Seit einigen Jahren ist die ambulante Kur in einem staatlich anerkannten Kurort wieder eine Pflichtleistung der Krankenkassen. Doch das spricht sich nur langsam herum.
Ambulante Versorgung ist wichtig
Deshalb betont Dr. Jakob Berger, Vorstandsmitglied des Bayerischen Hausärzteverbandes und ausgebildeter Kneipparzt: „Ambulante Vorsorgemaßnahmen stellen einen wichtigen Baustein zur Gesunderhaltung der Menschen dar.“ Dabei geht es um Volkskrankheiten wie Rückenschmerzen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, um schmerzhafte Muskel- und Gelenkerkrankungen, aber auch um psychische Leiden und Belastungen.
„Eine Kur in einem Heilbad oder Kurort mit den einzigartigen ortsgebundenen Heilmitteln und der Kompetenz erfahrener Kurmediziner wirkt sich zudem positiv auf das Immunsystem aus“, ergänzt Dr. Berger.
Hundertfache Heilkraft in Bad Staffelstein
So auch in Bad Staffelstein – der Solegehalt des in der Obermain Therme geförderten Wassers übersteigt um das Hundertfache den vorgeschriebenen Mindestwert für anerkanntes Heilwasser. Die Wirkkraft von Salz und Sole ist enorm – und besonders wertvoll für die Kurgäste. Die magische Zahl „100“ ist aber noch nicht einmal der einzige Spitzenwert – auch die Zahl „52“ hat es in sich. Mit einer Temperatur von 52 Grad sprudelt das kostbare Nass aus 1600 Metern Tiefe aus der Erde. Die starke Mineralisierung von 12 Prozent in Kombination mit der Temperatur von 52 Grad macht die Bad Staffelsteiner Sole in ganz Bayern einzigartig.
Mit einem genehmigten Kurantrag kann hier die individuelle Badekur abgehalten werden.
Je nach Kurort, gesundheitlichem Zustand und medizinischer Indikation kann diese verschiedene Leistungen beinhalten: Medizinische Bäder (u.a. Bewegungsbäder, Solebäder, Moorbäder), Massagen, Krankengymnastik, Inhalationen, Elektrotherapie sowie Bewegungs- und Entspannungsübungen.
Der Antrag an die Krankenkasse
Der Weg zu einer ambulanten Badekur führt über die Arztpraxis. „Sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt, welche Vorsorgemaßnahme im individuellen Fall geeignet ist. Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt füllt dann gegebenenfalls gemeinsam mit Ihnen den entsprechenden Antrag für die Krankenkasse aus“, rät Dr. Jakob Berger.
Voraussetzung für die Genehmigung einer Kur ist, dass alle therapeutischen Angebote am Wohnort ausgeschöpft sind, also Heilmittel, Therapien, Medikamente und Untersuchungen beim Facharzt.
Nach der Genehmigung sind sechs Monate Zeit, um die Kur anzutreten. Und bei Ablehnung lohnt sich in vielen Fällen ein schriftlicher Widerspruch, am besten mit Unterstützung des Arztes. Aber auch eine privatfinanzierte Kur kann eine Alternative sein. djd/red