeffizienzexperten über das beim VFF registrierte Fensterbau-Unternehmen ein. Niemand muss sich übrigens wegen der neuen Reihenfolge bei Förder-Spielregeln Sorgen machen. Sollte man die Förderzusage vom Staat nämlich wider Erwarten nicht erhalten, kann sich der Auftraggeber vom Vertrag zurückziehen, deshalb sind die Verträge mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung verpflichtend.

VFF