Patientendaten waren die längste Zeit nicht zentral erreichbar, sondern lagen verstreut bei Krankenkassen, Krankenhäusern, Ärzten und Therapeuten. Röntgenbilder wurden mehrfach hergestellt, Laborbefunde doppelt erhoben. Doch damit macht die elektronische Patienten bzw. Gesundheitsakte (kurz: ePA) jetzt nach und nach Schluss. Seit 2021 müssen gesetzliche Krankenkassen ihren Kunden eine elektronische Patientenakte anbieten- und als Patient haben sie Anspruch dass Ärzte und darauf, Krankenhäuser diese auch füllen.
Was steckt alles drin?
Die elektronische Gesundheitsakte enthält medizinische Behandlungsdaten, die anonym und verschlüsselt aufbewahrt werden. Der große Vorteil: Ärzte können bei der Behandlung besser zusammenarbeiten Doppeluntersuchungen werden vermieden, Behandlungskosten eingespart. Schließlich erhält auch der Patient selbst einen besseren Überblick über seine Gesundheitsdaten.
Nutzung ist keine Pflicht
Versicherte können selbst entscheiden, ob sie elektronische Patientenakte nutzen möchten, welche Daten auf der Akte gespeichert werden und wer darauf Zugriff hat. Sie können darin auch ihren Impfpass, ihren Mutterpass, das Heft für Kinderuntersuchungen oder ihr Bonusheft für Zahnbehandlungen speichern lassen.
Leichte Einrichtung
Um die ePA zu nutzen, braucht es die dafür vorgesehene App der jeweiligen Krankenkasse. Wer nicht weiß, wie diese App heißt, findet den Namen in einer Liste auf www.Gematik.de. Außerdem muss man sich bei seiner Krankenkasse für die Nutzung registrieren. Hier kann sich das Vorgehen von Kasse zu Kasse leicht unterscheiden. Da in der ePA sensible Gesundheitsdaten verwahrt werden, muss der Login besonders sicher ablaufen. Hat man eine neue, NFC-fähige Gesundheitskarte samt PIN, kann man diese für die Anmeldung nutzen. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit einer Zwei Faktor-Authentifizierung. Wer nun in die Arztpraxis geht, kann darum bitten, dass aktuelle Befunde, Arztbriefe oder Laborwerte oder auch ältere Dokumente in der ePA abgelegt werden. Die ePA lässt sich aber auch vom Patienten selbst befüllen. Arztbriefe, die man nur auf Papier hat, kann man einscannen und hochladen. Und man kann entscheiden, ob man bestimmten Arztpraxen, Krankenhäusern oder auch Apotheken jeweils Zugriff auf bestimmte Dokumente der ePÅ gewähren möchte. Dabei lässt sich auch einstellen, dass die Berechtigung nach einer festgelegten Zeit abläuft.
E-Rezept kommt
Neben der elektronischen Patientenakte soll auch das elektronische Rezept im deutschen Gesundheitssystem einziehen. Zwar sind die Apotheken bereits seit September technisch dafür gerüstet, jedoch ist die Umstellung vom rosa Zettel auf das E-Rezept bei vielen Ärzten noch nicht Usus und sie stellen ihre Rezepte weiterhin auf Papierform Dabei hat das E-Rezept aus. viele Vorteile: Mittels einem digitalen Rezeptcode bekommen Kassenpatienten in Apotheken ihr verschreibungspflichtiges Medikament. Wer die E-Rezept-App nutzt, kann vorab sogar per Smartphone anfragen, ob die Wunsch-Apotheke das Medikament vorrätig hat. E-Rezepte sind fälschungssicher und das Missbrauchspotenzial ist geringer als bei bisherigen Rezepten. Es lässt sich zum Beispiel nicht mehrfach einlösen.
Medikamente für Angehörige abholen
Mit der App kann man auch -Rezepte für Familienangehörige, Kinder oder etwa Nachbarn einlösen, denen der Weg zur -Apotheke zu beschwerlich ist. - Dafür sind die Gesundheitskarte und die PIN der jeweiliegen Person notwendig.
Nutzungsvoraussetzung neben der kostenlosen App „Das E-Rezept ist die Gesundheitskarte - zu erkennen an einer sechsstelligen CAN-Nummer im oberen rechten Eck. Wer noch keine neue Gesundheitskarte zugeschickt bekommen hat, kann sie bei seiner Krankenkasse bestellen. Wer kein Smartphone oder keine elektronische Gesundheitskarte hat, bekommt vom Arzt einen Ausdruck über das E-Rezept.
Für Medikamente, die nicht sind, stellen rezeptpflichtig Ärzte weiter das grüne Papierrezept aus. Auch für Privatversicherte wird es vorerst weiterhin das blaue Rezept geben. Nina Grötsch/dpamag
AUCH DIE KRANKSCHREIBUNG WIRD DIGITAL
Wer bisher krankgeschrieben wurde, hat in der Arztpraxis für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung drei gelbe Scheine erhalten: eine Bescheinigung für die gesetzliche Krankenkasse, eine Bescheinigung für den Arbeitgeber und eine Bescheinigung für sich selbst als Versicherter. Seit 1. Januar 2023 wird auf eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (EAU) umgestellt. Arbeitgeber rufen jetzt nach einer ärztlichen Krankschreibung die Krankmeldung elektronisch bei der Krankenkasse ab. Gesetzlich Versicherte müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weder an die Krankenkasse noch an ihren Arbeitgeber übermitteln. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll Arbeitnehmer und gesetzliche Krankenkassen entlasten. Durch sie wird die Arbeitsunfähigkeit künftig lückenlos bei der Krankenkasse dokumentiert.